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Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland

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Ein Rauchverbot untersagt es, an bestimmten Orten Zigaretten, Zigarren oder Tabakspfeifen zu rauchen oder auf ähnliche Art Genussmittel zu sich zu nehmen.

In der Öffentlichkeit

Ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit dient verschiedenen Zwecken. Vor allem soll es Belästigungen von Nichtrauchern durch Raucher verhindern. In manchen Restaurants wurden zum Beispiel zu diesem Zweck Nichtraucherzonen eingerichtet. Einige Schulen, Behörden und Unternehmen haben mittlerweile das Rauchen in ihren Räumlichkeiten ganz verboten. Dadurch will man die Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung durch den Tabakrauch, Verschmutzungen durch weggeworfene Kippen (Zigarettenreste), aber auch die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens für Nichtraucher vermeiden.

In manchen Fällen wird ein Rauchverbot auch verhängt, um Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen, zum Beispiel an Tankstellen, in historischen Gebäuden, oder in trockenen Wäldern.

Rauchverbote im deutschsprachigen Raum

Deutschland

  • Die Deutsche Bahn hat im August 2004 bekanntgegeben, dass sie auf allen größeren Bahnhöfen ein Rauchverbot einführen will. Das Rauchen soll dann nur noch in eigens ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt werden. Neben der Rauchbelästigung der nichtrauchenden Fahrgäste sollen so vor allem die Reinigungskosten für die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen gesenkt werden. Seit Anfang 2005 gilt ein Rauchverbot auch an allen oberirdischen, nicht überdachten S-Bahnhöfen Münchens.
  • Auf Flughäfen gelten bereits seit etwa den 1990er Jahren entsprechende Regelungen. Dabei gibt es jedoch z.B. am Flughafen Frankfurt/M mehr Raucherzonen als Toiletten. Von einem Rauchverbot kann somit nicht die Rede sein. Die Rauchbelästigungen sind besonders für die Angestellten am Flughafen beachtlich.
  • Seit dem Beginn des Schuljahres 2004/2005 gilt an allen Berliner Schulen ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer.
  • Rauchverbotszonen werden in der Öffentlichkeit und an Arbeitsplätzen durch dieses Verbotszeichen gekennzeichnet.

Österreich

  • In Österreich besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Amtsgebäuden oder Flughäfen.
  • Auf U-Bahn-Stationen in Wien besteht ebenfalls ein generelles Rauchverbot
  • In Restaurants ab einer bestimmten Größe sollen Nichtraucherzonen auf freiwilliger Basis durch die Besitzer eingerichtet werden. Sollte diese freiwillige Aktion nicht entsprechend umgesetzt werden, ist eine gesetzliche Regelung geplant.

Schweiz

  • In der Schweiz hat der Arbeitgeber gestützt auf das schweizerische Arbeitsgesetz dafür zu sorgen, dass die nichtrauchenden Arbeitnehmer durch das Rauchen anderer Personen nicht belästigt werden. Der Schutz vor Passivrauchen darf auch durch technische oder organisatorische Massnahmen sichergestellt werden. Ist das nicht möglich, kann der Arbeitnehmer ein Rauchverbot verlangen, was tatsächlich allerdings selten gefordert wird.
  • Auf Bundesebene wurde am 8. Oktober 2004 von Nationalrat Felix Gutzwiler eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen verlangt.[1] Dazu soll die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat der Initiative am 28. April 2005 Folge gegeben.
  • In einigen Kantonen wird im Rahmen des betrieblich Möglichen gefordert, dass in Restaurants auf die Bedürfnisse der Nichtraucher Rücksicht genommen werden muss. Im Kanton Tessin muss bereits heute ein Drittel aller Plätze für Nichtraucher zur Verfügung stehen; es ist zudem eine Gesetzesvorlage der Regierung hängig, die das Rauchen in Restaurants verbietet.

