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Zollgrenze

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Als Zollgrenze bezeichnet man die Grenze eines Zollgebiets. Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, aber nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze.

Ein Beispiel ist die Gemeinde Samnaun, die an der schweizerisch/österreichischen Grenze liegt. Es gehört zwar zum Staatsgebiet der Schweiz, nicht aber zu deren Zollgebiet. Die Zollgrenze verläuft in diesem Fall innerhalb der Staatsgrenze. Die vollständig von schweizerischem Gebiet umschlossene Enklave Büsingen gehört zum Staatsgebiet von Deutschland, liegt aber im Schweizer Zollgebiet.

Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht, in Deutschland von der Bundeszollverwaltung.

Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.

An fast jeder Zollgrenze finden Zollkontrollen statt. Innerhalb der EU gibt es nur an den Außengrenzen Zollkontrollen, z.B. an internationalen Flughäfen, Freihafenübergängen, in Seezollhäfen, usw...

Siehe auch: