Überholvorgang
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Als Überholen bezeichnet man das Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug, welches in gleicher Richtung sich bewegt. In der Bundesrepublik Deutschland regelt § 5 der StVO (Straßenverkehrsordnung) das Überholen.
Voraussetzungen für das Überholen sind:
a) für den Überholer:
- genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand)
- wesentlich höhere Geschwindigkeit (mindestens 20 km/h mehr)
- keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs
- keine Behinderung des Überholten
b) für den zu Überholenden:
- keine Geschwindigkeitserhöhung
- möglichst weit rechts fahren
- keine Behinderung des Überholenden
Speziell außerhalb geschlossener Ortschaften zählt fehlerhaftes Überholen zu den Hauptunfallursachen.
Berechnung des Überholweges bei gleichmäßiger Fahrgeschwindigkeit
- = Gesamtlänge beider Fahrzeuge + beide Sicherheitsabstände (m)
- = Geschwindigkeit des Überholers (km/h)
- = Geschwindigkeitsunterschied zwischen beiden Fahrzeugen (km/h)