Öffentlicher Dienst
Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Arbeit der Beamten, Angestellten und Arbeiter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Im Jahr 2003 arbeiteten rund 4,8 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst.
Arbeitgeber (bzw. bei Beamten Dienstherr) können Kommunen, Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes sein. Bundesämter und Landesämter sind dabei Bundes- oder Landesbehörden (z.B. Versorgungsämter, Finanzämter usw.). Die meisten "Ämter" im umgangssprachlichen Sinne (Sozialamt, Jugendamt, Standesamt, Ordnungsamt usw.) sind rechtlich unselbstständige Untergliederungen von Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, gehören somit zur mittelbaren Landesverwaltung.
Zum öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben der Tätigkeit in der Verwaltung meist die Arbeit in Schulen und öffentlichen Krankenhäusern. Die Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe sind oft schon privatisiert. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehört auch die Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften).
Bislang galten für den öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge, der bekannteste ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Seit 01.10.05 besteht diese Tarifeinheit so nicht weiter. Nunmehr ist für Beschäftigte beim Bund und den Kommunen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wirksam, für die Bundesländer gilt einstweilen das bisherige Tarifrecht weiter. Denn nur der Bund und der Verband kommunaler Arbeitgeber haben mit der Gewerkschaft ver.di über ein neues Tarifrecht verhandelt, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat sich an den Verhandlungen nicht beteiligt.
Nicht direkt öffentlicher Dienst sind die Kirchen. Diese haben zwar auch den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, jedoch gelten hier aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Kirchen bisweilen andere Rechtsnormen (siehe auch kirchliches Arbeitsrecht.