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Fähnrich

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Fähnrich ist ein militärischer Dienstgrad, der national unterschiedlich, entweder einen Offizieranwärter oder den dienstjüngsten Offiziersdienstgrad (z.B. US Navy) bezeichnen kann.

Bundesrepublik Deutschland

Dienstgrad Fähnrich
Dienstgrad Fähnrich zur See

Fähnrich bezeichnet in der Bundeswehr (Deutschland) einen Offizieranwärter im Feldwebeldienstgrad. Bei der Marine heißt dieser Dienstgrad Fähnrich zur See.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.

Den Dienstgrad Fähnrich erhält der Soldat in der Laufbahngruppe der Offiziere in der Regel mit Vollendung des 21. Dienstmonats nach Bestehen des Offizieranwärterlehrgangs Teil II (OAL II) und ggf. nach Teilnahme/ Bestehen des Einzelkämpferlehrgangs Teil I (EKL I).

Siehe auch: Feldwebeldienstgrade bei der Bundeswehr, Oberfähnrich

DDR

In der Nationalen Volksarmee der DDR bildeten die Fähnriche seit 1974 eine eigene Rangklasse zwischen den Unteroffizieren und Offizieren. 1979 kamen die Dienstgrade Oberfähnrich, Stabsfähnrich und Stabsoberfähnrich hinzu. Sie waren keine Offizieranwärter. Zu Fähnrichen rückten zunächst langediente Stabsfeldwebel auf. Später wurden allein die Absolventen der Fähnrichsklassen nach zweijähriger Ausbildung zum Fähnrich befördert. Fähnriche wurden i.d.R. nicht zu Offizieren weiterbefördert.

Österreich

In österreichischen Bundesheer wird der Fähnrich zu den Offizieren gezählt, befindet sich als "Militärakademiker" aber noch in Ausbildung zum Leutnant. Insofern nimmt dieser Offizieranwärterdienstgrad eine Zwitterstellung ein. In Österreich existieren keine weiteren Offizieranwärter-Dienstgrade. Der Dienstgrad Fähnrich wird Einjährig-Freiwilligen nach 12 Monaten ab Diensteintritt verliehen.

Geschichte

Der Fähnrich war bei den Landsknechten der unterste Offiziersdienstgrad und wurde unter den langgedienten erfahrenen Mannschaften ausgewählt. Auf dem Marsch und in der Schlacht schwang er die Kompaniefahne. Diese Aufgabe übernahm im 18. Jahrhundert der Freikorporal oder Fahnenjunker. Dem Fähnrich entsprach bei der Kavallerie der Kornett, bei der Artillerie der Stückjunker.

Mit den Heeresreorganisation nach 1806 kam in Preußen der Freikorporal in Fortfall. An seine Stelle trat 1807 der Fähnrich, der nun vom Offizier zum Berufsoffiziersanwärter im Unteroffiziersrang mutierte. Mindestvoraussetzung zum Eintritt in die Offizierslaufbahn war der Besitz der schulischen Mittleren Reife (das "Einjährige"). Im Deutschen Kaiserreich wurde der Offizieranwärter aufgrund eines Dienstzeugnisses des Regimentschefs nach frühestens sechs Monaten zum Fähnrich ernannt. Damit war er dem Unteroffizier gleichgestellt. Fähnriche ohne Abitur besuchten anschließend für ein Jahr die Kriegschule. Mit Ablegung des Offiziesrexamens erfolgte die Beförderung zum Portepee-Fähnrich ("Degen-Fähnrich"). Vor der Beförderung zum Leutnant musste das Offizierskorps in einem Wahlverfahren ("Kooptation") erneut seine Einwilligung erteilen.

Der Fähnrich trug Unteroffiziersuniform, jedoch an der Seitenwaffe ein Portepee und Offizierskokarden an der Kopfbedeckung. Der Portepee-Fähnrich, der zwischen dem Vizefeldwebel und Etatmäßigen Feldwebel rangierte, legte die Offiziersseitenwaffe (Degen) am Mannschaftskoppel an. Die Unteroffizierstressen am Kragen entfielen. Auch durfte der Offiziersüberrock getragen werden, allerdings mit den Mannschaftsschulterklappen.

Dem Portepee-Fähnrich entsprach in der Kaiserlichen Marine seit 1899 der Fähnrich zur See. Dagegen war der Seekadett dem Fähnrich bei der Armee gleichgestellt.

siehe auch: Dienstgrade im Heer des Deutschen Kaiserreichs, Dienstgrade der Kaiserlichen Marine, Meyers Konversationslexikon 1888, Beförderung der Offizieranwärter (engl.) Vorlage:DienstgradeBW