Kaiserschnitt
Beim Kaiserschnitt (Sectio caesarea) wird das Baby auf operativem Wege aus dem Bauch der Mutter geholt. Dies kann unter Teilnarkose (PDA oder Spinal-Anästhesie) oder auch unter Vollnarkose geschehen. Es wird ein Schnitt an der Bauchunterseite vorgenommen.
Wurde diese Operation früher hauptsächlich aus medizinisch dringenden Gründen durchgeführt, so wird der Kaiserschnitt heutzutage oft auch auf Wunsch angewandt ("Wunschkaiserschnitt"). Die Diskussion über das Für und Wider des Wunschkaiserschnitts wird von Befürwortern wie Gegnern leidenschaftlich geführt. Als Vorteile des Kaiserschnitts gegenüber einer natürlichen Geburt gelten eine geringere Sterblichkeit des Kindes, ein wesentlich geringeres Risiko eines bleibenden Geburtsschadens (bei der natürlichen Geburt etwa 1:500) und ein geringeres Infektionsrisiko beim Kind. Für die Mutter verringert der Kaiserschnitt das Risiko von Beckenbodenschäden (z.B. Inkontinenz, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr). Auf der anderen Seite führt der Kaiserschnitt häufiger zu vorübergehenden Adaptionsproblemen beim Kind (z.B. Atemnotsyndrom). Als Nachteile für die Mutter gelten eine erhöhte Sterblichkeit (etwa 1:20.000 statt 1:50.000), ein leicht erhöhtes Risiko für einen Plazenta-Tiefsitz bei Folgeschwangerschaften und ein etwas erhöhtes Risiko für Infektionen im Zusammenhang mit der Operation. Darüberhinaus wird häufig der Verzicht auf das Geburtserlebnis als Nachteil genannt.
Kaiserschnittgeburten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2001 kamen in Deutschland 22,6% der Kinder per Kaiserschnitt zur Welt, 10 Jahre vorher waren es nur 15,3%. Es steht zu vermuten, dass dies nicht nur auf medizinische Notwendigkeiten zurückzuführen ist, sondern dass insbesondere die Zahl der Wunschkaiserschnitte stark angestiegen ist. Zusammenhängen dürfte das einerseits mit der einhergehenden Planbarkeit des Geburtstermins, die manchen Frauen als Vorteil erscheinen mag. Weiterhin stellt die Abrechnung eines Kaiserschnitts anstatt einer "normalen" Geburt für das Krankenhaus einen erheblichen finanziellen Anreiz dar. Neue, schonendere Operationstechniken (wie die "Misgav Ladach Methode") haben darüberhinaus die Liegezeit im Krankenhaus auf meist nur wenige Tage verkürzt. Das erhöhte Risiko von Geburtsschäden lässt Ärzte bei problematischen Schwangerschaften (z.B. großer Kopfumfang, Steißlage, Frühgeburtlichkeit) im Zweifelsfalle auch aus haftungsrechtlichen Gründen zunehmend zum Kaiserschnitt tendieren.
Geschichtliches
Bereits im römischen Recht war es dem Ehemann als Familienoberhaupt gegen Strafdrohung untersagt, den Kaiserschnitt durch einen Arzt an der Ehefrau zu unterlassen, wenn diese oder das Kind dadurch sterben könnte. In den Digesten steht dazu unter Titel XI.8.2, der eine lex regia wiedergibt:
negat lex regia mulierem, quae praegnans mortua sit, humari, antequam partus ei excidatur. Qui contra fecerit, spem animantis cum gravida peremisse videtur.
Allerdings war der Kaiserschnitt bis in die Neuzeit fast immer mit dem qualvollen Tod der Mutter verbunden, so dass er i.d.R. an Toten vorgenommen wurde, z.B. um das Kind ordnungsgemäß bestatten zu können. Der erste erfolgreiche Kaiserschnitt an einer Lebenden wurde im Jahre 1500 vom Schweizer Schweinekastrierer Jacob Nufer vorgenommen. Seine Frau überlebte die Prozedur nicht nur, sondern brachte im nächsten Jahr noch Zwillinge zur Welt - auf natürlichem Wege.