Zum Inhalt springen

Flugplatz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Oktober 2005 um 23:01 Uhr durch Jpp (Diskussion | Beiträge) ('''[[Segelfluggelände]]''': Syntaxfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Flugplatz, früher Aerodrom, ist ein Begriff für einen Ort, der für den Start, die Landung und das Abstellen von Luftfahrzeugen vorgesehen ist. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte eine generelle Flugplatzpflicht.

Arten von Flugplätzen

Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet Flugplätze in

  • Flughäfen
  • Landeplätze
  • Segelfluggelände

Die Errichtung von Flugplätzen unterliegt einem formalen Genehmigungsverfahren. Abhängig von der Art des Flugplatzes und des Flugbetriebes können Bauschutzbereiche, in denen Erstellung und Veränderung von Bauwerken (Gebäude, aber auch Antennen, Windkraftanlagen, etc.) besonders genehmigungspflichtig und ggf. Beschränkungen (Höhenbegrenzung, vorgeschriebene Farbmarkierungen und Beleuchtung) unterworfen sind, festgelegt werden.

Flugplätze für zivilen Flugbetrieb werden im Sprachgebrauch als Zivilflugplatz bezeichnet, während die für militärischen Flugbetrieb zugelassenen Flugplätze Militärflugplatz genannt werden. Es gibt auch einige Flugplätze mit gemischtem zivilen und militärischen Flugbetrieb (z. B. Flughafen Köln/Bonn, (noch) Flughafen Frankfurt/Main, Flugplatz Trier-Föhren oder Flughafen Rostock-Laage).

Flughäfen

Flughäfen sind große Flugplätze, in der Regel für den Betrieb mit Passagier- und Frachtflugzeugen zugelassen. Sie verfügen in der Regel über eine die dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone und dürfen daher nur kontrolliert angeflogen werden. Verkehrsflughäfen haben eine Betriebspflicht, d. h. sie müssen 24 Stunden am Tag das ganze Jahr lang anfliegbar und erreichbar sein.

Landeplätze

Landeplätze unterscheidet man in Verkehrslandeplätze für die allgemeine Luftfahrt und Sonderlandeplätze (mit beschränkter Genehmigung z. B. für Sportflugzeuge oder Hubschrauber).

Landeplätze haben eine festgelegte, in der AIP VFR veröffentlichte Betriebspflicht, d. h. Zeiten, zu denen sie geöffnet und anfliegbar sein müssen.

Segelfluggelände

Segelfluggelände dürfen uneingeschränkt nur von Segelflugzeugen genutzt werden. Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen Flug sind.

===Gelände für Seeflugzeuge=== gibt es in Deutschland nur wenige und sind fest definierte(!) Wasserflächen, auf denen Wasserflugzeuge starten und landen dürfen. Der Wasserflug wird in Deutschland insofern erschwert, dass nur auf diesen Geländen gestartet und gelandet werden darf (Flugplatzpflicht) und dass ein Wasserflugzeug auf dem Wasser rechtlich als Boot gilt, was den Besitz der entsprechenden (privaten/kommerziellen) Bootführerlizenz (z. B. ein Sportbootführerschein) voraussetzt.

Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von Luftsportgeräten erhalten, womit dann zum Beispiel auch Ultraleichtflugzeuge auf Segelfluggeländen starten und landen dürfen.

===Gelände für Luftsportgeräte=== wie Hängegleiterstartplätze, Gleitschirmstartplätze, Ultraleichtflugplätze gibt es in Deutschland sehr zahlreich, weil die Flugplatzpflicht auch für Luftsportgeräte gilt.

Die Infrastruktur eines Flugplatzes ist abhängig vom Verwendungszweck und reicht von riesigen Flugbetriebsflächen mit kilometerlangen Startbahnen bei Verkehrsflughäfen bis zu einer Graspiste bei Segelflugplätzen oder einem Hubschrauberlandeplatz.

Flugplätze mit IFR-Flugverkehr verfügen entweder über eine Platzkontrollstelle, oder haben zeitweise aktivierten, speziellen, unkontrollierten Luftraum für IFR-Verkehr (Luftraum F) und einen "Beauftragen für Luftaufsicht" (BfL), während der Betrieb an Landeplätzen durch einen BfL oder nur einen ehrenamtlichen Flugleiter überwacht wird. Sie unterscheidet man in unkontrolliert und kontrolliert, je nach dem, ob eine Kontrollzone (Luftraum D (CTR))vorhanden ist oder nicht.

Siehe auch

Verkehrsbauwerk, Liste deutscher Flugplätze, Luftfahrzeug