Verbrechen
Der Begriff Verbrechen wird umgangssprachlich für eine besonders schwer wiegende kriminelle Handlung (Straftat) verwendet.
Im deutschen Strafgesetzbuch werden als Verbrechen alle die Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung)
Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden als Vergehen bezeichnet.
Der Unterschied wirkt sich auch bei der Strafbarkeit eines Tatversuchs aus. Der Versuch ist bei einem Verbrechen immer strafbar, bei einem Vergehen nur dann, wenn das im Gesetz ausdrücklich festgelegt wird (versuchter Hausfriedensbruch ist danach z.B. nicht strafbar).
Ein Angeklagter, dem ein Verbrechen vorgeworfen wird, hat nach der Strafprozeßordnung Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn er selbst keinen Rechtsanwalt als Verteidiger beauftragt.