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Punitive damages

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Im angelsächsischen Recht versteht man unter Punitive damages Schadenersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen realen Schaden hinaus zuerkannt wird.

Der Zweck ist

  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten zu setzen;
  3. auch andere davon abzuhalten.

Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht hingegen bei bloßer Fahrlässigkeit.