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Überholvorgang

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Als Überholen bezeichnet man das Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug, welches in gleicher Richtung sich bewegt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt § 5 der StVO (Straßenverkehrsordnung) das Überholen.

Voraussetzungen für das Überholen sind:

a) für den Überholer:

  • genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand)
  • wesentlich höhere Geschwindigkeit (mindestens 20 km/h mehr)
  • keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs
  • keine Behinderung des Überholten

b) für den zu Überholenden:

  • keine Geschwindigkeitserhöhung
  • möglichst weit rechts fahren
  • keine Behinderung des Überholenden

Speziell außerhalb geschlossener Ortschaften zählt fehlerhaftes Überholen zu den Hauptunfallursachen.


Berechnung des Überholweges bei gleichmäßiger Fahrgeschwindigkeit

  
  • = Gesamtlänge beider Fahrzeuge + beide Sicherheitsabstände (m)
  • = Geschwindigkeit des Überholers (km/h)
  • = Geschwindigkeitsunterschied zwischen beiden Fahrzeugen (km/h)