Diskussion:Nikolaus II. (Russland)
Ich habe den Link auf Bautz Kirchenlexikon rausgenommen. Nicht weil er schlecht ist, sondern weil er zu gut ist. Wir müssten eigentlich bei allen unseren biograf. Artikeln zur Kirchengeschichtl. relevanten Personen auf Bautz linken, weil die (noch) Klassen besser sind als wir. Aber wenn wir das täten, würden wir - fürchte ich - erstens viele Leute zum Abschreiben verleiten und zweitens auf jeder des Seiten sagen, dass man's viel besser machen kann. Unsere Artikel sollten so weit kommen, dass sie mit Bautz konkurrieren können, und dann macht ein Link auch keinen Sinn mehr. Die Britannica gibt ja auch nicht den Brockhaus als weiterführende Literatur an. Uli 10:27, 1. Okt 2003 (CEST)
"Da seine Frau eine Enkelin der Königin Viktoria I. von England war, war er ein Vetter des Deutschen Kaisers Wilhelm II. (1859-1941) und des britischen Königs George V..." Was ist denn das für ein Blödsinn? Nur weil seine Frau die Cousine von den beiden war, ist er doch nicht ihr Vetter? Wie sind denn da die Verwandtschaftsverhältnisse?
Hinrichtung
Das war doch keine Hinrichtung. Für mich impliziert dieses Wort ein vorheriges Todesurteil. Die Erschießung der Romanows war aber nicht mal eine standrechtliche, sondern eine Art nächtlicher Überfall bei dem auf einmal das Feuer auf die unvorbereiteten Bewohner des Hauses eröffnet wurde.
"Eine Hinrichtung ist die Tötung eines sich in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen, [...]" ist in dieser hübschen Enzyklopädie zu lesen, und da es vorteilhaft ist, sich der Konsequenz halber an die eigenen Aussagen zu halten, müssen wir feststellen, dass sich die Romanows sowohl in der Gewalt der Staatsmacht befanden, als auch eindeutig Gefangene waren, und die Tötung durch den Befehl des Staatsoberhauptes, Wladimir Iljitsch Lenin, seines Zeichens Vorsitzender des Rates der Volkskommissare, sanktioniert war. Gewöhnlich spricht man auch von auf Behördenbeschluss hin Getöten von Hingerichteten, auch wenn sie keine faire Gerichtsverhandlung hatten. Wozu eine Ausnahme machen?
Dazu muss bemerkt werden, dass es ursprünglich geplant gewesen war, den Mitgliedern der Dynastie öffentlich einen Prozess zu machen, der ihre Verantwortung für die Verbrechen des Regimes zeigen sollte, und möglichst im Radio übertragen werden sollte. Davon wurde jedoch schließlich aufgrund militärisch-strategischer Erwägungen abgesehen.
Nichtsdestoweniger hatte die Regierung die gesetzliche Vollmacht, die Erschießung anzuordnen. Man kann zu der Exekution nun stehen, wie man will, kann sie undemokratisch, moralisch verwerflich und Gott-weiß-was nennen, aber das ändert nichts daran, dass sie eben eine Hinrichtung war.
Überhaupt halte ich den Begriff "Ermordung" in derartigen Zusammenhängen hier für unbrauchbar, da er emotional beeinflussend wirkt, und dies nicht so sehr der erwünschten Nüchternheit dieser Enzyklopädie entspricht. 85.72.15.58 04:45, 5. Okt 2005 (CEST)