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Beratung

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Der Begriff Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch mit dem Ziel, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Dabei gibt es zwei Ausrichtungen des Begriffs:

  • Beratung im Sinne von 'jemanden in helfender Absicht beraten': dabei steht ein Wissender (Experte) einem Unwissenderen (Laien) mit einem gewollten Wissensgefälle gegenüber. Hier liegt die Iniative meist beim zu Beratenden.
  • Beratung im Sinne von 'sich gegenseitig beraten': hier steht der Austausch und die kreative Lösung der Aufgabe im Vordergrund. Auch funktioniert diese Beratung meist in der Betonung der Gleichberechtigung aller am Prozess Beteiligten. Ausgangspunkt ist der gemeinsame Beschluss, eine Aufgabe oder ein Problem anzugehen.


Beratung durch Wissenschaftler allgemein

Während etliche Wissenschaften sehr stark durch Institutionen der Politik (s. a. Politikberatung), der Wirtschaft oder der NGOs, auch durch reiche Einzelpersonen zur Beratung heran gezogen werden - was einerseits lukrativ sein kann, anderseits sie parteiisch machen könnte und durch Konkurrenz um Honorare im Fach auch die Verbreitung von Erkenntnissen behindert -, werden andere wenig nachgefragt und oft als "Orchideenfächer" zugleich beneidet und bespöttelt. Für rein wissenschaftlich angelegte Begabungen, die zugleich wenig Organisationstalent und Machtsucht haben, sind beratungsintensive Fächer karrieremäßig ungünstig.

Beratung aus rechtlicher Sicht

  1. Bei Gericht i.e.S.: Gemeinsame Beschlussfassung des Richterkollegiums.
  2. Rechtsberatung i.w.S.: Die Beratung kann sich im rechtlich unverbindlichen Bereich abspielen und führt dann, wenn ein unrichtiger Rat befolgt wird, nicht zur Haftung (vergleiche § 675 Abs. 2 BGB). Beratung kann aber auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses geleistet werden mit der Folge, dass der Beratende für Pflichtverletzungen einstehen muss. Ein Beratungsvertrag kann je nach Ausgestaltung (unentgeltlicher) Auftrag, Dienstvertrag (eventuell mit Geschäftsbesorgungscharakter) oder Werkvertrag sein. Es können sich auch aus einem anderen Vertrag Beratungspflichten als Nebenpflichten ergeben.

In der Wirtschaft

In der Unternehmensberatung oder auch Wirtschaftsberatung stellen die Beratende (einzelnen, externen oder internen, auch Gruppen) ihr Wissen anderen (einzelnen, Organisationen,...) zur Verfügung. Nach Peter Block (Flawless Consulting, 1981) ist auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen wesentlicher Teil des Beratungsprozesses. Hauptproblem dabei ist, dass der Berater meist nicht die organisatorischen Kompetenzen hat, um die vorgeschlagenen Änderungen selbst durchzusetzen. Andererseits besteht ohne sein Engagement aber auch keine Garantie dafür, dass sie umgesetzt werden - was dazu führt, dass er in Zukunft als "erfolglos" nicht wieder herangezogen wird.

Studienberatung

Studienberatung: Die Studienberatung bezieht sich auf Information und Beratung bei der Entscheidung für ein Hochschulstudium, die Hilfestellung beim Einstieg ins Studium und auf die Beratung bei Schwierigkeiten, die im Verlauf des Studiums auftreten können. Die Studienberatung an Hochschulen kooperiert mit der Berufsberatung der örtlichen Arbeitsgenturen (Bundesagentur für Arbeit).

Berufsberatung

Berufsberatung: Die örtlichen Arbeitsagenturen (Bundesagentur für Arbeit) beraten Berufsanfänger, Umschüler und Arbeitslose hinsichtlich möglicher Berufsperspektiven und Berufswahlmöglichkeiten.

Elternberatung

Elternberatung wird von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Die Beratung betrifft Fragestellungen zu den eigenen Kinder beispielsweise zu einer vermuteten Hörschädigung (Beratungsstelle an einer Sonderschule), einer psychischen Auffälligkeit, der weiteren Schullaufbahn und vorschulischen Hilfestellungen. Einrichtungen sind etwa die Frühförderung, die Erziehungsberatung und die Schulpsychologie in Schulpsychologischen Diensten oder Regionalen Schulberatungsstellen (siehe auch: Beratungsstelle).

Schulberatung

Die Schulberatung ist die Beratung aller an Schule Beteiligten sowie der Schule als Organisation durch die Schulpsychologie, Beratungslehrer und Schulsozialarbeit. Auch die Schulaufsicht sieht die Beratung von Schule als eine ihrer Aufgaben.

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist ein wirksames Instrument zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Pädagogik.

Frauenberatung

Die Frauenberatung: Kann in vielerlei Form Angeboten werden. Dabei wird den Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenslagen geholfen. Die Beratung umfasst u.a. allgemeine Lebensprobleme, Beziehungsprobleme, Trennung/Scheidung, Sexualisierte-, körperliche- und psychische Gewalt, Häusliche Gewalt, Sozialrechtliche Fragen, Krisensituation, Probleme mit Behörden, Allein erziehen. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonyom. Hilfe wird von Frauen für Frauen geboten. Frauenberatungsstellen gibt es derzeit noch in allen Bundesländern, in nahezu jeder größeren Stadt.

Beratungsformen

Coaching Fachberatung Intervision Internetseelsorge Organisationsberatung Onlineberatung Psychosoziale Beratung Politikberatung Politikberatungsagentur Supervision Telefonseelsorge


Siehe in Abgrenzung dazu auch Psychotherapie

  • Berater.de DIE Webseite für Berater mit passenden Themen-Channels.
  • BV-Päd. Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V., BV.Päd., in Dortmund.
  • Pinneberger Frauennetzwerk Kostenlose und anonyme Hilfe von Frauen, für Frauen!
  • Frauenberatungsstellen in NRW
  • [1] Untersuchungen des Sächsischen Landesjugendamtes zum Einsatz und zur Inanspruchnahme von Fachberatung in Kindertageseinrichtungen
  • [2] Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München