Rückführungsabkommen
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Ein Rückführungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ländern, der die Rückführung, also die Abschiebungen von illegalen Einwanderern zwischen zwei Ländern regelt.
Deutschland hat eine Vielzahl von unterschiedlichen Rückführungsabkommen. Durch das Schengener Abkommen fielen einige der Rückführungsabkommen weg.
Auffällig sind die Unterschiede zwischen den Rückführungsabkommen zwischen Spanien und Italien. Während Spanien (vgl. Ceuta) über keine Rückführungsabkommen verfügt kann Italien illegale Einwanderer wieder ausweisen, wenn kein Grund zum Asyl besteht.
siehe auch: Abschiebung, Abschiebehaft