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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

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Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) ist ein deutsches Bundesgesetz.

Wer zu Unrecht in einem Strafverfahren verfolgt wurde, kann eine staatliche Entschädigung verlangen, soweit ihm Schäden entstanden sind.

Basisdaten
Kurztitel: Strafverfolgungsentschädigungsgesetz
Voller Titel: Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Rechtspflege
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: StrEG
FNA: 313-4
Verkündungstag: 8. März 1971 (BGBl. I 1971, S. 157)
Aktuelle Fassung: 13. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S. 3574)

Ansprüche entstehen hauptsächlich bei:

Die Entschädigung kann jedoch aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen sein. Als wichtigster Fall ist hier die Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme durch den Geschädigten zu nennen, aber auch die Selbstbelastung durch wahrheitswidrige Behauptungen oder das Verschweigen entlastender Umstände. Auch wer nur wegen Schuldunfähigkeit oder wegen eines Verfahrenshindernisses (wichtigster Fall: Fehlen eines Strafantrages) nicht bestraft wird, bekommt möglicherweise keine Entschädigung.

Wer einen Anspruch auf Entschädigung hat, der wird in Bezug auf den entstandenen Vermögensschaden (meist Verdienstausfall) voll entschädigt, es sei denn, der Schaden ist nicht größer als 25 Euro. Für die Zeit, die man zu Unrecht in Haft verbracht hat, wird man mit 11 Euro pro Tag entschädigt.