GNU General Public License
Die GNU General Public License (GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz für die Lizenzierung freier Software.
Freiheiten
Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz:
- ein Programm für jeden Zweck zu nutzen (und nicht durch Lizenzen eingeschränkt zu sein).
- Kopien des Programms kostenlos zu verteilen (wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss)
- die Arbeitsweise eines Programms zu studieren und es den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu ändern (die Verfügbarkeit des Quellcodes ist Voraussetzung dafür)
- auch nach 3. veränderte Versionen des Programms unter den Regeln von 2. vertreiben zu dürfen (wobei der Quellcode wiederum mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).
Geschichte
Die GPL wurde von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projektes, zusammen mit dem Rechtsprofessor Eben Moglen entworfen.
Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedes Programm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GPL. Das Ziel von Stallman und Moglen war, eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die erste Version der GNU General Public License, die im Januar 1989 veröffentlicht wurde.
Um 1990 wurde deutlich, dass die GPL in manchen Fällen, im Speziellen aber meist für Programmbibliotheken zu restriktiv (einschränkend) war. Aus diesem Grund wurde eine gelockerte Lizenz mit dem Namen Library General Public License (LGPL) im Juni 1991 veröffentlicht, zeitgleich mit der zweiten Version der GPL, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Die LGPL wurde 1999 in Lesser General Public License umbenannt.
Seit ihrer Einführung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Softwarelizenz. Die meisten Programme im GNU-Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizenziert, darunter auch die Compilersammlung GCC, der Texteditor GNU Emacs und der GNOME Desktop. Außerdem sind alle LGPL-lizenzierten Produkte auch unter der GPL lizenziert.
Derzeit ist die dritte Version der GPL in Planung und wird voraussichtlich Ende 2005 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt. Anfang 2007 soll sie publiziert werden.
Eckpfeiler der GPL 3.0
Die letzte Revision der Lizenz erfolgte 1991 mit der Version 2. Seitdem wurde die GPL auch für viele Softwareprojekte außerhalb des GNU-Bereichs in Anspruch genommen. Die beiden Autoren Richard Stallman und Eben Moglen sehen für die Version 3.0 derzeit Änderungsbedarf in den folgenden vier Bereichen:
- Die GPL soll eine globale Lizenz sein. Seit der Version 2.0 unterstützt sie zwar die Internationalisierung relativ erfolgreich, indem sie sich auf die minimalen Prinzipien der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst stützt, trotzdem ist sie immer noch zu stark auf das amerikanische Rechtssystem ausgelegt. Daher soll nationalen rechtlichen Besonderheiten mehr Bedeutung eingeräumt werden, ohne dabei die unumstößlichen Grundprinzipien der GPL zu verletzen.
- Für den Paragraphen 3 der GPL, der für das Verteilen, Kopieren und Modifizieren von Software zuständing ist und den Paragraphen 7, welcher für die Regelung von Patenten und andere rechtliche Beschränkungen maßregelnd ist, sollen Änderungen eingeführt werden, die die unterschiedlichen Interessen und Standpunkte aller Lizenzteilnehmer möglichst gut vereinen.
- Die GPL ist die Verfassung der Bewegung für freie Software. In erster Linie stehen deshalb gesellschaftspolitische Absichten im Vordergund, erst dann technische und ökonomische. Ein absolutes Grundprinzip ist dabei der freie Austausch von Wissen, ebenso wie der freie Zugang zu technischen Wissen und Kommunikationsmitteln, nach Vorbild der wissenschaftlichen Freiheit. Entwicklungen wie Softwarepatente und Trusted computing, die diesen Prinzipien entgegenwirken, sollen unter dem gesellschaftspolitischen Gesichtspunkt betrachtet und so in der GPL berücksichtigt werden, wobei die angeführten Freiheiten unangetastet bleiben müssen.
- Die FSF als Halter der GPL unter der Leitung von Richard Stallman wird die Überarbeitung koordinieren und leiten.
Durch die angestrebte Universalität der kommenden GPL 3.0 ergeben sich zwangsläufig konkurrierende Interessenslagen. Deshalb soll im vierten Quartal 2005 ein vorläufiger Entwurf öffentlich zur Diskussion gestellt, um ein möglichst optimales Ergebnis für die zukünftige Publikation zu erreichen.
Kritik an der GPL
- Der impfende Charakter der Lizenz bedeutet, dass andere Projekte, die Quellcode eines GPL-Projektes aufnehmen oder eine Programmbibliothek verlinken, die unter der GPL steht, ihr Projekt ebenso unter die GPL stellen müssen. Kritiker sehen das als Einschränkung der freien Wahl der Lizenz an. Für Programmbibliotheken wird daher vielfach die Lesser General Public License (LGPL) verwendet, wenn die Nutzung auch durch unfreie Software ermöglicht werden soll.
- Anders als bei der BSD-Lizenz muss die Veröffentlichung von Änderungen wiederum unter der GPL stattfinden. Damit ist es Firmen, die ihre Programme veröffentlichen, aber den Quellcode unter Verschluss halten, nicht möglich, diesen Quellcode für diese Programme zu verwenden. Einige Projekte setzen daher als Alternative die BSD-Lizenz ein.
Rechtslage
Nach der geltenden Rechtslage ist ein verändertes Werk nicht automatisch ebenso frei verwendbar wie das ursprüngliche Werk. Die dauerhafte Freiheit von Software, die unter die GPL gestellt ist, wird daher dadurch gesichert, dass alle aus dieser Software abgeleiteten Programme nur dann verbreitet werden dürfen, wenn sie ebenfalls an jedermann zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dieses Schutzverfahren nennt sich Copyleft, da es einen wichtigen Aspekt des Copyrights (bzw. Urheberrechtes) ins Gegenteil verkehrt.
In der schriftlichen Begründung zu seinem [1] Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) erklärte das Landgericht München die GPL in Deutschland grundsätzlich für rechtswirksam. Damit wurde die GPL erstmals weltweit von einem Gericht bestätigt. Bei manchen Klauseln waren jedoch komplizierte rechtliche Konstruktionen bzw. Auslegungen nötig, um die Wirksamkeit der dahinter stehenden Ideen in deutschem Recht zu erreichen.
Bekannte (L)GPL-Programme und -Bibliotheken
Alle Programme des GNU-Projekts, unter anderem:
- GNU Hurd (Betriebssystemkern)
- GlibC (C-Systembibliothek)
- GCC (Compiler für verschiedenste Programmiersprachen)
- The GIMP (Bildbearbeitungsprogramm)
- Emacs (Arbeitsumgebung)
- GNOME (Desktop-Umgebungen für Unix-ähnliche Betriebssysteme) Außerdem auch weitere:
- Linux (Betriebssystemkern)
- Perl (Programmiersprache)
- KDE (Desktop-Umgebungen für Unix-ähnliche Betriebssysteme)
- Blender (3D-Grafikprogramm)
- MySQL (Datenbank)
Siehe auch
Copyleft, GNU-Lizenz, GNU Lesser General Public License, GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Free Software Movement, Free Software Foundation, Freie Software, Freie Lizenz, Public Domain, Simputer General Public License (SGPL)