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Bilanz

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Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage; lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjektes - nachfolgend zumeist an Hand eines Unternehmens erläutert.

Allgemeines

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens, sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Akteurs der Ökonomie in einer Vergangenheitsbetrachtung (in der Regel des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jahresabschluss oder zu einem anderen Stichtag) dar. Eine Bilanz wird grundsätzlich auf einen definierten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn- und Verlustrechnung für einen definierten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz heißt Bilanz-Stichtag.

Die Beurteilung eines Unternehmens auf Grund seiner Bilanz wird als Bilanzanalyse bezeichnet und ist ein Element der Fundamentalanalyse.

Die Bilanz soll nach herrschender Ansicht folgende Funktionen erfuellen:

-) Dokumentationsfunktion: Die Bilanz gibt eine verbindliche Auskunft ueber das vorhandene Vermoegen des Unternehmers. Durch das Festhalten des Vermoegens in der Bilanz wird diese zu einer beweiskraeftigen Urkunde ueber die vom Unternehmen getaetigten Geschaefte. Die Bilanz stellt somit den formellen Abschluss der Buchhaltung dar.

-) Gewinnermittlungsfunktion: Eine weitere Funktion der Bilanz besteht in der Ermittlung des Periodengewinnes. Der Vergleich des Eigenkapitals am Beginn des Geschaeftsjahres mit dem Ende des Geschaeftsjahres ergibt unter Beruecksichtigung der Einlagen und Entnahmen den Gewinn/Verlust einer Periode. Das Zustandekommen des Gewinnes/Verlustes wird detailiert nachgewiesen ueber die dem Eigenkapitalkonto vorgelagerte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

-) Informationsfunktion: Diese kann in die Selbstinformation und die Drittinformation unterteilt werden. Ziel der Bilanz zugedachten Selbstinformation ist es, dem Kaufmann auf diesem Weg ein Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu geben. Fuer interessierte Dritte (Glaeubiger, Marktpartner, Arbeitnehmer, Staat) stellt die Bilanz ein Informationsinstrument bezueglich ihres zukuenftigen Verhaltens gegenueber dem Unternehmen dar. Die Bilanz dient aus dieser Sicht im weiteren Sinne dem Glaeubigerschutz.

Quelle: Bertl R., Deutsch E. & Hirschler K. (2001). Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch. 3. und ueberarbeitete Auflage. Wien: Orac Verlag.

Bilanzarten

  • Laufende Bilanzen: Bilanzen werden in der Regel zumindest zum Ende jedes Geschäftsjahres erstellt, beispielsweise auf den 31.12. eines Jahres. Öffentlich notierte, d.h. an der Börse gehandelte Unternehmen, werden vermehrt auch zur Veröffentlichung von Zwischenbilanzen auf das Ende jedes Quartals bewegt.
  • Sonderbilanzen: Neben den regelmäßig zu erstellenden Bilanzen gibt es auch außerordentliche Bilanzen, die zu verschiedenen Zeitpunkten gesetzlich vorgeschrieben oder als Entscheidungsgrundlage sinnvoll sind: Hierzu zählen insbesondere die Gründungsbilanz und die Liquidationsbilanz sowie beispielsweise eine Fusionsbilanz.
  • Für die meisten Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Aus den Begriffen geht bereits hervor, dass es Unterschiede zwischen den beiden Bilanzen hinsichtlich Ansatz und Bewertung geben kann. Die Handelsbilanz soll dabei die tatsächlichen, für die Interessensgruppen relevanten Verhältnisse des Unternehmens darstellen. Zweck der Steuerbilanz ist eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, aber auch die Abbildung des Unternehmensvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer, ehemals auch der Vermögensteuer.
  • In Abhängigkeit der Zahl der bilanzierenden Unternehmen unterscheidet man zwischen der Einzelbilanz, die Bestandteil des Einzelabschlusses ist und der (konsolidierten) Konzernbilanz, die Teil des Konzernabschlusses ist und in der zum Beispiel bestimmte konzerninterne gegenseitige Verpflichtung eliminiert werden.
  • Die Eröffnungsbilanz wird am Anfang des Geschäftsjahres gezogen und gibt Auskunft über die aktuellen Bestände (Lager), den Kontostand, das Bargeld und die Schulden eines Unternehmens.