Rauchverbote international

  • In Frankreich gilt seit 1993 ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit, das Gesetz wird aber in der Praxis kaum durchgesetzt.
  • In den USA gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und bei Inlandsflügen. Besonders scharfe Rauchverbote im gesamten öffentlichen Raum gelten in den Bundesstaaten New York und Kalifornien.
  • In Teilen von Kanada (British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Nova Scotia, Québec, und Teilen von Ontario) gelten ebenso strenge Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants.
  • In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.
  • In Irland gibt es seit April 2004 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen (also auch in allen Kneipen und Restaurants) und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es drohen bei Verstößen Geldbußen bis 3.000 Euro.
  • Seit dem 1. April 2004 gilt in Norwegen ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten. Zudem hat das Land eine traditionell extrem hohe Tabaksteuer.
  • In Südtirol gilt seit dem 1. Januar 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants.
  • In Schweden gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants ab dem 1. Juni 2005.
  • In Großbritannien gibt es, je nach Land, verschiedene Regelungen: In Schottland gilt ein Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen ab Frühjahr 2006. In England ist ein ähnliches Gesetz vorgeschlagen, welches 2006 in Kraft treten soll. In Wales gilt bisher noch kein Rauchverbot.
  • Derzeit prüft Portugal die Verabschiedung eines Rauchverbotes.
  • Seit dem 17. Dezember 2004 ist im Königreich Bhutan das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Verkauf von Tabakwaren untersagt. Rauchen ist nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Allerdings müssen sich Raucher ihre Tabakwaren aus dem Ausland besorgen und bei der Einfuhr nach Bhutan eine 100%ige Einfuhrsteuer bezahlen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit bis zu umgerechnet 225 US-$ Strafe belegt. Die Raucherquote im Land lag vor Verabschiedung des neuen Gesetzes bei 7%.
  • In Italien gilt ab dem 10. Januar 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen, z.B. in Bars, Cafés und Restaurants. Raucher müssen bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern geraucht wird. Die Strafe für Gastwirte, die die Einhaltung des Rauchverbots nicht überwachen, liegt zwischen 220 und 2.200 Euro. Sie werden zudem verpflichtet, einen mit automatisch schließenden Türen und einer Entlüftungsanlage versehenen Bereich ihres Lokals als Raucherzone abzutrennen, die zudem nicht mehr als die Hälfte der Grundfläche des Lokals einnehmen darf. Den Gastwirten wird sogar auferlegt, Gäste, die sich dem Verbot widersetzen, bei der Polizei anzuzeigen. Zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gilt die italienische Regelung damit als eine der restriktivsten in Europa.
  • Seit dem 6. Februar 2005 gilt in Kuba ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Büros, Theatern, Versammlungsräumen, Kinos sowie allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Die neue Regelung wurde am 7. Januar 2005 im offiziellen Gesetzblatt, der Gazeta Oficial de Cuba, veröffentlicht. Zigarettenautomaten werden ebenso abgeschafft, wie der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. In Restaurants ist dann Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
  • In Lettland tritt ab 1.7.2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft. Restaurants und Bars die über einen zusätzlichen, abgeschlossenen Raum verfügen, können dort das Rauchen erlauben.
  • In Neuseeland gilt seit dem 14. Dezember 2004 ein absolutes Rauchverbot in Pubs

In der Industrie

In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern, sofern dies nicht bereits durch die Unternehmensleitung generell verfügt wurde. Weiterhin wird das Rauchen als unproduktive Zeit von einigen Firmen als Pausenzeit abgerechnet.

Gesellschaftliche Akzeptanz

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist sehr unterschiedlich und teilweise schlecht. Rauchverbote aus Gründen von Feuer- oder Explosionsgefahr werden größtenteils sehr gut akzeptiert. Rauchverbote, die dem Schutz von Nichtrauchern dienen, stoßen dagegen oft auf Widerstand und teilweise Aggressivität von Rauchern (und sogar von einigen Nichtrauchern). In von der Tabakindustrie gesponsorten Studien wird verbreitet, dass Rauchverbote Umsatzverluste einbrächten, wohingegen 65% der Deutschen ein umfassendes Rauchverbot fordern und beispielsweise eine Studie der KPMG gezeigt hat, dass sogar Kneipen-Betreiber mit Umsatzzuwächsen und Neukunden bei Rauchfreiheit ihrer Einrichtungen rechnen können. In den USA, Irland oder Norwegen gab es keinerlei negativen Effekte, viele Gastronomie-Inhaber berichten zudem über viele Neukunden. In Irland geht der Trend in Pubs sogar dazu, dass diese, zusätzlich zu dem Abendgeschäft, schon zur Mittagszeit von Kunden aufgesucht werden, um dort rauchfrei zu essen.

Der Grund für den starken Widerstand gegen manche Rauchverbote dürfte in der physischen Abhängigkeit vieler Raucher vom Nikotin zu suchen sein, der viele eine Abstinenz von nur wenigen Stunden bereits nur schwer ertragen lässt. Dazu kommt ein Gewöhnungseffekt: Da ungehemmtes Rauchen in der Öffentlichkeit jahrzehntelang toleriert worden war, empfinden viele Raucher dies als eine Art Naturrecht.

Es fehlt vielen Rauchern darüber hinaus am Empfinden, wie der Rauch auf andere wirkt. Oft ist ihnen weder klar, dass Rauch für viele Menschen sehr unangenehm oder sogar akut gesundheitsschädlich ist, noch dass das Problem nicht auf ihren unmittelbaren Standort und die Zeit des Rauchens beschränkt ist, da sich Rauch ausbreitet und hält und z.B. nach einem Restaurantbesuch auch die Kleidung des Nichtrauchers den Zigarettenrauch aufgenommen hat.

Auch in bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie z.B. bei den Zeugen Jehovas.

Rauchverbote und ihre Folgen