Zum Inhalt springen

Reichskanzler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. März 2003 um 13:01 Uhr durch ErikDunsing (Diskussion | Beiträge) (s.a.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Reichskanzler ist die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des deutschen Reiches von 1870 bis 1945. In dieser Rolle stand er dem deutschen Kabinett vor. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck wurde 1870 der erste Reichskanzler. Mit der Auflösung des deutschen Reiches nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg endet die Amtszeit des letzten deutschen Reichskanzlers, Schwerin von Krosigk. Am 23. Mai 1945 wird die Reichsregierung von den Alliierten abgesetzt und verhaftet.

Der Amtstitel des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland, des 1949 im Westen des deutschen Reiches gegründeten Teilstaats, ist Bundeskanzler. In der DDR ist der entsprechende Amtstitel der Ministerpräsident, bzw. der Vorsitzende des Ministerrats.

siehe auch:  Kanzler, Reichskanzler der Weimarer Republik