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Rauchverbot

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Ein Rauchverbot untersagt es, an bestimmten Orten Zigaretten, Zigarren oder Tabakspfeifen zu rauchen oder auf ähnliche Art Genussmittel zu sich zu nehmen.

Ziel

Ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit vermeidet Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung durch den Tabakrauch, Verschmutzungen durch weggeworfene Kippen (Zigarettenreste), aber auch die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens für Nichtraucher. Zum Beispiel wurden in manchen Restaurants zu diesem Zweck Nichtraucherzonen eingerichtet. Einige Schulen, Behörden und Unternehmen haben mittlerweile das Rauchen in ihren Räumlichkeiten ganz verboten.

Ein Rauchverbot wird auch verhängt, um Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen. Dieses gilt häufig in historischen Gebäuden, in trockenen Wäldern und in Betriebsstätten, in denen brennbare Stoffe oder explosive Gase und Stäube gelagert, verarbeitet oder erzeugt werden, beispielsweise Tankstellen, Sägewerken oder Bergwerken. Siehe auch: Brandschutz

Einer der ersten, die ein generelles Rauchverbot erließen, waren die Fluggesellschaften. Gab es zuerst eine Unterteilung in den Flugzeugen in Raucher und Nichtraucherzonen, wurde zuerst bei Kontinentalflügen und später auch bei den Interkontinentalflügen ein komplettes Rauchverbot verhängt. Dies wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich, wie geringere Filterung der Umluft im Flugzeug, sowie mit geringeren Reinigungskosten, begründet.

Internationale Regelungen

Deutschland

Smoking Area auf deutschem Bahnhof

Die Deutsche Bahn hat auf vielen größeren Bahnhöfen das Rauchen eingeschränkt, Rauchen ist dort nur in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Jedoch hält sich fast kein Raucher an diese Rauchverbote, weil er mit keinen signifikanten Sanktionen rechnen muss. Neben der Rauchbelästigung der nichtrauchenden Fahrgäste sollen so vor allem die Reinigungskosten für die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen gesenkt werden. Seit Anfang 2005 gilt ein Rauchverbot auch an allen oberirdischen, nicht überdachten S-Bahnhöfen Münchens. Seit Juli 2005 gilt in allen Zügen in Bayern ein Rauchverbot, die Raucherabteile wurden komplett abgeschafft. Dieses gilt als Pilotprojekt, um 2006 das Rauchverbot in Zügen bundesweit einzuführen.

Auf Flughäfen gelten bereits seit etwa den 1990er Jahren entsprechende Regelungen.

Seit dem Beginn des Schuljahres 2004/2005 gilt an allen Berliner Schulen ein generelles Rauchverbot für Schüler und Lehrer. In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2005 ein striktes Rauchverbot für alle Personen in allen Räumen und auf allen Flächen der etwa 2000 Schulen. Der Tabakkonsum ist seit Beginn des neuen Schuljahres 2005/2006 auch an Hamburger Schulen verboten. Dies schließt teilweise auch umliegende Straßen mitein.

Rauchverbotszonen werden in der Öffentlichkeit und an Arbeitsplätzen durch dieses Verbotszeichen gekennzeichnet.

In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter von Staats wegen das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern.

Österreich

In Österreich besteht ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Amtsgebäuden oder Flughäfen.

Auf U-Bahn-Stationen in Wien besteht ebenfalls ein generelles Rauchverbot

In Restaurants ab einer bestimmten Größe sollen Nichtraucherzonen auf freiwilliger Basis durch die Besitzer eingerichtet werden. Sollte diese freiwillige Aktion nicht entsprechend umgesetzt werden, ist eine gesetzliche Regelung geplant.

Schweiz

In der Schweiz hat der urbeitgeber gestützt auf das schweizerische Arbeitsgesetz dafür zu sorgen, dass die nichtrauchenden Arbeitnehmer durch das Rauchen anderer Personen nicht belästigt werden. Der Schutz vor Passivrauchen darf auch durch technische oder organisatorische Massnahmen sichergestellt werden. Ist das nicht möglich, kann der Arbeitnehmer ein Rauchverbot verlangen.

