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Abschichtung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Begriff Abschichtung steht für:

  • Abschichtung, eine der Möglichkeiten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Abschichtung, die Möglichkeit Aufteilung der Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens auf eineinhalb Jahre in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen