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Haushaltsware

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Mit dem kaufmännischen Begriff Haushaltsware werden technische Geräte bezeichnet, die in einem Privathaushalt zum Einsatz kommen.

Der kaufmännische Begriff Haushaltsware wird in 3 Untergruppen aufgeteilt:

  1. Weißware: Hiermit versteht man stromverbrauchende Geräte, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung des Haushalts dienen: Waschmaschine, Trockner, Küchengeräte wie Herd, Mikrowellenherd, Kühlschrank, Mixer, Aufschneidemaschine; (diese Geräte waren in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts meist weiß lackiert).
  2. Braunware: Damit sind die stromverbrauchenden Haushaltsgeräte vorzugsweise zur Unterhaltung gemeint: Fernseher, Videorekorder, Radioapparat, Radiowecker aber auch Haarföhn, Rasierapparat und ähnliche.
  3. Sonstige Haushaltsware: Nicht-stromverbrauchende Haushaltsgeräte, Kleingeräte;

Diese Begriffsbestimmungen sind zwar veraltet, finden jedoch noch immer in diversen Statistiken und empirischen Erhebungen breite Verwendung.