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Vertragsarzt

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Vertragsarzt ist jeder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene oder ermächtigte Arzt.

Früher wurde zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden; Vertragsärzte waren für den Ersatzkassenbereich zugelassen, Kassenärzte für den Primärkassenbereich. Diese Unterscheidung wurde vom Gesetzgeber jedoch im Zuge einer der Reformen des Gesundheitswesens aufgegeben.