Unterleutnant
Der Unterleutnant bezeichnete in der Nationalen Volksarmee der DDR einen Soldaten im niedrigsten Offiziersdienstgrad. In der Teilstreitkraft Volksmarine hieß dieser Dienstgrad anfangs „Unterleutnant zur See“, wurde aber später in „Unterleutnant“ geändert. Unterleutnants waren in der Regel keine Berufsoffiziere, sondern sogenannte "Offiziere auf Zeit" (OaZ) und danach Reserveoffiziere.
Einen Unterleutnant zur See gab es auch schon in der Kaiserlichen Marine, er entsprach dem Sekonde-Leutnant des Heeres.
Den Begriff Unterleutnant gibt es auch heute in zahlreichen NATO-Armeen (sous-lieutenant, onderleutnant, subleutenanto, mladschi leitenant etc.), im angelsächsischen wird er mit Second Lieutenant oder Sub-Lieutenant übersetzt, was in der Bundeswehr dem Offiziersdienstgrad Leutnant entspricht, da die Bundeswehr keinen Unterleutnant kennt. Der österreiche Vizeleutnant hingegen ist ebenso wenig ein Offiziersrang wie es der preußische Feldwebelleutnant war, sondern entspricht etwa einem Stabs(ober)feldwebel oder Fähnrich.
Unterleutnant aber ist kein Unteroffiziersgrad oder Fähnrichdienstgrad, sondern ein Offiziersdienstgrad.
Dennoch wurden die Unterleutnants bei Auflösung der NVA und der Integration ihrer Reste (Übernahme von nur 3.600 der 39.000 NVA-Offiziere) in die Bundeswehr nicht anerkannt bzw. übernommen.