Zum Inhalt springen

Absolute Wahlmonarchie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. April 2004 um 22:40 Uhr durch John Eff (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Wahlmonarchie ist eine Form der Monarchie in der einige bestimmte Fürsten den Monarchen unter sich oder eventuellen anderen Kandidaten auswählen.

Eine absolute Wahlmonarchie ist deshalb "absolut" weil in dieser Staatsform der gewählte Monarch ein absoluter Herrscher ist, dessen Wort das letzte ist. So könnte man diese Form der Monarchie mit dem französischen Absolutismus des XVII. Jahrhunderts und des XVIII. Jahrhunderts vergleichen.

Ein berühmtes Beispiel einer absoluten Wahlmonarchie ist die Vatikanstadt dessen Staatsoberhaupt der Papst ist.

Siehe auch : Johannes Paul II., Ludwig XIV., Ludwig XV., Ludwig XVI.