Tod

Der Tod ist der unumkehrbare Verlust der für ein Lebewesen typischen und wesentlichen Lebensfunktionen (siehe Leben) und damit das Lebensende. Mit dem Tod und aller todbezogenen Gedanken, Gefühle, Verhaltensweisen und Phänomene beschäftigt sich besonders die Thanatologie.
Die Schwierigkeit der Definition
Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren erahnen. Im ersteren Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (z. B. durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiteren Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn). Das Sterben ist ein Prozess, und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind.
Alternative Begriffe
Der Tod von Menschen ist oft ein Tabuthema. Daher haben alle Sprachen euphemistische Ausdrücke, um den Tod zu umschreiben. Oft handelt sich dabei um Ausdrücke, die anstelle der Endgültigkeit des Todes einen Übergang in ein potentielles Jenseits betonen. In der deutschen Sprache sind Euphemismen wie Verlassen, Hinscheiden, Heimgehen, Entschlafen gebräuchlich. Regional wird auch häufig „Abberufen werden“ (zum Herrgott) verwendet. Zudem existieren viele saloppe Wendungen wie „Den Löffel abgeben “ oder „Ins Gras beißen“.
Der Tod von nicht-menschlichen Lebewesen wird meist mit spezifischen Ausdrücken bezeichnet: Tiere, die getötet werden, schläfert man ein, sie sterben aus innerer Ursache, krepieren oder verenden. Oder sie werden von Tieren gefressen oder von Menschen geschlachtet. Pflanzen gehen ein.
Ein Soldat, der bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist, wird als Gefallener bezeichnet.
Sterbephase
Elisabeth Kübler-Ross definierte die heute anerkannten fünf Phasen des Sterbens Kranker. Diese sind Verteidigungsmechanismen im psychiatrischen Sinne und dienen der Bewältigung extrem schwieriger Situationen, welche nebeneinander vorhanden sein und verschieden lang andauern können.
- Nichtwahrhabenwollen und Isolierung
- Zorn
- Verhandeln
- Depression
- Zustimmung
Todeszeichen
Der Tod wird vor einer Organentnahme zur Organtransplantation über den Hirntod definiert. Zur Feststellung des Todeszeitpunktes dienen des weiteren die sogenannten Todeszeichen.
Im Allgemeinen reichen die sicheren Todeszeichen aus:
- Totenstarre (Rigor mortis, Leichenstarre)
- Verwesung (Autolyse) oder Fäulnis
- Totenflecken (Livores)
- Verletzungen, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar sind (z. B. Enthauptung)
Keine sicheren Todeszeichen sind:
- fehlende Atmung
- fehlender Puls
- fehlender Herzschlag
- Bewusstlosigkeit
- Unterkühlung
- komplette Lähmung aller Muskeln
- fehlender Pupillenreflex
- Trübung der Hornhaut
Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Je weiter man von der Grenze entfernt ist, desto klarer ist der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie: So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden.
Feststellung des Todeszeitpunktes
Zur Aufklärung von Verbrechen sowie für Erbschaftsfragen ist gelegentlich die Schätzung des Todeszeitpunktes von Bedeutung. Dies ist Aufgabe der Rechtsmedizin.
Zur Feststellung des Todeszeitpunktes werden verschiedene Methoden angewandt. So geben die Beurteilung der Totenstarre und der Leichenflecken grobe Richtwerte (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen). Als einer der genausten Methoden gilt die Bestimmung der Körperkerntemperatur, die unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und den Auffindungsumständen zur Berechnung der Abkühlungszeit benutzt werden. Ebenfalls zur Ermittlung der Todeszeit werden Insektenlarven beurteilt. Daraus hat sich eine eigene Forschungsrichtung der Rechtsmedizin entwickelt: die forensische Entomologie.
Biologische Begründung für das Phänomen Tod
Die biologische Begründung für den natürlichen Tod – und auch schon der Alterung – wird von Wissenschaftlern im Mechanismus der Evolution vermutet: Hat ein Lebewesen sein Erbgut erfolgreich weitergegeben (sind die Nachkommen selbständig), dann existiert das Erbgut in den Nachkommen fort. Ereignisse, die sich nach der erfolgreichen Weitergabe des Erbguts einstellen, haben keine direkte Wirkung auf die Veränderung, also weder eine fördernde noch eine hemmende Wirkung. Folglich können sich im Erbgut Faktoren ansammeln, die das weitere Leben nach der erfolgreichen Erbgutweitergabe bestimmen, ohne dass sie dem Selektionsdruck ausgesetzt sind. Dazu zählen auch Erbkrankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, wie z. B. die Nervenkrankheit Chorea Huntington. Dieser „genetische Müll“ verursache, so die Theorie, den Alterstod. Dass der Alterstod nicht zwangsläufig sein muss, zeigen Experimente mit bestimmten Seegurken-Arten: Diese konnten über Jahrzehnte am Leben erhalten werden, ohne dass Alterungserscheinungen auftraten. Voraussetzung für die völlige Aussetzung der Selektion ist, dass es ein Alter gibt, ab dem eine Fortpflanzung nicht mehr möglich ist. Bei Lebewesen, die sich durch Knospung vermehren, ist dies oft nicht gegeben. Diese sollten also nach dieser Theorie potentiell unsterblich sein.
Zwei Faktoren können jedoch auch nach der Erbgutweitergabe einen Selektionsdruck auf Gene bewirken, die sich auf den Todeszeitpunkt auswirken: Bei vielen Lebewesen ist es Aufgabe der Eltern, ihre Nachkommen großzuziehen, und ein Tod der Eltern während dieser Zeit verhindert das Fortbestehen des Erbgutes. Andererseits führt ein zu langes Weiterleben nach der Fortpflanzung zu höherem Druck für die Nachkommen wegen Platz- und Ressourcenmangel. Weiterhin führt zu langsamer Generationswechsel zur zu langsamen Anpassung an veränderte Umweltbedingungen und dient nicht der Arterhaltung. In dieser Hinsicht ist der Tod also nützlich und notwendig (für die Art).
Todesursache im engeren Sinne
Im engeren Sinne unterscheidet man beim Eintritt des Todes einerseits konkret fassbare Ursachen, andererseits werden aus den jeweiligen Umständen des Todes einer Person abgeleitete, psychogene Faktoren diskutiert, die als Ursache des Todes in Erscheinung treten sollen.
Der Begriff des psychogenen Todes beschreibt Vermutungen, wie der Tod aus der „Tätigkeit der Psyche heraus“ eintreten könnte. Der psychogene Tod soll etwa in Zusammenhang mit Voodoo als Folge von Verzauberung, Verfluchung, Suggestion, Prophezeihung, schwarzer Magie oder Beten beobachtet worden sein. Man geht auch bei Todesfällen nach Brechen von abergläubischen und religiösen Tabus oder bei Verzweiflung, Hilf- und Hoffnungslosigkeit oder Heimweh im Rahmen des „Heimweh-Tods“ von psychogenen Ursachen beim Todeseintritt aus. Es soll daneben einen sogenannten Seelentod geben, dessen pathophysiologische Mechanismen ebenfalls unklar sind.
Bei den – zumindest aus schulmedizinischer Sicht – konkret fassbaren Todesursachen versucht man, die gewaltsamen von den nicht gewaltsamen Todesursachen zu unterscheiden. Diese recht grobe Unterteilung wird von den für die Untersuchung zuständigen Amtspersonen mit dem Begriff Todesart bezeichnet und kennt die Möglichkeiten natürlich und nicht-natürlich; eine als ungeklärt bezeichnete Todesart kann dagegen nicht als eigentliches Untersuchungsergebnis bezeichnet werden. Eine nach dem Tod eines Individuums letztlich ermittelte „Todesursache“ ist nichts anderes als eine rekonstruktive Formulierung, die das Ergebnis eines umsichtigen Einreihens der einzelnen, zur Verfügung stehenden Beobachtungen in einen Erfahrungsrahmen ist, die umso besser gelingt, je mehr Beobachtungen zur Verfügung stehen.
Die Formulierung von Todesursachen kann Fehlern unterliegen: z. B. ungenügende Untersuchung der verstorbenen Person oder Verkennen kausaler Zusammenhänge. Das Spezifitäts-Paradox ist ebenfalls ein nicht seltener Fehler: nur weil eine bestimmte Beobachtung besonders genau dokumentiert wurde, ist sie nicht alleine deswegen der wichtigste Faktor im pathophysiologischen Sterbeprozess.
Die Untersuchung einer Todesursache bedingt je nach konkreter Fragestellung eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit Frage nach Vergiftung. Die Frage nach Vergiftung durch Drogen wie Alkohol oder Medikamente oder durch andere Substanzen kann bei ausschließlich äußerer Untersuchung meist nicht beantwortet werden.
Welche Untersuchungsschritte zur Etablierung einer Todesursache unabdingbar sind, hängt zum einen vom öffentlichen Anspruch an das Ergebnis der Todesursachenbestimmung ab, zum anderen von den konkreten Gegebenheiten. Es gibt Ereignisarten, die keine Gesetzgebung verpassen sollte; dazu gehören Tötungen, Vernachlässigungen, medizinische Behandlungsfehler, Unfälle als Folge technischer Mängel, Unfälle als Folge verantwortungslosen Handelns und man kennt meldepflichtige infektiöse Erkrankungen, deren Vorliegen mitunter nach Abschluss einer amtlichen Untersuchung konstatiert werden kann.
Die von Amtes wegen vorgeschriebene Strategie zur Untersuchung von Todesursachen unterscheidet sich daher auch von Gesetzgebung zu Gesetzgebung. Zweckmässig ist mindestens (1) das routinemässige Durchführen einer toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin, (2) die routinemässige Inspektion der äußeren Körperoberfläche und (3) die routinemässige Untersuchung der dem Tod vorausgehenden Umstände und der Auffindesituation bei jedem Todesfall durch (4) geschultes Personal. Ohne triftigen Grund sollte keiner dieser vier für die Todeursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche ausgelassen werden. Es erstaunt daher nicht, dass Gesetzgebungen, die auf eine oder mehrere dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche verzichten, entsprechende „Überraschungen“ erleben.
Recht
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Bestimmung zur Frage, wann der Tod eingetreten ist. Überwiegend wird der Hirntod als Todeszeitpunkt angenommen. Nach dem Transplantationsgesetz ist eine Organentnahme nur nach dem Hirntod erlaubt. Der genaue Todeszeitpunkt kann bei erbrechtlichen Fragen eine Rolle spielen. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn auch gewisse Schutzrechte (z. B. in Form der Schweigepflicht) fortdauern.
Mit dem Transplantationsgesetz vom Dezember 2003 gilt in der Schweiz ein Mensch als tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind (Hirntod). Lebendspenden von Organen sind hier grundsätzlich erlaubt.
Ansichten über den Tod
Endgültiges Ende
Endgültiges Ende der körperlichen und der aktiven, physisch feststellbaren geistigen Existenz eines Lebewesens
- naturwissenschaftliche Ansicht, bzw. evangelische Ganztodtheorie
- Vom Weiterleben der Seele geht die Todesforscherin Elisabeth Kübler-Ross aus.
- Weiterleben einer Seele nach dem Tode in einem Totenreich (von Kurt Vonnegut im Roman „Slapstick“ als todlangweilige Existenz in einem nachtodlichen Flaschenlager beschrieben)
- Christliche Vorstellung bzw. Todesvorstellung in vielen anderen Religionen
- Auferstehung
- Wiederverkörperung einer Seele in einem nächsten Erdenleben: Reinkarnation
- Manichäismus
- Gnosis
- Zen-Buddhismus Im Zen ist der Tod nur ein Aspekt des Lebens. Es gibt nichts zu erreichen, also auch keine Wiedergeburt und keine Unsterblichkeit. Was wir als Leben und Tod bezeichnen sind für den Zen-Buddhismus nur gleichberechtigte Konzepte, die auf einem eingegrenzten Bewusstsein basieren. Ewiges Leben ist das Bewusstsein selbst. Diese Wirklichkeit konkret zu erfahren ist der Weg des Zen. Für den Erleuchteten ist die Vorstellung eines Todes als einem tristen Ende eine "Ungeheuerlichkeit" (Willigis Jäger).
