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Diskussion:Gesundheitssystem in Österreich

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Grundlagen

"In Österreich besteht die Pflichtversicherung, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich."

das stimmt so nicht. die gebietskrankenkassen ist pflichtversicherer der angestellten und arbeiter - selbstständige haben eine wahlmöglichkeit, d.h. sie müssen sich nicht bei der kammer der gewerblichen wirtschaft versichern, sondern können das auch bei den regulären versicherungen (um weniger geld) machen. die änderung in tabellen war von mir, übrigens -- Snotty 06:49, 7. Okt 2005 (CEST)


'Selbständige' in dem Sinn der Umgangssprache gibt es nicht. 'Selbständige' können einerseits Gewerbetreibende oder andererseits Freiberufler sein:
Zitate aus der Homepage der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft):
Gewerbetreibende sind als Mitglieder der Wirtschaftskammer in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert. Außerdem besteht Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Freiberufler: Der Gesetzgeber ist mit der 1997 beschlossenen Sozialnovelle vom Prinzip abgewichen, wonach nur bestimmte Berufsgruppen sozialversichert sind. Seit 1998 gehören alle Menschen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" erzielen, zur gewerblichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert sind.
Eine Alternative zur Pflichtversicherung erkenne ich hieraus nicht.
Danke für die Änderungen in den Tabellen. --194.166.201.75 01:07, 8. Okt 2005 (CEST)

deshalb ja die italics - es ging um die wahl des versicherungsträgers, nicht die pflichtversicherung an sich (genauer genommen zb um ärzte - die können sich auch bei einer kassa ihrer wahl verichern lassen, nicht zwangsweise bei einer bestimmten) -- Snotty 06:16, 8. Okt 2005 (CEST)