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Sportbootführerschein (Deutschland)

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Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind in Deutschland unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich.

Amtliche Sportbootführerscheine (Deutschland)

Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von 3,68 kW ist der SBF-Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m.

  • Voraussetzungen und Erwerb
    • Allgemein
      • Lebensalter: Segeln/Surfen mind. 14 J.; Motor mind. 16 J.
      • Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeitstest/Allgem.Gesundheitszustand)
      • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis oder Erklärung des Erziehungsberechtigten
    • Prüfungen
      • Theorie - Aufgaben: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Seemannschaft, Fahrzeugführung (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
      • Praxis - Aufgaben: Manöver und Knotenkunde

Sportbootführerschein-See (SBF-See)

Der SBF-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 Seemeilen umfassender Küstenstreifen in Deutschland (Hoheitsgewässer)). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW zu nichtgewerblichen Zwecken. Der SBF-See bescheinigt die Mindestqualifikation, die der Führer eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen benötigt.

  • Voraussetzungen und Erwerb
    • Allgemein
      • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
      • Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgem.Gesundheitszustand)
      • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis oder Erklärung des Erziehungsberechtigten
    • Prüfungen
SKS

Sportküstenschifferschein (SKS)

Der SKS ist die amtliche, freiwillige Fahrerlaubnis zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

  • Voraussetzungen und Erwerb
    • Allgemein
      • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
      • Besitz des SBF-See
      • Nachweis von 300 sm auf Yachten in Küstengewässern
    • Prüfungen
    • Theorie - Aufgaben: Navigation (auch Kartenaufgaben), Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
    • Praxis - Aufgaben: Manöver, Knotenkunde u. a.

Sportseeschifferschein (SSS)

Freiwillige amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist nur zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

  • Voraussetzungen und Erwerb
    • Allgemein
      • Lebensalter mind. 16 J.
      • Besitz des SBF-See
      • Nachweis von 1.000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter
    • Prüfungen
      • Theorie - Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
      • Praxis - Aufgaben: Manöver, Radar u. a.

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der Sporthochseeschifferschein ist ein freiwilliger amtlicher Führerschein zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen "mit Antriebsmaschine" oder "mit Antriebsmaschine und unter Segel" in der weltweiten Fahrt.

Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, der Sportseeschifferschein, ein Erfahrungsnachweis von 1.000 sm auf Yachten im Seebereich. Ab 1. Januar 2008 muss des Weiteren ein Allgemeines Funkbetriebszeugnis LRC vorgewiesen werden.

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segeln in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der Besitz ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

  • Voraussetzungen und Erwerb
    • Allgemein
      • Lebensalter mindestens 18 Jahre
      • Besitz des Sportseeschifferscheines
      • Nachweis von 1.000 sm auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht)
    • Prüfung
      • Theorie-Aufgaben: Navigation (v. a. astronomische Navigation, Schifffahrtsrecht (u.a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
      • Praxis-Aufgabe: astronomische Navigation
Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuß des (Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) und/oder des Deutschen Motoryachtverbandes e.v. (DMYV). Diese Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dem Inhaber des Sportbootführerscheins wird sowohl eine Fahrerlaubnis erteilt als auch ein Führerschein ausgestellt und ausgehändigt. Ein Führerschein stellt immer den Auszug über eine existente Fahrerlaubnis dar. Er dokumentiert lediglich die Existenz einer Fahrerlaubnis. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen werden kann. Sportbootführerscheine kann man - wie den Kfz-Führerschein- als Ausweis verwenden. Sie sind ebenso während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen oder der Nichtbesitz kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, ~See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich nicht um seemännische Patente sondern um Fahrerlaubnisse.

Verbandsführerscheine des DSV

Jüngstensegelschein

maximal 17 Jahre

Sportsegelschein

Spezifikum für Regattasegler
Die Führerscheine "A" (Binnenfahrt), "R" (Revierfahrt)", "BR" (Küstenfahrt), "BK" (Große Küstenfahrt) und "C" (Seefahrt) werden seit einigen Jahren (ca. 1999) nicht mehr ausgestellt. Sie wurden durch die amtlichen Sportbootführerscheine ersetzt. Auf Regatten des DSV muß entweder der dem Fahrtgebiet entsprechende Verbandsführerschein oder ein Sportbootführerschein vorliegen.

Die Ausbildungen sind bei Segelschulen bzw. Motorbootfahrschulen im In- und Ausland möglich; Prüfungen sind meistens auch im Ausland möglich.

Siehe auch