Mofa

Das Wort Mofa ist vom Fahrrad abgeleitet: Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.
Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor - Zweitaktmotor -, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.
Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie nicht zum Treten, sondern werden lediglich zum Starten des Motors und beim Fahren als Fußstützen benützt. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.
Das Mofa ist ein sehr flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig, es wird eine Prüfbescheinigung gefordert, das Mindestalter zum Fahren eines Mofas sind 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland). Ab 16 Jahre kann man auch ein Kleinkraftrad (Moped, Mokick oder Roller) fahren, das Soziusbetrieb erlaubt und 45 km/h fahren darf - im Gegensatz zu den 25 km/h (Deutschland) resp. 30 km/h (Schweiz) des Mofas.
Ideal ist es in Deutschland für junge Leute, einen Motorroller zu kaufen, der zunächst für 1 Jahr auf 25 km/h als Mofa gedrosselt ist und nach dem 16. Geburtstag und bestandener Führerscheinprüfung auf 45 km/h umgerüstet werden kann. Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen.
In Deutschland ist zum Fahren eines Mofas keine Fahrerlaubnis erforderlich. In diesem Fall ist eine Prüfung abzulegen. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. In der Schweiz benötigt man zum legalen Fahren eines Mofas einen Führerausweis, welchen man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung erhält. Außerdem muss man einen Sehtest absolvieren.
Hersteller (auch historische)
Das Wort Mofa ist vom Fahrrad abgeleitet: Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.
Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor - Zweitaktmotor -, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.
Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie nicht zum Treten, sondern werden lediglich zum Starten des Motors und beim Fahren als Fußstützen benützt. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.
Das Mofa ist ein sehr flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig, es wird eine Prüfbescheinigung gefordert, das Mindestalter zum Fahren eines Mofas sind 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland). Ab 16 Jahre kann man auch ein Kleinkraftrad (Moped, Mokick oder Roller) fahren, das Soziusbetrieb erlaubt und 45 km/h fahren darf - im Gegensatz zu den 25 km/h (Deutschland) resp. 30 km/h (Schweiz) des Mofas.
Ideal ist es in Deutschland für junge Leute, einen Motorroller zu kaufen, der zunächst für 1 Jahr auf 25 km/h als Mofa gedrosselt ist und nach dem 16. Geburtstag und bestandener Führerscheinprüfung auf 45 km/h umgerüstet werden kann. Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen.
In Deutschland ist zum Fahren eines Mofas keine Fahrerlaubnis erforderlich. In diesem Fall ist eine Prüfung abzulegen. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. In der Schweiz benötigt man zum legalen Fahren eines Mofas einen Führerausweis, welchen man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung erhält. Außerdem muss man einen Sehtest absolvieren.