- Islam Der Tod ist Islam gleichgestellt mit dem Leben sogar bedeutender und wahrhafter. Denn sie ist nicht das Ende sondern der Anfang. Der Tod ist eine Befreiung von den Aufgaben dieses Lebens, es ist ein Wechsel von der vergänglichen Welt in eine Beständige. Der Mensch wird von all den Anstrengungen des diesseitigen Lebens entlastet. Hinter der beängstigenden, schmerzenden Fassade des Todes verstecken sich viele Frohe Botschaften. Hierzu ein Zitat von Said Nursi: „Der Tod ist keine Hinrichtung, er ist nicht das Nichts und auch kein Aufhören oder Verenden und kein Erlöschen. Sie ist keine ewige Trennung, kein Nichtsein und weder Zufall noch ein Verschwinden ohne eines handelnden Subjektes. Der Tod ist vielmehr eine Entlassung von seiten eines Tätigen-Barmherzig-Weisen und ein Ortswechsel. Sie ist eine Reise in die ewige Glückseligkeit und zur ursprünglichen Heimat und auch ein Tor des Zusammenkommens mit neunundneunzig Prozent aller Freunde.“ Nach der Islamischen Lehre ist die Seele unsterblich. Das heißt, beim Tod stirbt nur der Körper, welches nichts weiter als das Verlassen eines altgewordenen Nestes bedeutet. Nun tritt die Seele des Menschen in die Zwischenwelt (Berzah) ein. Das Trennen von Körper und Seele ist die Aufgabe des Erzengel Azrail. Der Mensch wird in der Zwischenwelt entsprechend seiner Wohltaten bzw. Freveln empfangen und verweilt in einem ihm würdigen Zustand bis zum Jüngsten Tag.
- Anthroposophie
Weiterleben nach dem Tode im übertragenen Sinne
- In der Erinnerung anderer Menschen
- In den eigenen Leistungen:
- in geschriebenen Büchern
- in Filmen
- in Musik
- in Bauwerken
- in wissenschaftlichen und sozialen Leistungen
- in den eigenen Kindern (genetisch) und diesen übermittelten Traditionen, Einstellungen und Werten (kulturell)
Nur solange es Menschen gibt, gibt es also in diesem Sinne ein Weiterleben nach dem Tode. Immanuel Kant hat wohl Ähnliches gemeint als er schrieb:
„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird.“ (Für Kant erforderte allerdings das unbedingt geltende moralische Gesetz notwendigerweise auch die Annahme der Unsterblichkeit der Seele.)
Diese Sicht des Weiterlebens relativiert die gängige Auffassung, das Individuum begrenze sich auf den Inhalt seiner Hauthülle. Es ist ein durchaus sinnvoller Ansatz, die geistig-psychische Präsenz eines Menschen und die Ergebnisse seines Handelns auch ihm zuzurechnen. Freilich wird dadurch auch die Abgrenzung zwischen den Individuen erschwert, wenn nicht grundsätzlich unmöglich. Denn schließlich kann dann jeder Einfluss, den ein Mensch auf irgend einen anderen ausübt, auch als ein Teil seiner Verwirklichung in dem Anderen gesehen werden.
Tod in Literatur und Kunst
Oftmals wird der Tod in der Literatur personifiziert, Wolfgang Borchert „Draußen vor der Tür“ oder Terry Pratchett „Gevatter Tod“.
In der darstellenden Kunst wird er als Skelett mit Sense (Sensenmann) gezeigt; die Sense dient dazu, die Seele vom Körper zu trennen. Siehe Totentanz.
Weitere Bezeichnungen für den Tod sind: Freund Hein, Gevatter Tod, der Schnitter.
Darstellungen des Todes im Film
Siehe auch
- Trauer, Totenfürsorge, Bestattung, Friedhof, Friedwald, Testament, Erbschaft,
- Hospizbewegung, Todesangst, Sterbehilfe, Suizid, Mortalität
- Todessymbolik, Sensenmann, Totentanz, Tod und Totenkult im antiken Griechenland, Totentempel
- Scheintod, Hungertod
Literatur
- Philippe Ariès, Geschichte des Todes, München: dtv, 1999
- Das Todesfall- und Bestattungsrecht. Alle Gesetze des Bundes und der Länder, Stand 1.8.2005
- Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall (Taschenbuch)
Dokumentarfilme
- Dying at Grace, Kanada 2003, Regie: Allan King
Weblinks
Vorlage:Wikiquote1 Vorlage:Wiktionary1 Vorlage:Wikiquote1
- www.sungaya.de/ Sterben und Tod
- club-dialektik.de/ Darstellung eines dialektischen Todesbegriffs
- bidok.uibk.ac.at/ Manuela Steger: Eine Reise in das Leben - Zeitgenössische Betrachtungen im Angesicht des Todes (Diplomarbeit 1999)
- silent-sepulchre.net Umfangreiche Seite mit Informationen zum Thema Tod, Sterben, Trauer und E. Kübler-Ross
- Kriterien des Hirntods. Richtlinien der Bundesärztekammer
- Suizid
- www.webhistoriker.de Todesvorstellungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit