Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist das Arbeiten gegen Entgelt ohne diese Arbeit zu melden und ohne staatliche Abgaben abzuführen. Dabei werden die Arbeitsverträge allermeist mündlich vereinbart und die Entgelte bar gezahlt. In Volkswirtschaften hat die Schwarzarbeit einen geschätzen Anteil von 10-30 Prozent.
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
In "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit legaldefiniert. Schwerpunkt ist dabei nicht mehr der formale Ordnungsverstoß gegen Handwerks- oder Gewerbeordnung, sondern der Vertoß gegen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht. Im Einzelnen: Demnach handelt es sich um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen :
- a) unter Verstoß gegen Steuerrecht
- b) unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht
- c) unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt,
- d) Ausübung eines Gewerbes Handwerks ohne Gewerbeanmeldung /Eintragung in die Handwerksrolle
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Volkswirtschaftliche Schäden und Nutzen
Schwarzarbeit verursacht fiskale Schäden, da dem Staat und den Sozialkassen Einnahmen entgehen. Da bei der Berechnung der Höhe dieser Schäden von unterschiedlichen Grundannahmen, unter Verwendung verschiedener Rechenmodelle, ausgegangen wird, ist eine genaue Bezifferung nicht möglich.
Schwarzarbeit bringt andererseits hohen Nutzen, indem es den Nettowohlfahrtsverlust senkt.
Nach Schätzungen von Friedrich Schneider (siehe Literaturangabe), würden jährliche Mehreinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe zu erwarten sein, wenn die gesamte Schwarzarbeit in reguläre Arbeit umgewandelt würde. Im Handelsblatt wird im Januar 2004 von einer Studie berichtet, wonach 17 % (= 370 Milliarden €) des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland in der Schattenwirtschaft erwirtschaftet wird. Dies entspräche circa 5,5 Millionen Arbeitsplätzen. 98 % aller Haushaltshilfen seien dem Bericht zufolge illegal beschäftigt, und im Schnitt koste eine Stunde Schwarzarbeit 20 €, eine Stunde reguläre Arbeit 50 - 70 €.
Die deutsche Schattenwirtschaft
Diese Zahl für die Höhe der entgangenen Einnahmen (steuerliche Einnahmen und Umsätze der Wirtschaft) ist Kritik ausgesetzt, da die vom Handelsblatt und in anderen Medien verbreitete Zahl von 370 Milliarden € einer Arbeitsleistung von 9 Mio. Vollarbeitskräften entspräche, die durchgehend ohne Urlaub wöchentlich 40 Stunden zu einem Stundensatz von o.g. 20 Euro schwarz arbeiteten. Schwarzarbeiter müssten danach jedem auf Schritt und Tritt begegnen.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2004 in Deutschland die Bundeszollverwaltung gemeinsam mit den Gebietskörperschaften ( z.B. Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig. Der zuständige Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit einer Zentrale in Köln und 113 Standorten in Deutschland vertreten. 2004 verschärfte die Bundesregierung, mit der Bündelung der Verfolgungszuständigkeit von der Bundesagentur für Arbeit bei der Zollverwaltung. Ende 2005 sollen nun insgesamt 7.000 Beschäftigte, hauptsächlich aus anderen Behörden, nachhaltig Schwarzarbeit bekämpfen.
Statistische Daten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch die Zollverwaltung
2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | |
Personenüberprüfung an der Arbeitsstelle | 92.000 | 109.000 | 77.380 | 79.269 | 264.500 |
Prüfung von Arbeitgebern | 35.000 | 18.500 | 26.026 | 32.572 | 104.965 |
Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Straftaten | 7.700 | 9.200 | 8.739 | 9.837 | 56.900 |
Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten | 3.300 | 2.800 | 1.734 | 1.233 | 49.926 |
– in Mio. € | – | ||||
Summe der Bußgelder | 8,0 | 10,3 | 5,3 | 5,1 | 32,8 |
Wert der zur Vermögensabschöpfung gesicherten Vermögensgegenstände | 9,6 | 21,3 | 21,6 | 34,0 | 43,1 |
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen | 124,0 | 179,7 | 191,2 | 348,1 | 475,6 |
Summe der Geldstrafen (einschließlich Wertersatz) | 2,2 | 2,5 | 2,9 | 3,6 | 8,9 |
– in Jahren – | |||||
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen | 96 | 200 | 227 | 305 | 472 |
Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Kommunen
Verstöße wegen "unerlaubter Handwerksausübung", wegen "fehlender Gewerbeanmeldung" oder "fehlender Reisegewerbekarte" fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zolls. Hier sind die Landkreise und Städte zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit circa 15.000 Mitarbeiter (in den Kommunen) zur Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung und Gewerbeordnung tätig.
Bei der Bekämpfung dieser Art der Schwarzarbeit hat das so genannte Gifhorner Modell[1] bundesweit Beachtung gefunden. Hier geht es nicht nur darum Bußgelder zu verhängen, sondern Wege in die Legalität aufzuzeigen.
Aktuelle Entwicklung
Die Ende Januar 2005 veröffentlichten Zahlen des Wirtschaftswissenschaftlers Professor Dr. Friedrich Schneider (Universität Linz) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen – deren methodisch bedingte Unschärfen auch von den Autoren selbst eingeräumt werden – belegen nunmehr erstmals einen Rückgang. Während im Jahr 2003 noch geschätzte 370,0 Mrd. Euro in der Schattenwirtschaft geflossen sind, ist dieser Betrag 2004 auf 356,1 Mrd. Euro gesunken. Auch für das Jahr 2005 wird von den Wissenschaftlern bereits jetzt ein weiterer Rückgang auf 346,2 Mrd. Euro erwartet. Das würde gegenüber 2003 einen Rückgang von 6,4 Prozent bedeuten. Im internationalen Vergleich mit 20 weiteren OECD-Ländern liegt die Bundesrepublik Deutschland mit dem Anteil der Schattenwirtschaft in Relation zum Bruttoinlandprodukt im Mittelfeld. Die durch die Schattenwirtschaft erwirtschafteten Leistungen werden für das Jahr 2004 auf 16,2 Prozent des tatsächlichen Bruttoinlandproduktes geschätzt. Für 2005 wird ein Rückgang auf 15,6 Prozent erwartet. Als Gründe für diesen Erfolg geben die Wissenschaftler in ihren Studien die verschiedenen Reformmaßnahmen der Bundesregierung in den letzten Jahren an, hierunter insbesondere die erweiterten Minijobregelungen, die Lockerung des Kündigungsschutzes für kleinere Betriebe, die Verlängerung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, die Neuregelung der Handwerksordnung und die vorgenommenen Steuersenkungen. Ebenso aber schreiben die Wissenschaftler dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen Teil des Erfolgs bei der Bekämpfung der Schattenwirtschaft zu.
Literatur
- Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, Friedrich Schneider/Dominik Enste Oldenbourg-Verlag, Januar 2000, ISBN 3486253573
Anmerkung: Prof. Schneider, Uni Linz Nicht alle Ausführungen und Behauptungen werden belegt. Aussage von "Ulrich Sedlaczek"
Weblinks
- Homepage des Zolls zu Schwarzarbeit
- PDF-Dokument; „Praktiken informeller Ökonomie: Explorative Studien aus Berlin und nordamerikanischen Städten“(1,6 MB)
- Ulrich Sedlaczek: Schwarzarbeit in Deutschland oder die langen Schatten des Prof. Schneider
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)