Punitive damages
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Im angelsächsischen Recht versteht man unter Punitive damages Schadenersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen realen Schaden hinaus zuerkannt wird.
Der Zweck ist
- den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
- ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten zu setzen;
- auch andere davon abzuhalten.
Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht hingegen bei bloßer Fahrlässigkeit.