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Gruppenführer

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Der Gruppenführer (GruFü; GrpFhr) bezeichnet eine Person die eine Gruppe leitet. Er trägt die Verantwortung für die Aktionen seiner Gruppe.

Polizei

Der Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei und in Einsatzzügen der Polizei, hat folgende

  • führt die Gruppe im taktischen Einsatz und im täglichen Dienst
  • setzt die Vorgaben des Zugführers um
  • bereitet Einsätze innerhalb seines Aufgabenbereiches vor und nach
  • berät den Zugführer
  • Fortbildungsbeauftragter für den praktischen Dienst
  • unterstützt Mitarbeiter

Dienstgrad heute meist Polizeimeister bis Polizeikommissar.

KatS-Behörde

Bundeswehr

Gruppenführer ist ferner die Funktionsbezeichnung bzw. eine ATN beim Militär; als Teileinheitsführer ist der Gruppenführer für die Führung von 8-12 Soldaten im Gefecht verantwortlich. Er ist kein Disziplinarvorgesetzter, Dienstgrad heute meist Feldwebel.

Wehrmacht

Gruppenführer, Obergruppenführer und Oberstgruppenführer waren die Generalsränge der SS. Sie entsprachen dem Generalleutnant, dem General bzw. dem Generaloberst bei der Wehrmacht.