Denkmalpflege
Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind. Auch die kulturhistorische Beurteilung von Denkmälern gehört zur Denkmalpflege. Zuständig sind die Denkmalfachbehörden, die ihr wissenschaftliches und technisches Fachwissen einbringen, die Denkmalschutzbehörden fachlich beraten und für finanzielle Förderungen sorgen.
Die gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die den Rahmen der Denkmalpflege bilden, werden als Denkmalschutz bezeichnet. Ihre Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG), das in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Es wird unterschieden zwischen Archäologischer Denkmalpflege bzw. Bodendenkmalpflege, die sich archäologischer Methoden bedient, und Bau- und Kunstdenkmalpflege, die mehr auf Kunstgeschichte und Architekturwissenschaften basiert.
Maßnahmen
Die Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind sehr vielfälltig. Von Fall zu Fall ist neu und individuell zu entscheiden, wie man ein Denkmal dauerhaft erhalten kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der Charta von Venedig festgehalten. Allerdings gibt es keine eindeutige, verbindliche Definition der Begriffe, so dass es manchmal zu Mißverständnissen kommt. Die wesentlichen Vorgehensweisen der Denkmalpflege sind:
- Altern lassen: keine oder nur sehr geringe Eingriffe. Um 1800 und um 1900 vor allem bei Burgruinen ein gängiges Konzept, gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen angewandt als sog. "kontrollierter Verfall".
- Instandhaltung: Normale Pflegearbeiten des Denkmals wie Säuberung, Anstrich etc. Dieses Pflege-Konzept gab der Denkmalpflege ihren Namen.
- Konservierung: "Einfrieren" des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung. Dies wird versucht durch Ertüchtigung des Baumaterials (siehe beispielsweise Steinkonservierung) oder durch Entlastung mittels Schutzbauten gegen die Verwitterung. Ein Beispiel dafür ist der Schutzbau über der Goldenen Pforte des Freiberger Doms in Sachsen.
- Reparatur, Instandsetzung: Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile des Denkmals.
- Renovierung, Restaurierung: umfangreiche Erneuerung, die über Reparaturen hinausgeht.
- Rekonstruktion: Wiederherstellung eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Bauteilen oder ganzer Bauten, auf der Grundlage von schriftlichen und bildlichen Quellen und, soweit vorhanden, Ergebnissen der Bauforschung. Rekonstrukturierte Objekte gelten als Neuschöpfungen und haben noch keinen Anspruch auf Denkmalschutz, doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen. Ein Beispiel ist die Frauenkirche zu Dresden. Im Sprachgebrauch der DDR wurde unter Rekonstruktion die Instandsetzung oder Modernisierung von Altbauten (unabhängig vom Denkmalwert) verstanden.
- Anastylose: Wieder zusammen setzen eingestürzter Bauten, wird beispielsweise bei antiken Tempelanlagen angewandt; Form der Rekonstruktion.
- Translozierung: Versetzung eines Denkmals vom ursprünglichen an einen anderen Standort. Ehe der Totalverlust eintritt, ist dies die zweitschlechteste Lösung zum Erhalt eines Objektes.
Bodendenkmalpflege
Die Bodendenkmalpflege ist ein Spezialgebiet und der Denkmalpflege. Die Aufgaben sind vielgestaltig: Es kann um archäologische Ausgrabungen, den Erhalt von Landschaftsgärten, die Gartendenkmalpflege oder die Natur-Denkmal-Erfassung gehen. Die restauratorischen Untersuchungen und Bauforschungen sind notwendige, dazugehörende Vorbereitungen.
Entwicklung
Historische Vorläufer sind zur Zeit der Monarchien Architekten, die als Raum- und Gartengestalter im Auftrag des jeweiligen Fürsten zur Gestaltung der Residenz stadtplanerische und städtebauliche Aufgaben gleichzeitig erhielten und dafür weitgehende Kompetenzen übertragen bekamen. Der Ausdruck Gartenkunst bezeichnet ihre Stellung sehr treffend. Wichtige Repräsentanten dafür sind André Le Nôtre und Peter Joseph Lenné.
Deutschland
In Deutschland werden die Aufgaben der Denkmalpflege von den Landesdenkmalämtern bzw. Unterabteilungen der entsprechenden Behörde wahrgenommen.
Zum Teil übernimmt diese Behörde den laufenden Unterhalt der Anlagen und der in ihnen zu pflegenden Gebäude(-reste). Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung des annähernd historischen Bestands gehören.
Landesämter
- Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Berlin Landesdenkmalamt Berlin, Archäologische Denkmalpflege
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
- Freie Hansestadt Bremen - Der Landesarchäologe
- Hamburg - Helms-Museum, Hamburger Museum für Archäologie und die Geschichte Harburgs S.ö.R., Abt. Bodendenkmalpflege
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege
- Landesamt für Bodendenkmalpflege/ Archäologisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Nordrhein-Westfalen:
- Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
- Westfalen - Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege
- Stadtgebiet Köln Römisch Germanisches Museum, Archäologische Denkmalpflege
- Rheinland-Pfalz: Landesamt für Denkmalpflege
- Saarland Landesdenkmalamt, Sachgebiet Bodendenkmalpflege
- Sachsen - Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
- Thüringisches Landesamt für Archäologie mit Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens
Weitere Informationen
Wikipedia
- Denkmalpflege,
- Denkmalschutz, Denkmalliste
- Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal, Bodendenkmal
- Kulturelles Erbe
Literatur
- Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege. Hg. von Dieter J. Martin und Michael Krautzberger. München 2004
- Hannes Eckert, Joachim Kleinmanns und Holger Reimers: Denkmalpflege und Bauforschung. Aufgaben, Ziele, Methoden. Karlsruhe 2000
Weblinks
- Adressen der Landesämter und Links bei landesarchaeologen.de
- Seite des Verbands der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland