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Personalkosten

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Personalkosten bestehen aus den Kosten für Gehälter und Löhne, die als Lohnkosten bezeichnet werden, zudem aus den Kosten für soziale Aufwendungen, sowie aus den Personalnebenkosten wie zum Beispiel Entgeltfortzahlungen oder Fortbildungsmaßnahmen. Personalkosten beziehen sich außerdem immer auf einen Arbeitnehmer und einen bestimmten Zeitraum.

Zu den Personalkosten gehören Zahlungen von Versicherungsbeiträgen an Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Unfallkassen. Diese Kosten werden meist geteilt, wobei nur der Anteil, den der Arbeitgeber zu zahlen hat, den Personalkosten angerechnet wird.