Aufbau der Bilanz

Die Bilanz wird in zwei Bereiche aufgeteilt dargestellt:

  • Die Seite der Aktiva stellt die Mittelverwendung dar: Aktiva zeigen, welche Ansprüche das Unternehmen mit dem ihm zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln erworben hat. Diese Ansprüche können Geldmittel (z.B. Kasse, Bankkonten), Produktionsmittel (z.B. Immobilien, Maschinen), Rohstoffe, Vorprodukte und ähnliche materielle Güter sein. Daneben sind eine Reihe von immateriellen Gütern aufzuführen - diese sind nicht immer direkt finanziell messbar (siehe unten, 'Aktuelle Problemstellungen bei der Bilanzierung'), es gibt jedoch oftmals gute Anhaltspunkte für eine Schätzung.
  • Die Seite der Passiva stellt die Mittelherkunft dar: Passiva zeigen, wie die Mittel finanziert sind, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Dabei wird insbesondere zwischen Fremdkapital und Eigenkapital unterschieden. Das Eigenkapital umfasst die Mittel, über die das Unternehmen unbeschränkt verfügen kann, d.h. insbesondere das eingebrachte Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Reserven und nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre. Das Fremdkapital umfasst Mittel, die von Dritten zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Hypotheken, Anleihen, Darlehen und Lieferantenkredite.

Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite der Bilanz aufgezeigt, die Passiva auf der rechten Seite. Auf beiden Seiten muss sich dieselbe Summe aller Positionen ergeben, die Bilanzsumme.

Bilanzgliederung nach § 266 HGB

Gemäß § 266 HGB ist eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufgestellte Bilanz wie folgt aufgebaut:

Aktivseite Passivseite
  1. Anlagevermögen
    1. Immaterielle Vermögensgegenstände
      1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
      2. Geschäfts- oder Firmenwert (GFW oder Goodwill);
      3. geleistete Anzahlungen;
    2. Sachanlagen:
      1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
      2. technische Anlagen und Maschinen;
      3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
      4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
    3. Finanzanlagen:
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
      3. Beteiligungen
      4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
      6. sonstige Ausleihungen.
  2. Umlaufvermögen
    1. Vorräte
      1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
      2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
      3. fertige Erzeugnisse und Waren;
      4. geleistete Anzahlungen.
    2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (F.a.L.L.);
      2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
      3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      4. sonstige Vermögensgegenstände;
    3. Wertpapiere
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      2. eigene Anteile;
      3. sonstige Wertpapiere;
      4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
    4. Rechnungsabgrenzungsposten
      ____________________________
      (Bilanzverlust - Ausweis auf der Aktivseite!)
  1. Eigenkapital
    1. Gezeichnetes Kapital
    2. Kapitalrücklagen
    3. Gewinnrücklagen
      1. gesetzliche Rücklagen;
      2. Rücklagen für eigene Anteile;
      3. satzungsmäßige Rücklagen;
      4. andere Gewinnrücklagen;
    4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
    5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
  2. Rückstellungen
    1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
    2. Steuerrückstellungen
    3. sonstige Rückstellungen
  3. Verbindlichkeiten
    1. Anleihen, davon konvertibel;
    2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (V.a.L.L.);
    5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    8. sonstige Verbindlichkeiten,
      davon aus Steuern,
      davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
  4. Rechnungsabgrenzungsposten
    ____________________________
    (Bilanzgewinn)

Bilanzgliederung nach IAS

Eine nach International Accounting Standards/IFRS aufgestellte Bilanz unterscheidet sich in ihrem Aufbau von einer Bilanz nach deutschem HGB. Der Aufbau einer IAS-Bilanz ist geregelt in IAS 1, Paragraf 42-102 ("Structure and Content"), wobei IAS 1.53 dabei den Unternehmen zwei Möglichkeiten zur Bilanzgliederung einräumt:

  • Eine Gliederung nach Fristigkeit (auf der Aktivseite: current assets und non-current assets und auf der Passivseite entsprechend current liabilities und non-current liabilities)
  • eine Gliederung von assets und liabilities nach ihrer Liquiditätsnähe

Erfolgsermittlung

Im Steuerrecht wird der Unternehmenserfolg durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt (§ 4 EStG). In der Bilanz entspricht das Eigenkapital dem Betriebsvermögen. Privateinlagen des Unternehmers tragen jedoch nicht zum Erfolg bei, ebenso wie Privatentnahmen den Erfolg nicht mindern.

