Unabdingbarkeit
Erscheinungsbild
Als Unabdingbarkeit wird die unmittelbare und zwingende Wirkung der Normen eines Tarifvertrages bezeichnet von denen nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden darf.
Als Unabdingbarkeit wird die unmittelbare und zwingende Wirkung der Normen eines Tarifvertrages bezeichnet von denen nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden darf.