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Verfassung des Landes Hessen

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Die Verfassung eines Staates ist das grundlagende Gesetz seiner Rechtsordnung und seines politischen Systems. Für die Bundesrepublik Deutschland ist es das Grundgesetz, für das Bundesland Hessen ist es die Hessische Verfassung.

Zur Vorbereitung zur Schaffung einer Verfassung wurde ein Ausschuß gebildet, zu dem 12 Teilnehmer je Partei von diesen benannt wurden. Teilnehmer des Beratenden Landesausschusses 26. Februar - 14. Juli 1946 [1] waren unter anderen:


Am 30 Juni 1946 fanden Wahlen zur verfassungsberatenden Landesversammlung statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 71% erzielte die SPD 44,3%, die CDU 37,3%, die KPD 9,7% und die LDP 6 %.


Teilnehmer der verfassungsberatenden Landesversammlung 15. Juli - 30. November 1946 waren [2]


Die Landesversammlung verabschiedete am 30. September 1946 den historischen Hessischen Verfassungskompromiß, der in Artikel 41 Sozialisierungen in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl, Energie und Verkehr vorsieht. Weitere wichtige Punkte mit Verfassungsrang sind: Anerkennung der Würde und Persönlichkeit des Menschen auch in der Ökonomie, das Recht auf Arbeit, den Achtstundentag, einen 12tägigen Mindesturlaub, das Streikrecht sowie ein einheitliches Arbeitsrecht für Arbeiter, Angestellte und Beamte proklamiert, wobei die Aussperrung untersagt bleibt.

Somit ging durch die zeitliche Nähe der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die sozialen Komponenten viel weiter, als in den später verabschiedeten Landesverfassungen der anderen Bundesländer.

Am 1. Dezember 1946 trat die hessische Verfassung als erste deutsche Nachkriegsverfassung durch Volksabstimmung mit 76,4% für die Gesamtverfassung und 72% für den Sozialisierungsartikel 41 in Kraft.

Weitere Personen am Prozeß der Entstehung der Hessischen Verfassung:

  • Dr. Valentin Heckert Als Ministerialdirektor an der Ausarbeitung des Entwurfes zur neuen Verfassung beteiligt. Er befasste sich u. a. mit der Demokratisierung der Polizei
  • Emil Carlebach Abgeordneter des 1. Parlaments, Herausgeber der Frankfurter Rundschau


Es folgt: Verfassungsänderungen