Der Erfolg/Gewinn ist also

  • Eigenkapital am Ende eines Geschäftsjahres
  • abzüglich Eigenkapital am Anfang eines Geschäftsjahres
  • abzüglich Privateinlagen im Laufe des Geschäftsjahres
  • vermehrt um Privatentnahmen.

Grundsätze der Bilanzierung

Grundlage bei der Erstellung einer Bilanz ist die ordnungsgemäße Buchhaltung (Details siehe dort). Die Bilanz soll ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens zum Stichtag zeichnen. Dies wird als Prinzip der Bilanzwahrheit und Prinzip der Bilanzklarheit bezeichnet. Zusätzlich gilt das Vorsichtsprinzip, ungenau bezifferbare Bestände sollten eher pessimistisch eingeschätzt und mögliche Risiken gegebenenfalls berücksichtigt werden. Geregelt sind diese Normen in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB).

Wer eine Bilanz aufzustellen hat, ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Dort ist auch der gesetzlich vorgeschriebene Aufbau zu finden.

In die Bilanz müssen alle Fakten einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Bilanz bekannt und für den Zeitraum zwischen zwei Bilanz-Stichtagen relevant sind. Daher genügt es nicht, einen zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Kontostand in die Bilanz aufzunehmen. Zusätzlich müssen im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag bezogene, aber noch nicht bezahlte Leistungen bewertet werden. Es muss ebenfalls festgestellt werden, welche Zahlungen bereits geleistet wurden für eine Leistung, die erst im folgenden Jahr bezogen wird - beispielsweise eine Vorauszahlungen für Rohstofflieferungen.

Eine Schwierigkeit bei der Erstellung von Bilanzen ist daher, dass zu einem Zeitpunkt selten alle zu berücksichtigenden Fakten bereits bezifferbar sind. So ist zum Beispiel bekannt, dass ein Unternehmen für den Monat Dezember eine Telefonrechnung erhalten wird. Da auch die Nutzung dieser Leistung bereits im Dezember erfolgte, muss die berechtigte Forderung des Anbieters in die Bilanz einfließen. Die entsprechende Rechnung liegt jedoch möglicherweise erst Ende Januar des Folgejahres vor. Somit ist es praktisch unmöglich, eine Bilanz sowohl präzise als auch zeitnahe zu erstellen. Entsprechend vergehen bei großen Unternehmen zumeist zwei bis vier Monate bis zur Bekanntgabe der ordentlichen Bilanz. Andererseits wird gerade bei börsennotierten Unternehmen eine zeitnahe Bilanz erwartet, so dass - und diese Tendenz verschärft sich in den letzten Jahren zunehmend - oftmals zu Lasten der Genauigkeit eine möglichst schnelle Bilanz erstellt wird, in der viele Werte nur geschätzt werden konnten.

Des weiteren fordert die umfassende Darstellung des finanziellen Bildes eine tatsächliche Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung. Für vorhandene Waren erfolgt dies zumeist in Form einer Inventur, in der mögliche Differenzen zwischen den erfassten Lagerveränderungen und den tatsächlich vorhandenen Beständen festgehalten werden können.

Schließlich erfolgt die Bewertung der Anlagegüter eines Unternehmens. Hier müssen für die in der Produktion genutzten Mittel (z.B. Maschinen) sowie für die langfristigen Finanzanlagen (z.B. Immobilien und Unternehmensbeteiligungen) realistische Werte ermittelt werden. Dies kann über Abschreibungen erfolgen, so dass der Wert eines Firmenfahrzeuges über die geplante Nutzung von acht Jahren gleichmäßig in jedem Jahr um ein Achtel des Kaufpreises herabgesetzt wird. Ein anderer Ansatz ist die Ermittlung des theoretischen Verkaufspreises, der insbesondere für Investitionen in öffentlich gehandelten Werte (Aktien anderer Unternehmen) angebracht ist. Hier können beispielsweise die im Besitz des Unternehmens befindlichen Aktien zum Kurs des letzten Handelstages vor dem Bilanzstichtag bewertet werden.

