Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen (Überschrift)
Logos
Kann sich jemand, der Ahnung davon hat, die fogenden Bilder mal anschauen: Bild:Dolby digital.png, Bild:Dts-logo.png, Bild:SONY.jpg, Bild:Microsoft (logo).jpg, Bild:Philips logo.png (Sie wurden nicht von mir hochgeladen). Diese Bilder stammen aus der englischen Wikipedia und standen dort unter Fair Use. Deswegen müssten sie hier eigentlich wieder gelöscht werden, aber mir ist nicht klar, ob sie überhaubt die nötige Schöpfungshöhe erreichen um urheberrechtlich geschützt zu sein. -- Timo Müller 21:49, 22. Aug 2005 (CEST)
- IMHO keine Schöpfungshöhe (allenfalls Dts) --Historiograf 00:51, 23. Aug 2005 (CEST)
- Der Meinung war ich auch, wollte aber noch einmal sicher gehen. Ich ziehe erst einmal die Löschanträge für Bild:SONY.jpg, Bild:Microsoft (logo).jpg und Bild:Philips logo.png zurück. Mir ist übrigens noch eins aufgefallen: Bild:Panasonic.JPG. Abr ich glaube, das auch dieses Bild die nötige schöpfungshöhe nicht erreicht. -- Timo Müller 11:14, 23. Aug 2005 (CEST)
- Das R im Kreis besagt, das es sich um eingetragene Warenzeichen handelt. Dabei kann die Schriftart mitgeschützt sein (so wie bei der Telekom die rosa Farbe). Problematisch ist es, wenn Name und Logo, wie im Falle der Lufthansa (Lusthansa - mit zwei kopolierenden Kranichen) verhohnepipelt werden. Wen das registered (R im Kreis) Bestandteil ist, kann ich mir nicht vorstellen, das es Probleme gibt. --Arbol01 02:48, 28. Aug 2005 (CEST)
- Die rosa Farbe ist Magenta (nur der Vollständigkeit halber) ;) --Flominator 13:49, 24. Sep 2005 (CEST)
- Das R im Kreis besagt, das es sich um eingetragene Warenzeichen handelt. Dabei kann die Schriftart mitgeschützt sein (so wie bei der Telekom die rosa Farbe). Problematisch ist es, wenn Name und Logo, wie im Falle der Lufthansa (Lusthansa - mit zwei kopolierenden Kranichen) verhohnepipelt werden. Wen das registered (R im Kreis) Bestandteil ist, kann ich mir nicht vorstellen, das es Probleme gibt. --Arbol01 02:48, 28. Aug 2005 (CEST)
Copyright US Rollenspielmatierial und mehr
Könnte ein Fachmensch uns bei unserer Debatte auf Diskussion:Welt der Drachenlanze bzgl. dem Sammeln von Fakten auf Rollenspielen / deren Welten weiterhelfen ? Danke. Ich habe mir zwar eben auch die FAQ, bin mir aber nicht sicher. -- Max Plenert 18:19, 23. Aug 2005 (CEST)
Das ist zu komplex, Rechtsanwalt beauftragen oder ganz konkreten Einzelfall detailliert schildern. --Historiograf 19:26, 24. Aug 2005 (CEST)
"for reprint" ausreichend?
Ich habe den Artikel über Liel Kolet angelegt. Auf Liels Homepage www.liel.net gibt es unter "Presskit" einige Fotos, die mit dem Hinweis "for reprint" zum Download angeboten werden. Reicht das, um der GNU FDL zu entsprechen? --MSchnitzler2000 18:42, 24. Aug 2005 (CEST)
Nein --Historiograf 19:25, 24. Aug 2005 (CEST)
- Danke für die eindeutige Antwort. Dann müssen wir darauf warten, dass jemand ein frei verfügbares Foto liefert. --MSchnitzler2000 02:37, 25. Aug 2005 (CEST)
Du kannst doch das Management von Liel anschreiben, ob sie ein Bild unter CC-BY-SA oder GFDL stellen (conditio sine qua non). Mehr als nein sagen können die nicht oder? --Historiograf 02:44, 25. Aug 2005 (CEST)
Urheberrechtsverletzung bei Badegästen - ja oder nein?
Kann mir jemand mal behilflich sein, ob bei folgendem Foto evtl. einer Urheberrechtsverletzung unterliegt.
Ich meine nein, da (§23 KUG)
- in Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
die Ausnahme geregelt ist. Ich bin mir aber nicht sicher. Danke für die Antworten! --Wikisp 01:31, 26. Aug 2005 (CEST)
1. ist das im engeren Sinn keine Urheberrechtsfrage, 2. hatten wir eine ähnliche Anfrage schon mal (entweder auf dieser seite oder bei der Bildrechte-Diskussion), 3. hatte ich damals schon gesagt, dass oslche Bilder unproblematisch sind. Begründung wie oben. --Historiograf 01:16, 28. Aug 2005 (CEST)
- Dennoch gibt es keinen Grund, so ein Bild in der Auflösung 4268 × 951 einzustellen. Daraus sind Ausschnittsvergrößerungen in einer Detailtreue möglich, bei denen die Personen kein Beiwerk mehr sind, sondern im Mittelpunkt der Darstellung stehen. --Ttog ♂ 17:35, 22. Sep 2005 (CEST)
Es gibt aber mE auch keinen juristischen Grund es zu lassen. Ausschnittsvergroesserungen wurden von der Rechtsprechung nicht behandelt. Es geht um ganze Bilder, wer einen Ausschnitt vergroessert und publiziert, haftet selbst. --Historiograf 20:52, 22. Sep 2005 (CEST)
Windows Bildschirm-Hintergrundbilder gemeinfrei?
