Abschichtung
Erscheinungsbild
Der Begriff Abschichtung steht für:
- Abschichtung, eine der Möglichkeiten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Abschichtung, die Möglichkeit Aufteilung der Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens auf eineinhalb Jahre in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen