Positionslicht
Positionslichter von Luftfahrzeugen dienen dazu, Position und Flug- oder Rollrichtung zu signalisieren, um Kollisionen zu vermeiden.
Vorschriften
Die von Flugzeugen zu führenden Lichter sind beispielhaft in Deutschland in § 17 LuftVO i. V. m. der Anlage 1 zur LuftVO geregelt. Sie sind dann vorgeschrieben, wenn man zwischen Sonnenuntergang (Sunset, SS) und Sonnenaufgang (Sunrise, SR) fliegen möchte. Teilweise sind hiervon auch Tages-VFR-Bedienungen erfasst (§ 33 LuftVO: SS + 30 min / SR − 30 min). Sofern Positionslichter am Luftfahrzeug vorhanden sind, sind sie bei Tag und Nacht zu betreiben.
Positionsanzeige

Die Positionslichter eines Luftfahrzeugs weisen andere Piloten auf das Vorhandensein benachbarter Luftfahrzeuge und auf deren Flugrichtung hin. Ähnlich Wasserfahrzeugen wird in der Luftfahrt die Backbordseite (links, Winkel 110°) mit einer roten und die Steuerbordseite (rechts, Winkel 110°) mit einer grünen Lampe angezeigt. Die Positionslichter befinden sich links und rechts an den äußeren Tragflächenenden und bilden damit gleichzeitig die äußere Begrenzung des Luftfahrzeuges. Am Heck befindet sich ein weißes Licht nach hinten (Winkel 140°). Bei einigen Herstellern sind weitere Positionslichter direkt links und rechts am Rumpf befestigt. Die Intensität der Positions- und Stroboskoplichter durchdringt auch leichte Wolken und Nebel. Damit ist auch nachts die Richtung und Lage benachbarter Flugzeuge zu erkennen.
Kollisionswarnlichter
Dabei handelt es sich um ein rotes Blitzlicht (Beaconlight) und ein weißes Blitzlicht (Strobes) an den Flächenspitzen welche z.B. bei einem Airbus mit dem Beaconlight synchronisiert sind. Bei Kleinflugzeugen und älteren Luftfahrzeugen dient ein Rundumlicht als Kollisionswarnlicht. Diese werden mehr und mehr von Stroboskoplampen ersetzt. Vorteil dieser Stroboskoplampen ist größere Helligkeit und Sichtbarkeit, die auch bei schlechteren Witterungsverhältnissen wie z.B. bei leichtem Nebel oder Regen ein hohes Maß an Kollisionsschutz bietet.
Am Boden zeigen eingeschaltete Kollisionswarnlichter an, dass die Triebwerke laufen oder das Anlassen unmittelbar bevorsteht. Dies ist ein Warnhinweis für alle Personen auf dem Vorfeld, auf die nötigen Sicherheitsabstände zu achten. In der Luft dienen sie als optische Warnung zur Vermeidung von Zusammenstößen. Durch das mit dem Antikollisionslicht synchronisierte weiße Blitzlicht an den Flächenspitzen ist zu erkennen, ob sich das Flugobjekt auf den Betrachter zu- oder von ihm wegbewegt.
Das Kollisionswarnlicht ist nicht die einzige Maßnahme, um Zusammenstöße zu vermeiden: Verkehrsflugzeuge sind in der Regel mit einem Traffic Alert and Collision Avoidance System (TCAS) ausgerüstet, das Ausweichempfehlungen gibt, um eine Kollision zu verhindern.
Weitere Außenleuchten
Am Flugzeug gibt es neben den Positionslichtern außen noch weitere Beleuchtungseinrichtungen, die der Besatzung das sichere Führen des Flugzeugs erleichtern, so etwa lichtstarke Lande- und Rollbahnscheinwerfer sowie Lichter am Rumpf und den Tragflächen zur Beobachtung sensibler Bauteile wie z.B. der Lufteinläufe der Triebwerke oder aber der Tragflächenvorderkanten auf Eisansatz. Ebenso sind bei Verkehrsflugzeugen Logo Lights vorhanden, die die Seitenleitwerksflosse mit dem darauf befindlichen Logo der Fluggesellschaft mit weißem Licht anstrahlen. Grund ist hierfür einerseits, eine gewisse Werbewirkung zu erzielen und andererseits das Flugzeug bei Rollbewegungen am Boden besser erkennbar und für die Vorfeldkontrolle besser visuell unterscheidbar zu machen. Die Logo Light-Scheinwerfer sind meist auf der Oberseite der Höhenleitwerksflossen oder in deren Randbögen eingebaut.
Einzelnachweise
Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter (Anlage 1 zur Luftverkehrs-Ordnung)