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Landespolitik

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Im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet Landespolitik alle Politikbereiche, die ein Bundesland betreffen. Im Grundgesetz sind die Rechtsbereiche genannt, die durch Landesgesetze geregelt werden. Akteure der Landespolitik sind die Landesregierung mit der ihr nachgeordneten Verwaltung, das Landesparlament und die Landesgremien der politischen Parteien.

siehe auch: Politik, Kommunalpolitik