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Vorsitzender

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Die Bezeichnung Vorsitzender wird in der Öffentlichkeit am häufigsten für einen Parteichef oder den Leiter eines großen Gremiums - beispielsweise einer Kommission oder eines Aufsichtsrates - verwendet.

Doch gilt die Bezeichnung für nahezu alle Leiter von Vereinen und Organisationen, von Kongressen, Versammlungen und anderen Gruppierungen. Auch bei wechselndem Vorsitz einer Selbstverwaltung- oder anderen Körperschaft wird der jeweilige Leiter als Vorsitzender (engl. Chairman) bezeichnet.

Der offizielle Titel kann aber auch Präsident (lat. vor-sitzend), Generaldirektor, "erster Direktor" oder eine andere Bezeichnung sein.

Dem Vorsitzenden einer Partei oder einer Vereinigung stehen i.d.R. ein oder mehrere Stellvertreter (Vizepräsident, Geschäftsführender etc.), ein Schriftführer (für Außen-Kontakte und Protokolle) und ein Finanzfachmann zur Seite. Nähere Details regelt das Vereinsrecht.

Dieses engere Leitungsgremium, dem im politischen Bereich oft ein/e Generalsekretär/in angehört, wird meist Vorstand oder Präsidium genannt, der Präsident auch "Vorstandsvorsitzender" oder Generaldirektor (siehe oben).

Bei Aktiengesellschaften (AG) werden die Vorsitzenden in den meisten Staaten in mehrjährigen Abständen von der Generalversammlung gewählt. Bei Gewerkschaften und anderen großen Vereinen erfolgt es ähnlich, fallweise auch öfters in Jahresversammlungen. Dort ist auch ein "Bericht des Vorsitzenden" üblich, an den sich oft eine Diskussion zur Geschäftsführung, zur Politik, zur Finanzgebarung oder zu Programmen der nächsten Zeit anschließt.

Danach wird auch über die (finanzielle und geschäftliche) Entlastung des Vorstands abgestimmt, die im Regelfall mit großer Mehrheit akzeptiert wird. Bei einer - relativ seltenen - Verweigerung dieser Entlastung muss (je nach Statut oder Tagesordnung) meist der gesamte Vorstand zurücktreten, wird dann aber häufig unter einem anderen Vorsitzenden oder Finanzverantwortlichen wiederbestellt.

Ob ein Vorsitzender für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält, hängt von der Größe und anderen Eigenschaften der Organisation ab. Bei kleinen gemeinnützigen Körperschaften oder Vereinen ist Arbeit meist ehrenamtlich.