Zum Schutz der Gläubiger eines Unternehmens gilt bei der Bewertung von Vermögenswerten das sog. Vorsichtsprinzip, welches seine konkrete Anwendung in ff. Bewertungsprinzipien findet:

Bilanztheorien

Klassische Bilanztheorien

Die statische Bilanztheorie

In diesen Theorien wird dem Jahresabschluss die Aufgabe zugewiesen, das (Rein-)Vermögen des Unternehmens/des Kaufmanns zu einem bestimmten Stichtag mit Hilfe der Bilanz abzubilden: Durch die Gegenüberstellung des zum Stichtag bewerteten Vermögens auf der einen Seite und den Schulden zum selben Zeitpunkt soll das zum Stichtag vorhandene Reinvermögen ermittelt und dessen Zusammensetzung aufgegliedert werden. In den statischen Konzeptionen ergibt sich der Jahresüberschuss bzw. der Periodenerfolg als Nebeneffekt der Vermögensermittlung als eine Saldogröße, wenn nämlich das Unternehmensvermögen am Anfang und am Ende der Periode miteinander verglichen werden.

Im Rahmen der Zerschlagungsstatik, die vom Reichsoberhandelsgericht 1873 maßgeblich begründet wurde, werden das Vermögen und die Schulden bewertet (und gegliedert), als ob das Unternehmen liquidiert (zerschlagen) würde. Primäre Aufgabe der Bilanz ist die Ermittlung des Schuldendeckungspotenzials des Kaufmanns: Durch den Ansatz von Einzelverkaufspreisen beim Vermögen wird letztlich das Haftungspotenzial des Unternehmens bzw. das Vermögen, auf das die Gläubiger schlechtestenfalls zugreifen könnten, abgebildet. Als Vermögen wird konsequenterweise nur das bilanziert, was auch einzeln verkauft werden kann.

Bei der Fortführungsstatik, die von Simon zu Grunde gelegt wurde, wird dagegen nicht vom Zerschlagungsfall ausgegangen, sondern es wird der Wert des Unternehmens bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit abgebildet (going-concern). Auch das aktuelle HGB geht in der Regel von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Allerdings geht Simon dennoch von einer einzelnen Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden aus, nicht von einer Unternehmensbewertung als Ganzem. Als Vermögen werden sämtliche bewegliche und unbewegliche Gegenstände, Forderungen und (entgeltlich erworbene) immateriellen Gegenstände erfasst. Durch den Ansatz von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einflüsse aus der Vorperiode und der Folgeperiode berücksichtigt.

Vertreter statischer Bilanzauffassungen sind insbesondere Herman Veit Simon, Nicklisch und Rieger.

Die dynamische Bilanztheorie

Die "dynamische Bilanztheorie" wurde von Schmalenbach begründet und unter anderem von Erich Kosiol (zur pagatorischen Bilanz) weiter entwickelt. Sie sieht die Hauptaufgabe der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses allgemein in der Ermittlung eines vergleichbaren Perdiodenerfolgs und damit der Rechenschaft (gegenüber externen Adressaten, aber auch Instrument der internen Steuerung) über die abgelaufene Periode. Gegenüber dem Ziel der zutreffenden Gewinnermittlung verliert der in den statischen Bilanzkonzeptionen wichtigere Gläubigerschutzgedanke an Bedeutung.

Zur Ermittlung des Periodenerfolgs (Teilperiode im Gegensatz zum Totalerfolg der Unternehmenstätigkeit) müssen Einnahmen und Ausgaben periodisiert werden, was zur Ermittlung von Ertrag und Aufwand führt. Da in der dynamischen Bilanztheorie die Erfolgsermittlung im Vordergrund steht, dient die gesamte Bilanz als eine Art Abgrenzungskonto. Sie nimmt die noch nicht vollständig abgewickelten Geschäfte auf, die noch nicht in der Aufwands- und Ertragsrechnung erfasst wurden ("Kräftespeicher der Unternehmung" (Schmalenbach, E./Bauer, R., Dynamische Bilanz, 11. Aufl. 1953, S. 60)): Aktiva sind dabei alle Ausgaben, die noch kein Aufwand (z.B. langfristig abnutzbare Maschinen) oder keine Einnahmen (z.B. nicht abnutzbare Gegenstände wie Grundstücke) sind und Erträge, die noch kein Aufwand (z.B. unfertige Erzeugnisse) oder keine Einnahmen (z.B. Forderungen) sind. Passiva sind spiegelbildlich dazu: Aufwendungen, die noch keine Ausgaben (z.B. Verbindlichkeiten) oder keine Erträge sind und Einnahmen, die noch keine Ausgaben (z.B. ein aufgenommener Kredit) oder keine Erträge (z.B. Vorauszahlungen) sind.

Da sich Schmalenbach bereits an dem heute noch gültigen Vorsichtsprinzip orientiert hat, forderte er eine vorsichtige Gewinnermittlung und will nur durch Umsatz realisierte Erfolgsbeiträge erfassen (s. auch Realisationsprinzip).

Die organische Bilanztheorie

Die organische Bilanztheorie (entwickelt von Schmidt) strebt sowohl eine richtige Ermittlung des Vermögens als auch des Erfolges an, daher wird sie auch als dualistische Theorie bezeichnet. Dabei bezieht sich die Bezeichnung als "organische" Bilanztheorie auf die gesamtwirtschaftliche Sicht: Der Betrieb ist eine Zelle "im Organismus der Gesamtwirtschaft" (Schmidt, Fritz, Die organische Tageswertbilanz, 1929, S. 47). Von unternehmerischem Erfolg kann dabei erst dann gesprochen werden, wenn die leistungswirtschaftliche Substanz des Unternehmens erhalten wurde. Statt des Anschaffungswertkostenprinzips sieht diese Bilanztheorie daher den Ansatz von Tageswiederbeschaffungswerten vor, um den Einfluss von Geldwertänderungen (Scheingewinne/Scheinverluste) auf Erfolgs- und Vermögensermittlung auszuschalten, da es um die Erhaltung der realen Vermögenssubstanz und nicht der nominalen Werte geht.

Im Detail: Erhöht sich bspw. der Marktpreis von betrieblichen Gütern (Roh-, Hilfs-, Betriebstoffe, Handelswaren, Anlage, Effekten...), kommt dieser in der Bilanz zum Ansatz, indem die Werterhöhung erfolgsneutral (also ohne Beeinflussung des Gewinns oder Verlustes) im Eigenkapital bzw. im Konto Wertberichtigung (Unterkonto des Eigenkapitals) gegengebucht wird. Beispiel: Anschaffungspreis eines Rohstoffes: € 100,-; Wiederbeschaffungspreis am Bilanzstichtag: € 135,-; Zur Anpassung des Bilanzansatzes führt die erfolgsneutrale Buchung: per Rohstoff an Wertberichtigung € 35,-. Die Rohstoffe sind in der Bilanz also mit aktuellen Wiederbeschaffungspreisen anzusetzen, beim Verbrauch im betrieblichen Herstellungsprozess fließen die Rohstoffpreise über die Herstellungskosten in den Bilanzansatz der Halb- und Fertigerzeugnisse ein, natürlich bewertet mit Tagesersatzpreisen! Zu folgenden Bilanzstichtagen sind die Erzeugnisse auf Lager mit dem Reproduktionswert (Summe aller Herstellungskosten zu Stichtagspreisen) anzusetzen. Im Absatzzeitpunkt bestimmt der Tagesreproduktionswert den Wert der Fertigerzeugnisse und damit den Umsatzaufwand. Kommt es durch Preissteigerungen zu höheren Reproduktionswerten und somit zu höherem Umsatzaufwand, führt die Verrechnung mit den erzielten Umsatzerlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu entsprechend niedrigeren Stückgewinnen. Weniger Gewinn wird ausgewiesen (bzw. kann ausgeschüttet werden). Zur Refinanzierung der teureren Ersatzbeschaffung (Preissteigerung!) stehen nun ausreichend Finanzmittel im Unternehmen zur Verfügung: die Substanz des Betriebs bleibt erhalten (Substanzerhaltung), ja das Produktionspotential bleibt relativ zur Gesamtwirtschaft bestehen (F.Schmidt:Die organische Bilanz, Leipzig 1921, S. 121 ff.). Wäre der Absatzaufwand an den niedrigeren historischen Anschaffungspreisen ausgerichtet, würde ein höherer Gewinn ausgewiesen: ein Teil davon wäre Scheingewinn. Praktische Anwendung findet die Neubewertung im Rahmen der IAS bei der Folgebewertung von Sachanlagen, vgl. IAS 16.29 ff.

