Stargarder Land
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Stargarder Land
In Mecklenburg-Vorpommern gelegenes Gebiet, welches nach Beschluss des Bundesrats am 13. Februar 2004, in das "Verzeichnis der Weinbaugebiete für Tafelwein" aufgenommen wurde. Es gilt als die nördlichste Weinbauregion Deutschlands. Die Weinanbaufläche beträgt 3,7 Hektar. Der Wein darf unter der Bezeichnung "Mecklenburger Landwein" vermarktet werden.