Auf Bundesebene wurde am 8. Oktober 2004 von Nationalrat Felix Gutzwiler [1]eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen verlangt.[2] [3] Dazu soll die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Initiative mit grosser Mehrheit beziehungsweise einstimmig Folge gegeben.

In einigen Kantonen wird gefordert, dass in Restaurants auf die Bedürfnisse der Nichtraucher Rücksicht genommen werden muss. Im Kanton Tessin muss bereits heute ein Drittel aller Plätze für Nichtraucher zur Verfügung stehen; es ist zudem eine Gesetzesvorlage der Regierung für rauchfreie Restaurants hängig.

Die öffentlichen Verkehrsmittel werden ab Dezember 2005 rauchfrei sein.

Italien

In Italien gilt ab dem 10. Januar 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen, z.B. in Bars, Cafés und Restaurants. Raucher müssen bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern geraucht wird. Die Strafe für Gastwirte, die die Einhaltung des Rauchverbots nicht überwachen, liegt zwischen 220 und 2.200 Euro. Sie werden zudem verpflichtet, einen mit automatisch schließenden Türen und einer Entlüftungsanlage versehenen Bereich ihres Lokals als Raucherzone abzutrennen, die zudem nicht mehr als die Hälfte der Grundfläche des Lokals einnehmen darf. Den Gastwirten wird sogar auferlegt, Gäste, die sich dem Verbot widersetzen, bei der Polizei anzuzeigen. Zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gilt die italienische Regelung damit als eine der restriktivsten in Europa.

5 Monate nach dem Rauchverbot gingen die Zigarettenverkäufe um 13 % zurück, etwa 80 % der Bevölkerung hielten das Rauchverbot für eine gute Idee.

Weitere Staaten

Rauchverbotshinweis in einem Hotelzimmer (Pattaya, Thailand) mit Angabe des Bußgeldes (umgerechnet ca. 20 €)
  • In Frankreich gilt seit 1993 ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit, das Gesetz wird aber in der Praxis kaum durchgesetzt.
  • Seit dem 6. Februar 2005 gilt in Kuba ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Büros, Theatern, Versammlungsräumen, Kinos sowie allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Die neue Regelung wurde am 7. Januar 2005 im offiziellen Gesetzblatt, der Gazeta Oficial de Cuba, veröffentlicht. Zigarettenautomaten werden ebenso abgeschafft, wie der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. In Restaurants ist dann Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
  • In den USA gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und bei Inlandsflügen. Besonders scharfe Rauchverbote im gesamten öffentlichen Raum gelten in den Bundesstaaten New York und Kalifornien.
  • In Teilen von Kanada (British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Nova Scotia, Québec, und Teilen von Ontario) gelten ebenso strenge Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants.
  • In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.
  • In Thailand ist das Rauchen in Räumen mit Klimaanlage (z.B. Hotelzimmer, Restaurants) verboten (siehe Bild).
  • In Irland gibt es seit April 2004 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen (also auch in allen Kneipen und Restaurants) und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es drohen bei Verstößen Geldbußen bis 3.000 Euro.
  • Seit dem 1. April 2004 gilt in Norwegen ein weitgehendes Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten. Zudem hat das Land eine traditionell extrem hohe Tabaksteuer.
  • In Schweden gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants ab dem 1. Juni 2005. Strafen sind zwar nicht vorgesehen, aber 2/3 der schwedischen Raucher finden nach Umfragen das Verbot richtig. Ohnehin gibt in Schweden mit 17% Anteil an der Bevölkerung nicht so viele Raucher wie in anderen europäischen Ländern.
  • In Großbritannien gibt es, je nach Land, verschiedene Regelungen: In Schottland gilt ein Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen ab Frühjahr 2006. In England ist ein ähnliches Gesetz vorgeschlagen, welches 2006 in Kraft treten soll. In Wales gilt bisher noch kein Rauchverbot.
  • Derzeit prüft Portugal die Verabschiedung eines Rauchverbotes.
  • Auf Mallorca und den übrigen spanischen Balearen-Inseln trat am 10. Juni 2005 ein Antitabak-Gesetz in Kraft, das das Rauchen in allen öffentlichen Räumen, wie Amtsgebäuden, Büros, Krankenhäusern, Flughäfen, Restaurants und Kneipen, verbietet. Ausgenommen sind lediglich Cocktail-Bars und Diskotheken. Nur wenn Gaststätten über abgetrennte spezielle Raucherzonen verfügen, darf dort geraucht werden. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren mehr verkauft werden. Zu Jahresbeginn 2006 wird dann ein für ganz Spanien gültiges Antitabak-Gesetz in Kraft treten.
  • Seit dem 17. Dezember 2004 ist im Königreich Bhutan das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Verkauf von Tabakwaren untersagt. Rauchen ist nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Allerdings müssen sich Raucher ihre Tabakwaren aus dem Ausland besorgen und bei der Einfuhr nach Bhutan eine 100%ige Einfuhrsteuer bezahlen. Verstöße gegen das Verkaufsverbot werden mit bis zu umgerechnet 225 US-$ Strafe belegt. Die Raucherquote im Land lag vor Verabschiedung des neuen Gesetzes bei 7%.
  • In Lettland tritt ab 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft. Restaurants und Bars die über einen zusätzlichen, abgeschlossenen Raum verfügen, können dort das Rauchen erlauben.
  • In Neuseeland gilt seit dem 14. Dezember 2004 ein absolutes Rauchverbot in Pubs.
  • Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2002 in Südkorea und Japan war das Rauchen in den Fußballstadien verboten. Verstöße wurden allerdings nicht geahndet. Es gibt auch Forderungen, ein solches Verbot für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland auszusprechen. (weitere Infos)