Aus der Geldwertverschiebung folgert Fritz Schmidt weitere Konsequenzen für seine organische Bilanz. Realgüter werden mit ihren Marktpreisen in der Bilanz abgebildet, Geldwerte (Bargeld, Forderung, Verbindlichkeiten) mit ihrem Nominalwert. Letztere unterliegen daher der Geldwertveränderung. Bei Preiserhöhung verlieren Bargeld und Forderungen an Werthaltigkeit, bei Preisminderung muss das Unternehemen mehr Erzeugnisse absetzen, um die gleiche Verbindlichkeit zurückzuzahlen. In Zeiten unsicherer Preisentwicklung sollen daher Bargeld und Forderungen einerseits sowie Verbindlichkeiten andererseits jeweils in gleichem Ausmaß gehalten werden: Wertgleichheit durch Harmonie der Real- und Leihkapitalanteile (F.Schmidt:Die organische Bilanz, Leipzig 1921, S. 96 ff.). Praktischen Bezug erfährt dieser Gedanke im weiteren Sinne durch sog. geschlossenen Positionen. Durch Bildung von Bewertungseinheiten von Ansprüchen und Verpflichungen gleichen Betrags und Fälligkeit können Fremdwährungsgeschäfte kursgesichert und als Einheit bewertet werden (vgl. Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift), 1986, S. 664 ff.).

Neuere Ansätze

Kapital- und Substanzerhaltung

Ähnlich der Fragestellung in der organischen Bilanztheorie befassen sich die Konzeptionen, bei denen die Kapital- bzw. Substanzerhaltung im Vordergrund steht, primär mit der Frage, wie der Jahreserfolg zu ermitteln ist, damit das Kapital bzw. die Substanz eines Unternehmens erhalten bleibt.

Das Konzept nomineller Kapitalerhaltung betrachtet dabei die Entwicklung des nominellen Eigenkapitals: Ein Anstieg des nominellen Eigenkapitals wird als Gewinn ausgewiesen. Sowohl das deutsche Steuerrecht als auch das deutsche Handelsbilanzrecht orientieren sich an diesem Konzept, dessen größter Nachteil allerdings darin liegt, dass in Inflationsphasen zwar nominell das Kapital erhalten bleibt, wenn sich aber Gewinnausschüttungen und Gewinnsteuerzahlungen an diesem Gewinnbegriff orientieren, kommt es zu einem realen Kapitalverzehr, da das verbleibende Kapital nicht mehr ausreicht, die ursprünglichen Vermögensgegenstände wieder zu beschaffen.

Beim Konzept der realen Kapitalerhaltung dient dagegen eine kaufkraftbereinigte Kapitalermittlung der Sicherung des realen Kapitals des Unternehmens. Problematisch ist hierbei die Wahl eines geeigneten Indexes bei der Bewertung.

Die Konzepte zur Substanzerhaltung betrachten weniger das Kapital (Geldsumme), sondern die Vermögensgegenstände. Substanzerhaltung ist dann gewährleistet, wenn maximal der Teil der Erlöse ausgeschüttet (bzw. besteuert) wird, der nicht mehr zur Wiederbeschaffung der am Anfang der Periode vorhandenen Vermögensgegenstände benötigt wird.

Ökonomischer Gewinn

Hierbei wird weniger von einer bilanztheoretischen Einzelbewertung der Vermögensgegenstände ausgegangen, sondern eher von einer Gesamtbewertung eines Unternehmens anhand der in Zukunft nachhaltig erzielbaren Erträge. Als Unternehmenswert gilt dabei das diskontierte Entnahmepotenzial, der ökonomische Gewinn einer Periode ist der Unterschied zwischen dem Unternehmenswert am Ende und am Anfang einer Periode. Trotz der theoretischen Vorzüge dieser Theorie werden insbesondere die für handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung nötigen Objektivierungszwänge hier nicht erfüllt.

(s. a. Discounted Cash Flow)

Literatur

  • Bea, Dichtl, Schweizer: Allg. BWL. Bd 2: Führung, 8. Aufl., 2001, S. 429-624
  • Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan; Bilanzen, 7. Auflage, Düsseldorf 2003; ISBN 3-802-11086-2
  • Baetge, Jörg; Kirsch, Hans-Jürgen; Thiele, Stefan; Konzernbilanzen, 6. Auflage, Düsseldorf 2004; ISBN 3-802-11154-0
  • Coenenberg, Adolf: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 17. Aufl. 2004; ISBN 3-791-02185-0
  • Dellmann, Klaus: Grundlagen der internationalen Bilanzierung. Eine kurze Einführung.2003; ISBN 3-7255-4549-9
  • Schildbach, Thomas: Der handelsrechtliche Jahresabschluß, 7. Auflage, 2004
  • W. Eisele: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. 7. Auflage, 2002
  • Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21. Aufl. 2002, S. 1074-1082; ISBN 3-800-62865-1
  • Eberhard Scheffler, "Bilanzen richtig lesen" ISBN 3-406-51487-1

