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Berufsfeuerwehr

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Eine Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes (nach DIN 14011 Teil 9) und hält mindestens einen Zug ständig besetzt.

Richtlinien für eine Einrichtung

Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist in den entsprechenden Ländergesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. sind Berufsfeuerwehren nur in kreisfreien Städten zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs.1 Satz 2 FSHG), in vielen anderen Bundesländern sind alle Städte ab einer Größe von 100.000 Einwohnern (Rheinland-Pfalz: 90.000 Einwohner; Schleswig-Holstein: 80.000 Einwohner; Baden-Württemberg 100.000 Einwohner, Befreiung aber bis 110.000 Einwohner möglich) verpflichtet eine Berufsfeuerwehr einzurichten (bzw. sich durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung entbinden zu lassen).

Die folgenden Angaben beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen, andere Bundesländer haben z.T. abweichende Vorschriften: Die hauptamtlich eingesetzten Dienstkräfte sind zu verbeamten (§ 10 Abs.2 FSHG und allgemein Art. 33 Grundgesetz; in Baden-Württemberg dürfen auch Angestellte verwendet werden). Die Gemeinden unterhalten gem. § 1 FSHG eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Aus § 1 Abs. 4 FSHG ergibt sich, dass Städte mit Berufsfeuerwehr auch eine Leitstelle einrichten müssen. Besteht neben der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr, ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. Große kreisangehörige Städte (in NRW: mehr als 60.000 Einwohner) und mittlere kreisangehörige Städte (in NRW über 25.000 Einwohner) müssen hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache einstellen, die zu verbeamten sind (§ 13 FSHG). Ausnahmen sind möglich. In NRW ist es daher möglich, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern - weil sie keine kreisfreien Städte sind - keine Berufsfeuerwehr haben müssen, aber eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften haben (je größer die Stadt und je größer das Risiko, desto mehr). Z. B. haben Neuss (über 145.000 Einwohner), Paderborn, Moers, Siegen (alle über 100.000 Einwohner) usw. keine Berufsfeuerwehr. Natürlich ist es jeder Gemeinde unbenommen, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Beispiele hier: Iserlohn, Minden, Witten (kreisangehörig, weniger als 100.000 Einwohner, trotzdem eine BF).

Gearbeitet wird meist in 24 Stunden Schichten, d. h. 24 Stunden arbeiten und dann 48 Stunden frei.

In einer Freiwilligen Feuerwehr können zur Unterstützung hauptamtliche Kräfte hinzugezogen werden. (vgl. oben)

Ausbildung

Die Organisation einer Berufsfeuerwehr ist nach Laufbahnverordnung gegliedert, so werden Berufsfeuerwehrleute in unterschiedliche Dienstgrade unterschiedene:

Mittlerer Dienst

Der operativ arbeitende, also echt löschende, Berufsfeuerwehrmann arbeitet im Mittleren Dienst; dazu ist eine abgeschlossene, dem feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung nachzuweisen. Aber auch Krankenschwestern oder -pfleger oder Rettungsassistenten werden von immer mehr Feuerwehren ebenfalls eingestellt. Die Ausbildung zum Feuerwehrmann dauert 18-24 Monate. Die "interne" Lehrgangsbezeichnung lautet B1 (Brandmeister). Sie ist mit dem Lehrgang "Geprüfte Brandschutzfachkraft (IHK)" weitestgehend gleichgesetzt. Der Hauptbrandmeister besetzt in der Regel den Platz des Gruppenführers oder Einsatzleiters auf den eingesetzten (Hilfeleistungs-) Lösch- oder Sonderfahrzeugen.

Gehobener Dienst

Für das mittlere Management ist der gehobene Dienst verantwortlich, er stellt Wachleiter, Sachbearbeiter und Fach- und allgemeine Einsatzleiter. Entweder man steigt vom mittleren Dienst über ein Auswahlverfahren auf oder mit einem Fachhochschulstudium, welches für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich ist, direkt ein. Die Ausbildung erfolgt an Landesfeuerwehrschulen und im Rahmen von Ausbildungsabschnitten bei Berufsfeuerwehren und Aufsichtsbehörden.

Höherer Dienst

Für die Laufbahn im höheren Dienst, also im oberern Management, qualifiziert ein absolviertes für den feuerwehrtechnischen Dienst forderliches Studium an einer Universität oder der Aufstieg aus dem gehobenen Dienst (Auswahlverfahren).

Die Ausbildung ist von den Gemeinden und Ländern bundesweit vereinheitlicht. Sie erfolgt an an der Landesfeuerwehrschule Nordrhein-Westfahlen in Münster (Institut der Feuerwehr), an der Verwaltungsschule Berlin und, im Rahmen von vier Ausbildungsabschnitten, bei Berufsfeuerwehren und Aufsichtsbehörden, wobei der Anwärter/Referendar bei einer Berufsfeuerwehr in einer Stadt mit Hafen ausgebildet werden soll. Sie dauert zwei Jahre für Laufbahnbewerber und ein Jahr für Aufstiegsbeamte und schließt mit einer Prüfung beim Institut der Feuerwehr ab. Die Prüfung besteht aus schriftlichen Aufgaben (Aufsichtsarbeiten), einem Planspiel und einer Hausarbeit.

Die Bewerbung für den höheren Dienst läuft über den Deutschen Städtetag wo auch eine Koordinierung der ausbildenen Berufsfeuerwehren stattfindet.

Für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Ausbildung

Je nach Bundesland und Stadt wird die Definition von für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich unterschiedlich, auch nach Arbeitsmarktlage unterschiedlich, ausgelegt. So sollen die Bewerber eine technische Ausrichtung haben, im mittleren Dienst vorzugsweise aus einem handwerklichen Beruf, im höheren und gehobenen Dienst ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium. Typische Studiengänge sind Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Sicherheitstechnik (Fachbereich D) an der Uni Wuppertal.

Aufsicht

Die Bezirksregierung berät und beaufsichtigt die Berufsfeuerwehren im Feuerschutz und Rettungsdienst.

Siehe auch