Zum Inhalt springen

Schwellenkorporation

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Dezember 2011 um 07:14 Uhr durch Hedwig in Washington (Diskussion | Beiträge) (+<!-- schweizbezogen -->). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Schwellenkorporation bezeichnet man in der Schweiz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gebildet aus den Grundstückseigentümern, zur Wahrnehmung von Wasserbaupflichten (z. B. Flusslaufkorrektur), ausgestattet mit gesetzlich definierten Eingriffsrechten.

Sie wird oft geleitet von einem „Schwellenmeister“, der für die Hoch- und Tiefbauämter die Aufsicht über Bäche, Gräben, Ufer usw. ausübt.