Gesellschaftliche Akzeptanz

Datei:Sherlock Holmes, No Smoking.jpg
No Smoking

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist hoch: Meinungserhebungen, auch der Tabakindustrie, erheben regelmässig Mehrheiten der befürwortenden Seite. In von der Tabakindustrie bezahlten Studien ist verbreitet worden, Rauchverbote brächten Umsatzverluste ein, was jedoch zahlreich widerlegt worden ist. 65% der Deutschen fordern ein umfassendes Rauchverbot, und beispielsweise eine Studie der KPMG zeigt, dass sogar Kneipen-Betreiber mit Umsatzzuwächsen und Neukunden bei Rauchfreiheit ihrer Einrichtungen rechnen können. In den USA, Irland, Italien oder Norwegen gab es keinerlei negativen Effekte, viele Gastronomie-Inhaber berichten zudem über viele Neukunden. In Irland geht der Trend in Pubs sogar dazu, dass diese, zusätzlich zu dem Abendgeschäft, schon zur Mittagszeit von Kunden aufgesucht werden, um dort rauchfrei zu essen.

Der Grund für den starken Widerstand gegen manche Rauchverbote dürfte in der physischen Abhängigkeit vieler Raucher vom Nikotin zu suchen sein, der viele eine Abstinenz von nur wenigen Stunden bereits nur schwer ertragen lässt. Neben dieser körperlichen Abhängigkeit vom Nikotin gibt es noch eine hartnäckigere, die psychische. Außerdem gehört es für viele Raucher zur Gewohnheit, bestimmten Situationen zur Zigarette zu greifen - zum Beispiel nach dem Essen.

Da Rauchen ferner in der Öffentlichkeit lange Zeit nicht thematisiert wurde, empfinden viele Raucher dies als eine Art Naturrecht.

Ein weiterer Punkt ist die mangelnde Empathie mancher Raucher für Nichtraucher: Es fehlt das Bewusstsein dafür, wie der Rauch auf andere wirkt. Oft ist den Rauchern weder klar, dass Rauch für viele Menschen sehr unangenehm oder sogar akut gesundheitsschädlich ist, noch dass das Problem nicht auf ihren unmittelbaren Standort und die Zeit des Rauchens beschränkt ist. Rauch breitet sich schließlich aus; z.B. nimmt die Kleidung nach Restaurantbesuchen den Geruch von Rauch an.

In bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie z.B. bei den Buddhisten und Zeugen Jehovas. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in manchen Religionen allerdings zum Kultus. Siehe auch Weihrauch.

Rauchverbote und ihre Folgen