Indizierung
Mit dem Begriff Indizierung (eigentlich: "auf einen Index setzen") ist in Deutschland die Einschränkung von Abgabe und Verbreitung bestimmter als jugendgefährdend eingestufter Medien gemeint.
Gewalt- und kriegsverherrlichende Werke sind in Deutschland mit Auflagen zu Verkauf und Verleih belegt. Sie dürfen nur an Erwachsene (über 18 Jahren) abgegeben und nicht beworben werden. Weiterhin dürfen Sie nicht über den Versandweg vertrieben werden. Bei besonders schwer gewalt- oder kriegsverherrlichend eingestuften Werken wird zudem eine Prüfung auf strafrechtliche Unbedenklichkeit unternommen.
Pornografische Produktionen unterliegen nicht, bzw. in geringem Maße einer Indizierung, da durch die altersabhängige Abgabe ein legaler Zugang ausgeschlossen ist. Jedoch indiziert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Werke, die "sexuell anstößig" sind.
Bestimmte Formen von Pornographie (z.B. Unzucht mit Tieren oder Kinderpornographie), Werke, die als rassistisch gelten, den Holocaust aktiv verleugnen, Nazi-Symbole enthalten (außer zu wissenschaftlichen Zwecken) oder Menschen in ihrer Weltanschauung beleidigen (Gotteslästerungsparagraph), sind in Deutschland verboten. Dies fällt in den Bereich der Zensur und geht somit über die bloße Indizierung hinaus.
Siehe auch
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Weblinks
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (teilweise überholte Informationen)