Diskussion:Gleichberechtigung
Hier fehlt imo noch einges:
Gleichberechtigung von Ausländern, in der EU, von Behinderten, Rechte in anderen Staaten: fehlend der Gleichberechtigung in vielen Staaten auf der Welt, etc.
Das ist aber nicht mein Fachgebiet ... daher sollte das besser jemand anders schreiben.
Bei der Gleichberechtigung der Frau fehlt das Ehe- und Familienrecht.
Gleichberechtigung in der DDR (1950): Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau.
Zitat: §13 Die Gleichstellung von Mann und Frau im gesellschaftlichen Leben bedingt ihre Gleichberechtigung im Familienrecht. (...) §14 Die Eheschließung hat für die Frau keine Einschränkung oder Schmälerung ihrer Rechte zur Folge. Das bisherige Alleinbestimmungsrecht des Mannes in allen Angelegenheiten des ehelichen Lebens ist zu ersetzen durch das gemeinsame Entscheidungsrecht beider Eheleute (...) §15 Durch die Eheschließung darf die Frau nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben (...)
In der BRD wurden vergleichbare Gesetze / BGB-Änderungen schrittweise eingeführt.
Transparent 21:21, 26. Mai 2003 (CEST)
Artikel wurde von mir komplett neu verfaßt; da steht dank der Technik nur meine IP--Ratio 21:25, 31. Mär 2004 (CEST)
- Ratio, wenn Du mit Formulierungen wie "Bezeichnend hierfür seien z.B. auch die Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen in Deutschland. Männer seien im Trennungsfall Elternteile 2. Klasse." daherkommst, solltest Du schon schreiben wer dies sagt.
- Den Satz "Nach vielfach vertretener Ansicht handelte es sich bei früher differenzierenden Normen (keine Nachtarbeit, kein Dienst an der Waffe für Frauen etc) allerdings oft um Normen, die eher dem Schutz als der Diskriminierung des weiblichen Geschlechts zu dienen bestimmt waren." habe ich nicht aus Ideologiegründen umgeschrieben, sondern weil meines Wissens nie jemand das Gegenteil behauptet hat (was Deine Formulierung jedoch unterstellt). Wenn ich mich irre, möchte ich Dich bitten ebenfalls zu erwähnen, wer, wann und wo behauptete, Nachtarbeitsverbot sei Frauendiskriminierung.
- Als Rechtsanwältin solltest Du den Unterschied zwischen Rechtssprechung und Gesetzgebung kennen. Oder willst Du ernsthaft behaupten, im deutschen Gesetz wäre verankert, dass Kinder zur Mutter gehören und Väter nur bezahlen sollen? --Katharina 22:55, 31. Mär 2004 (CEST)
Nebenbei Gleichberechtigung, denkt doch bitte daran, dass dies die deutschsprachige aber nicht die deutsche wikipedia ist, und dass deutsche rechtsnormen keine universalgültigkeit in anspruch nehmen, ein blick über den (deutsch und juristischen) tellerrand täte dem artikel echt gut. -- southpark
Gleichberechtigung ist ein Grund- und Menschenrecht. Ideologien, Feministisches hat da nichts zu suchen.--Ratio 23:06, 31. Mär 2004 (CEST)
- du wirst lachen, aber nach jeder halbwegs haltbaren definition fallen auch grund- und menschenrechte unter "ideologische forderungen". oder was wollen sie sonst sein und woher sollen die forderungen kommen, wenn nicht von ideologen? -- southpark 23:08, 31. Mär 2004 (CEST)
- Nun, die feministische Meinungsaussage habe ich als Solche gekennzeichnet. Wir wissen jedoch immer noch nicht, von wem diese indirekten Aussagen "seien" "sollen", etc. stammen, die ich weiter oben moniert habe. Es wäre schön, wenn Ratio da Licht ins Dunkel bringen könnte, da dieser Textabschnitt ja von ihr stammt. --Katharina 23:12, 31. Mär 2004 (CEST)
- Willst Du mich auf den Arm nehmen, southpark???
@zu kat, weiter oben kat:"wenn Du mit Formulierungen wie "Bezeichnend hierfür seien z.B. auch die Sorgerechts- und Umgangsrechtsregelungen in Deutschland. Männer seien im Trennungsfall Elternteile 2. Klasse." daherkommst, solltest Du schon schreiben wer dies sagt."
Das stammte aus dem vorigen Artikel, nie beanstandet, wieso jetzt auf einmal?
kat: "Den Satz "Nach vielfach vertretener Ansicht handelte es sich bei früher differenzierenden Normen (keine Nachtarbeit, kein Dienst an der Waffe für Frauen etc) allerdings oft um Normen, die eher dem Schutz als der Diskriminierung des weiblichen Geschlechts zu dienen bestimmt waren." habe ich nicht aus Ideologiegründen umgeschrieben, sondern weil meines Wissens nie jemand das Gegenteil behauptet hat (was Deine Formulierung jedoch unterstellt)."
Du bist einfach nicht informiert, kat. Das HAT jemand behauptet, Österreich und Deutschland mußten sogar entsprechende VORBEHALTE in internationale Konventionen schreiben!!!
kat:"Wenn ich mich irre, möchte ich Dich bitten ebenfalls zu erwähnen, wer, wann und wo behauptete, Nachtarbeitsverbot sei Frauendiskriminierung."
dito Niemand knn alles auf einmal in einen Beitrag zu schreiben. Du kannst die Quellen ja gerne nachtragen, hinweis s.o.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, vornehmlich mit dem irrationalen. Die Ratio hat keine Chance, gell?
Wieso seid ihr eigentlich so begierig, richtige Ansichten zu unterdrücken? Ist das im Sinne der Wikipedia? Sicher nicht--Ratio 23:28, 31. Mär 2004 (CEST)