Frauenwahlrecht
Frauenwahlrecht bedeutet, dass die weibliche (erwachsene) Bevölkerung eines Landes die Möglichkeit hat, an politischen Abstimmungen teilzunehmen.
Dem Frauenwahlrecht ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der teilweise bereits im 17. Jahrhundert begann. Die erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht war Olympe de Gouges, die für ihre im Laufe der französischen Revolution verfasste „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ geköpft wurde.
Neuseeland war 1893 der erste neuzeitliche Staat, in dem Frauen dieses Bürgerrecht erkämpft hatten. Innerhalb der Vereinigten Staaten wurde das Frauenwahlrecht erstmals 1869 in Wyoming eingeführt. 1902 folgte Australien, 1906 dann Finnland als erstes europäisches Land. In Deutschland erlangten Frauen am 30. November 1918 mit der „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz)„ das aktive und passive Wahlrecht.
US-Frauen erhielten 1920 mit der Verabschiedung des 19. Verfassungszusatzes das vollständige Wahlrecht. Großbritannien kam am 2. Juli 1928 hinzu. In der Türkei haben die Frauen seit 1934 (nach einigen Quellen auch erst 1935) das Wahlrecht.
Erst 1946 nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten die französischen Frauen, die Belgierinnen und die Italienerinnen ihre vollen Bürgerrechte. Die Schweizerinnen mussten bis zum 7. Februar 1971 warten. Der Kanton Appenzell Innerrhoden führte das Recht sogar erst 1990 ein. Liechtenstein kam 1984 dazu.
In einigen Ländern, wie z.B. Saudi Arabien, dürfen sich Frauen bis heute nicht an Wahlen beteiligen.
Siehe auch
- Wahlrecht
- Suffragetten
- Frauenstimmrecht (Schweiz)
- Weltbund für das Frauenstimmrecht und staatsbürgerliche Frauenarbeit
- Kinderwahlrecht
Weblinks
- http://www.anschlaege.at/frauenrechte.html Porträt von Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann, zweier Protagonistinnen des Frauenwahlrechts in Deutschland
- http://www.ph-ludwigsburg.de/geschichte/point6.htm