Bilanztheorie: statische, dynamische und organische

Aktuelle Problemstellungen bei der Bilanzierung

Spätestens seit dem Beginn des Informationszeitalters zeigt sich, dass der Wert von immateriellen Aktiva für die Bewertung eines Unternehmens eine wachsende Bedeutung erlangen kann. So können außerordentliche Kenntnisse ('Unternehmenswissen', siehe Wissensmanagement) einen erst in Zukunft in finanziellen Erfolg umsetzbaren Marktvorteil erbringen. Ebenso gelten erfolgreich eingeführte Marken als wertvolles Eigentum, helfen sie doch bei der Schaffung von Kundenvertrauen und Kundenbindung (vgl. Markentreue).

Die Schwierigkeit bei der Präsentation einer realistischen wirtschaftlichen Darstellung liegt jedoch darin, diesen durchaus relevanten immateriellen Gütern einen angemessenen Wert zuzusprechen, sprich z. B. den Markenwert zu ermitteln. Da der zukünftig aus diesen Gütern erwachsende Ertrag nicht realisistisch vorhersehbar ist, dürfte eine Unternehmen übergreifende Struktur für diese Darstellung noch einige Jahre auf sich warten lassen.

Besonders bei Dienstleistungsunternehmen kann der Geschäftserfolg und damit der Wert des Unternehmens möglicherweise von Aktiva abhängen, die sich bilanziell bislang gar nicht erfassen lassen - nämlich den Mitarbeitern mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen. Die Mitarbeiter gehen auf Basis der mit ihnen geschlossenen Arbeitsverträge ihrer Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens nach. Sie - und nicht Maschinen - erzeugen Dienstleistungen und damit Umsatz mit Kunden. Sie entscheiden mittels der Qualität ihrer Leistung über den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Ein Beispiel sind die sog. 'Investmentbanken', deren geschäftlicher Erfolg zu wesentlichen Teilen von den Kundenkontakten und Kenntnissen der Mitarbeiter abhängt. Aufgrund einer bestehenden Vertrauensbasis zwischen Kunden und einem einzelnen Mitarbeiter, erhält das Unternehmen Aufträge - oder eben nicht. Der Betriebswirtschaftslehre ist es bislang noch nicht im hinreichenden Maße gelungen, allgemein akzeptierte Bewertungsregeln für den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktor 'Arbeit' im Hinblick auf die Aktivierung von menschlicher Arbeit zu formulieren.

Hinzu kommt, daß selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen wie Software oder Patente nach deutschem und österreichischem Handelsgesetzbuch nicht in der Bilanz angesetzt werden darf (nach IFRS schon, wenn die in IAS 38 angeführten Kriterien erfüllt werden). So darf ein Softwareunternehmen in seiner Bilanz zwar die Computer anführen, mit denen die Programmierer arbeiten, sowie die Sessel, auf denen sie sitzen, nicht aber die resultierenden Programme, auch wenn sie noch so viel Umsatz bringen.

Zu Zeiten der Übertreibungen der New Economy führten Akquisitionen von Unternehmen zu dem großen Firmenwert (Goodwill), einem immateriellen Vermögenswert, in der Bilanz des kaufenden Unternehmens. Dies zeigt, dass scheinbar zukünftig zu erzielenden Erträge gegenüber den Zeitwerten der Substanz des Unternehmens deutlich überbewertet wurden. Ausbleibende Erträge führten zu den größten Verlusten, die Unternehmen jemals ausgewiesen haben, da dies dazu führte, dass die Goodwills abgeschrieben werden mussten. Am stärksten war dies bei AOL zu sehen, das den Goodwill abschreiben musste, der bei der Akquisition von Time Warner entstanden war.

Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) von Kapitalgesellschaften müssen beim Registergericht veröffentlicht und - bei Überschreiten gewisser Wertgrenzen - von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

Das Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG) sieht in der VGR Vermögensbilanzen vor, bei denen die Aktiva (Vermögensgüter und Forderungen) mit den Passiva (Verbindlichkeiten) zum Reinvermögen saldiert werden.

Finanzielle Vermögensbilanzen saldieren das Bruttogeldvermögen, die Forderungen, mit den Verbindlichkeiten zum Nettogeldvermögen.