Elektrische Zigarette

Eine elektronische Zigarette, auch elektrische Zigarette, E-Zigarette oder rauchlose Zigarette genannt, ist ein Produkt, bei dem eine zur Verdampfung gebrachte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert wird. Der inhalierte Dampf ist in Konsistenz und sensorischem Empfinden dem Rauchen ähnlich, im Gegensatz zum Rauchen findet jedoch keine Verbrennung statt. Das Liquid wird verdampft und nicht verbrannt.[1]
Funktionsprinzip
Nahezu alle erhältlichen rauchlosen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip, ähnlich einer Nebelmaschine. Dabei wird die zu verdampfende Flüssigkeit durch die Kapillarwirkung eines Metallgeflecht- oder Glasfaserdochtes aus einem Depot einer kleinen Heizspirale zugeführt. Diese wird je nach Modell entweder mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen automatisch oder manuell durch eine vom Benutzer zu betätigende Taste beheizt. Da die Verdampfer von E-Zigaretten eine elektrische Leistung von typischerweise 7–12 Watt aufweisen, ist die Laufzeit stark von der Akkukapazität abhängig. Ältere Modelle und insbesondere sogenannte Mini E-Zigaretten haben einen sehr kleinen Akku – meist um 300mAh – weshalb die Laufzeit stark begrenzt ist. Moderne Systeme besitzen größere Akkus (650 bis 1000mAh) und teilweise zusätzlich eine elektronische Leistungsanpassung, so dass sie bei normaler Nutzung ca. einen Tag ohne Aufladung betrieben werden können.
Varianten
Mini: Hierbei handelt es sich um eine Variante die das Aussehen der Zigarette immitiert. Bei diesem Typ wird die Dampflösung zumeist auf ein Wattedepot aufgetragen. Vorteil ist die kleinere Bauart und für Ex-Raucher das weniger abweichende Erscheinungsbild von der herkömmlichen Verbrennungszigarette. Nachteilig ist, insbesondere für stärkere Raucher, dass hier ein häufigeres Nachfüllen notwendig wird und die Dampfentwicklung geringer ist. Zudem hat diese Variante, eine im Vergleich zu den anderen Modellen, geringere Akkukapazität.
Typ eGo: Dieser Bautyp entspricht ungefähr der Größe einer kleinen Zigarre. Vorteilhaft ist die stärkere Akkukapazität (650-1.000 mAh), sowie die höhere Füllmenge in der Version mit Tank, im Vergleich zur Minizigarette. Die Dampfentwicklung ist meist stärker als die der kleineren Variante.
Weitere: Es existieren noch viele weitere Modelle, bei denen zum Beispiel die Stromstärke angepasst werden kann, oder der Verdampfer vom Benutzer selbst gewickelt wird.
Für alle Varianten gilt, dass mittlerweile zahlreiche Typen auf dem Markt angeboten werden, welche an die einzelnen Bedürfnisse und Qualitätsanforderungen angepasst sind.[2]
Verbrauchsstoff (Liquid)
Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise „Liquid“ genannt und besteht aus Wasser, Konservierungsmitteln wie Propylenglycol, Benzylalkohol und Glycerin in unterschiedlichen Mengenverhältnissen als Trägerflüssigkeit, sowie Nikotin und künstlichen Lebensmittelaromen. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das verdampfte Liquid erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt), als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen von Depots und Tanks oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.
Rechtliche Situation und Vermarktung in der EU
Elektronische Zigaretten und Verbrauchsmaterial, das sogenannte "Liquid", sind momentan noch in Deutschland erhältlich. Die zukünftige Rechtslage ist umstritten.
Im europäischen Binnenmarkt wird die elektronische Zigarette in den meisten Mitgliedsländern als Genussmittel vertrieben. In einigen Ländern ist die Einteilung dieser Produkte ebenfalls umstritten. In Deutschland stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 11. Januar 2009 in einem Protokoll[3] einerseits fest: „Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob das zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“ Andererseits veröffentlichte das BfArM am 25. März 2009 ein als Schulungsunterlage[4] deklariertes Dokument, indem dargestellt wird, dass das BfArm die E-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Arzneimittel erklären sollte.
In Österreich wurde am 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder dem Medizinproduktehandel vorbehalten. Einem Unternehmen aus Wien wurde der Vertrieb infolge eines Gutachtens des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen in Österreich vorerst verboten.[5] Bisher wurden solche Einschätzungen allerdings von den österreichischen Gerichten nicht überprüft.
