Zum Inhalt springen

Nomenklatur (Biologie)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juni 2002 um 12:55 Uhr durch Ben-Zin (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Nomenklatur (Benennung) von neu entdeckten Lebewesen ist einheitlich geregelt.


Der wissenschaftliche Name setzt sich aus einem Gattungs- und einem Artnamen zusammen. Der Gattungsname wird dabei mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben und soll wie ein lateinisches Substantiv klingen. Der Artname wird klein geschrieben und soll wie ein lateinisches Adjektiv klingen. Innerhalb einer Gattung müssen Arten verschiedene Namen tragen, der gleiche Artname in verschiedenen Gattungen ist dagegen zulässig.


Die Namen dürfen beschreibenden Charakter haben, z.B. Farbe, Größe, Verhalten. Sie dürfen aber auch nach Orten - gewöhnlich der Ort der Entdeckung - oder nach Personen benannt werden.


Gewöhnlich hat der Entdecker einer neuen Art das Recht der Namensvergabe. Es gibt jedoch auch Organisationen, die gegen eine Geldspende neu entdeckte Arten nach Wunsch benennt.



Siehe auch: