Diskussion:Öffentlicher Personennahverkehr
Hm, was zur Rechtslage wäre gut. Was wäre da alles zu erwähnen, bzw. kennt jemand die entsprechenden Gesetze? Betriebsordnungen wären zu nennen, und die Vorschrift nach denen die Gebietskörperschaften Träger des ÖPNV sind. -- JensMueller 19:30, 12. Mär 2004 (CET)
Umfaßt SP_N_V tatsächlich den Regionalverkehr? Und warum soll der nur häufig unter ÖPNV fallen? Ist der etwa nicht öffentlich? JensMueller 00:22, 29. Mär 2004 (CEST)
Im ersten Satz des Artikels steht: "ÖPNV ... bezeichnet diejenigen >>>Verkehrsmittel<<<....". Dise Formulierung scheint mir nicht ganz treffend. Ein Bus oder ein Zug ist noch kein ÖPNV. Zum ÖPNV wird das Ganze doch erst, wenn der Bus auf einer Linie mit einem Fahrplan, möglichst noch in einem Verbund mit anderen fährt - oder? Radieserl 18:26, 29. Mär 2004 (CEST)
Sicher ist der SPNV öffentlich. Jedoch mischt sich in der Praxis - jedenfalls in Deutschland - im SPNV der Nah- immer stärker mit dem Fernverkehr. Insofern die Formel "häufig". --Ju523m 18:50, 29. Mär 2004 (CEST)