Ähnliche Vorgänge gab es in den vergangenen Jahren mehrfach mit anderen vorgeblichen Medizinprodukten. Der Europäische Gerichtshof hat Versuche, solche Mittel als Arzneimittel einzustufen, mit folgender Begründung zurückgewiesen: „Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG [...] ist dahin auszulegen, dass [...] die Richtlinie [...] nicht auf ein Produkt anzuwenden ist, dessen Eigenschaft als Funktionsarzneimittel wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, ohne dass sie ausgeschlossen werden kann."[6]
Am 16.12.2011 veröffentlichte die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, eine Pressemitteilung, in der sie auf die möglichen gesundheitlichen Gefahren der Elektronischen Zigarette hinwies. Trotz der Urteile des EUGH stellt die Ministerin in der Erklärung fest: "... nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden."[7]
Ebenso uneinheitlich wie unklar ist die Frage der Benutzung elektrischer Zigaretten auf innereuropäischen Flügen. Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus sogenannten „Smokeless Cigarettes“ und bietet diese auf ihren Flügen an.[8] Die angebotenen rauchfreien Zigaretten kommen jedoch ohne jede Elektronik aus und müssen auch nicht aufgeladen werden. Der Gebrauch elektronischer Zigaretten ist bei den meisten Fluggesellschaften weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt, eine Ausnahme stellt Air Canada dar, die in ihren Bestimmungen für Handgepäck zwar das Mitführen der elektronischen Zigarette erlauben, den Gebrauch aber untersagen.[9] Das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichte im September 2011 eine Pressemitteilung in der es vorschlägt, „den Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Flugzeugen explizit zu verbieten“.[10] Dieses Verbot soll nicht nur für Flüge innerhalb der Vereinigten Staaten, sondern für alle Flüge von und nach den USA gelten.
In der aktuellen Fassung der Beförderungsbedingungen untersagt auch die Deutsche Bahn die Nutzung der elektronischen Zigarette „in den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C“,[11] analog dazu sind die Raucher-/Nichtraucherbestimmungen der amerikanischen Eisenbahngesellschaft Amtrak zu nennen, die den Gebrauch elektronischer Zigaretten in allen Zügen und Bahnhöfen untersagt.[12]
Die Stadt Köln verbietet den Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten.[13]
Rechtliche Situation außerhalb der EU
Im Dezember 2011 entschied der Nationalrat der Schweiz, dass der Bundesrat die elektronische Zigarette, bzw. die Liquids von der Tabaksteuer befreien muss, da die Schädlichkeit derselben nicht wissenschaftlich nachgewiesen sei.[14]
Gesundheitsrisiken
Bei der Benutzung der Elektronischen Zigarette werden keine Stoffe verbrannt. Der Verbraucher nimmt keinen Teer auf. Das zu verdampfende „Liquid“, besteht Hauptsächlich (bis zu 97%) aus dem als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassenen Propylenglycol, welches in seltenen Fällen bei Hypersensitiven Personen Allergische Reaktionen auslösen kann aber ansonsten für den Menschen als ungefährlich einzustufen ist[15] und aus diesem Grund in z.B. Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten, Injektionslösungen und unter anderem auch in medizinischen Präperaten enthalten ist[16] .
Ein weiterer, für den Menschen unbedenklicher, Bestandteil im „Liquid“ kann Glycerin sein. Glycerin ist in allen natürlichen Fetten und Ölen als Fettsäureester vorhanden und spielt eine zentrale Rolle als Zwischenprodukt in verschiedenen Stoffwechselprozessen. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt es das Kürzel E 422 und ist unter anderen in Zigaretten Kaugummi, Schokolade, Fleischerzeugnissen als Feuchthaltemittel enthalten.
Die Hersteller fügen den „Liquids“ ausserdem Lebensmittelzugelassene Aromastoffe hinzu, welche in z.B. in Kuchen, Joghurts, Käse, Schokolade, Zahnpasta, Chips, Getränken, Duftkerzen, usw verwendet werden.
Der, nach bisherigen Erkenntnissen, einzige nicht für Lebensmittel zugelassene Stoff in einigen „Liquids“ ist das gesundheitsschädliche Nikotin. Das Nikotin im „Liquid“ wird beim elektronischen Rauchen bis zu 97% vom Konsumenten resorbiert - der (kaum) nachweisbare Rest in der Umgebung, ist mit der Belastung der Raumluft beim Kartoffeln kochen vergleichbar. Ein Nebenstromrauch wie beim Tabakrauchen ist bei der elektrischen Zigarette nicht vorhanden.[17] .
Bei Untersuchungen in den USA wurden in einigen Liquidproben geringe Mengen von Nitrosaminen gefunden. Dr. Michael Siegel von der Boston University School of Public Health weist in seiner Studie, neben anderen Fakten, darauf hin, dass der Nitrosaminanteil in den betreffenden Liquids bei 3,87 Nanogramm pro 1 gramm „Liquid“ und bei Zigaretten bei 3000 bis 4500 Nanogramm pro 1 gramm Tabak liegt[18] . Nach dieser und ähnlichen Studien liegt der Nitrosaminanteil bei den betreffenden „Liquids“ in etwa der selben Konzentration vor wie in Nicotinkaugummi, Nicotinpflastern, Pökelfleisch, usw. Weitere Gesundheitsrisiken sind noch nicht bekannt.
Es wird vermutet, dass der Gebrauch einer elektronischen Zigarette weniger schädlich ist als der einer herkömmlichen, da bei der Verbrennung des Tabaks bei einer herkömmlichen Zigarette etwa 4.000 verschiedene Stoffe verbrannt und inhaliert werden.[1]
Zachary Cahn von der University of California in Berkeley und Michael Siegel von der Boston University School of Public Health werteten 16 Studien zu elektronischen Zigaretten, die sich mit den Inhaltsstoffen des Liquids befassten, für eine Untersuchung aus. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass sich im Dampf der elektronischen Zigarette, im Gegensatz zum Tabakqualm, wesentlich weniger krebserregende Stoffe befinden. Trotzdem räumen sie ein, dass weitere Studien und auch Regelungen zur E-Zigarette nötig sind.[19]
Weblinks
- FDA warnt vor elektronischen Zigaretten. aerzteblatt-studieren.de, abgerufen am 31. August 2011.
- Bernd Mayer: Pharmakologisch-toxikologisches Fachgutachten über die elektrische Zigarette von Liquidshop S.L. (PDF 3,47 MB) Universität Graz, 18. November 2010, abgerufen am 31. August 2011.
- WHO warnt vor der elektronischen Zigarette. E-Zigaretten-Vertrieb soll Falschaussagen über unbewiesene Therapiewirkung unterlassen. aktiv-rauchfrei.de, 27. Dezember 2008, abgerufen am 31. August 2011.
- Evidence Suggests E-Cigs Safer Than Cigarettes, Researcher Claims. Boston University, abgerufen am 31. August 2011 (englisch).
- Peter Mühlbauer: Elektrische Zigaretten im Visier der EU. Ehemalige Raucher fürchten eine Überregulierung. In: TELEPOLIS. Heise online, 27. Juni 2011, abgerufen am 28. Juni 2011.
- Factsheet zu Elektronischen Zigaretten. DKFZ, 2010, abgerufen am 17. Dezember 2011.
- e-zigarette-test.de Interview mit Dr. Adrian Payne. Abgerufen am 17. Dezember 2011.
- Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes. Abgerufen am 28. Dezember 2011.
- Non-clinical safety and pharmacokinetic evaluations of propylene glycol aerosol in Sprague-Dawley rats and Beagle dogs. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
- Gelbe Liste Pharmindex: Präparate mit Propylenglycol. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
Einzelnachweise
- ↑ a b E-Zigarette gegen Nikotinsucht? WDR, 10. September 2011, abgerufen am 19. September 2011.
- ↑ http://edampfen.de/elektrische-zigaretten-typenubersicht.html
- ↑ Voten des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG. (PDF 139 KB) BfArM, 13. Januar 2009, abgerufen am 20. September 2011.
- ↑ Die elektrische Zigarette: Medizinprodukt, Arzneimittel oder was sonst? (PDF 539 KB) Fortbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst. BfArM, 25. März 2009, abgerufen am 20. September 2011. am 16.12.2011 (Seite nicht mehr abrufbar.)
- ↑ Abgrenzungsbeirat gemäß § 49a AMG BMGFJ-Information betreffend elektrisch betriebene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN. (PDF 29 KB) BASG, 18. April 2007, abgerufen am 21. September 2011.
- ↑ http://lexetius.com/2009,15
- ↑ http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index.php
- ↑ Rauchfrei rauchen bei Ryanair. Zielgruppe Nikotinsüchtige. n-tv, 21. September 2009, abgerufen am 20. September 2011.
- ↑ Bestimmungen für Handgepäck. Air Canada, 2009, abgerufen am 26. Oktober 2011.
- ↑ U.S. Department of Transportation Proposes to Ban the Use of Electronic Cigarettes on Aircraft. DOT 119-11. Department of Transportation, 14. September 2011, abgerufen am 26. Oktober 2011.
- ↑ Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. (PDF 649 KB) Deutsche Bahn AG, 24. Oktober 2011, abgerufen am 24. November 2011.
- ↑ Raucher-/Nichtraucherbestimmungen. National Railroad Passenger Corporation, 2011, abgerufen am 26. Oktober 2011.
- ↑ Auch „E-Zigaretten“ in Kneipen verboten. Pressemitteilung. stadt-koeln.de, 19. September 2011, abgerufen am 10. Oktober 2011.
- ↑ http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/tabaksteuer_elektronische_zigarette_1.13762394.html
- ↑ Non-clinical safety and pharmacokinetic evaluations of propylene glycol aerosol in Sprague-Dawley rats and Beagle dogs. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
- ↑ Gelbe Liste Pharmindex: Präparate mit Propylenglycol. Abgerufen am 29. Dezember 2011.
- ↑ Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes. Abgerufen am 28. Dezember 2011.
- ↑ Electronic cigarettes as a harm reduction strategy for tobacco control: A step forward or a repeat of past mistakes. Abgerufen am 28. Dezember 2011.
- ↑ Zachary Cahn, Michael Siegel: Dampf besser als Rauch. Forscher: E-Zigaretten sind weniger schädlich als Tabak. bild der wissenschaft, 18. Dezember 2010, abgerufen am 20. September 2011.