(Hierher verschoben von Wikipedia:Ich brauche Hilfe. -- Timo Müller Diskussion 09:34, 28. Aug 2005 (CEST))
Kann es sein, das Windows Bildschirmhintergründe keinem Copyright unterliegen und gemeinfrei sind? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, möchte aber nicht voreilig einen LA stellen. Weiß jemand Genaueres? Geht um dieses Bild: Bild:Mondaufgang.jpg. --Wikisearcher 02:03, 28. Aug 2005 (CEST)
Das ist doch von Microsoft, also bei Win XP enthalten? Dann würde ich einfach vom Gefühl her sagen, daß es nicht gemeinfrei ist. Quincunx 02:26, 28. Aug 2005 (CEST)
- Wieso sollten diese Bilder Gemeinfrei sein? Hat Microsoft das irgendwann einmal gesagt? Ich glaube nicht. -- Timo Müller Diskussion 09:36, 28. Aug 2005 (CEST)
- 99,9999%ig nicht gemeinfrei. Löschantrag ist ja schon gestellt. --APPER\☺☹ 14:02, 28. Aug 2005 (CEST)
Einverständniserklärung des Arbeitgebers
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern ich Wissen, daß ich durch meine Aufgabe in meinem Job erarbeitet habe, hier einstellen darf bzw. wo ich eine Grenze ziehen muß. Ich denke, ich muß das auch mit meinem Arbeitgeber abklären. Helfen würden mir aber die Erfahrungen anderer, wie sie damit umgehen.
- Das was du während deiner Arbeitszeit erschaffst, gehört (soweit nicht anders vertraglich vereinabrt) deinem Arbeitgeber. Anders kann es aussehen, wenn du ausserhalb deiner Arbeitszeit Ressourcen welcher Art auch immer deines Arbeitgebers nutzen darfst. Die grenze zu ziehen ist oft nicht leicht. Das, was du erarbeitest, dient da der Firma, sich am Markt gegen die Konkurenz durchzusetzen. Von daher liegt es natuerlich im Interesse des Arbeitgebers, dieses was-auch-immer mehr oder weniger unter verschluß zu halten. Publizieren in der Wikipedia bedeutet, dies allen zur Verfügung zu stellen, auch der konkurenz deiner Firma. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist unumgaenglich. --Huebi 15:34, 28. Aug 2005 (CEST)
Auch eine in der Freizeit erarbeitete Leistung, die sich auf die berufliche Tätigkeit bezieht, kann dem Arbeitgeber zustehen. Die Lektüre von § 43 UrhG hilft leider ganz und gar nicht weiter, da muß man schon einen dicken Kommentar konsultieren. --Historiograf 18:08, 28. Aug 2005 (CEST)
Vielleicht am ausführlichsten ist von den via Google auffindbaren Onlinequellen dieses PDF --Historiograf 18:22, 28. Aug 2005 (CEST)
Darf ich Bilder im Sinne eine Zitates verwenden?
Frage von Wikipedia:FAQ Rechtliches hierher verschoben --Fb78 ☼ 12:36, 30. Aug 2005 (CEST) Wenn ich jemanden wörtlich zitieren darf müsste das doch auch "bildlich" gehen. z.B. die Titelseite einer Zeitung ( "Wir sind Papst") oder eine Abb. einer nichtgemeinfreien Veröffentlichung, z.B. "So sah die Werbung in den 50er Jahren aus", oder statistische Grafiken usw. mit Quellenangabe. Geht das?
- Hier nicht. Das derzeit gültige Meinungsbild der Wikipedia schliesst solche Bildzitate aus. Ein neues Meinungsbild wurde Anfang des Jahres beschlossen, ist aber noch nicht umgesetzt. Alle Fragen dazu an Benutzer Hoch auf einem Baum. --Historiograf 15:19, 30. Aug 2005 (CEST)
Bilder aus englischer Wiki
Wenn ich ein Bild von dort kopieren möchte, dies aber zB die Lizenz "fairuse", die es bei uns nicht gibt, hat, was kann ich dann tun? Außer, es zu lassen und mich nicht mehr drum zu kümmern? --ERWEH 15:28, 30. Aug 2005 (CEST)
- fairuse ist nicht mit der deutschen Wikipedia und der Wikimedia Commons vreeinbar. --Huebi 15:35, 30. Aug 2005 (CEST)
Erst schickt mich der Historiograf hierher, und dann kriege ich die gleiche, mir nicht weiter helfende Antwort, wie bereits vorhin. Soll das jetzt heißen lass es sein oder wie oder was bzw warum? --ERWEH 15:50, 30. Aug 2005 (CEST)
- Wenn man die gleiche Frage zweimal stellt, sollte man sich nicht wundern, zweimal die gleiche Antwort zu bekommen. ;-)
- Man darf "Fair Use"-Bilder nicht bei uns oder bei Commons hochladen. – Das ist doch eine hinreichende Antwort. Oder war Huebis Beitrag missverständlich? ... Wenn Du ein solches Bild trotzdem hochladen möchtest, musst Du Dich beim Rechteinhaber um die Freigabe unter einer der akzeptierten Lizenzen bemühen. --kh80 •?!• 16:03:27, 30. Aug 2005 (CEST)
Dem ist nichts hinzuzufügen ausser, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, bei Admin Hoch auf einem Baum vorstellig zu werden, der die - seit Monaten nicht erfolgte - Umsetzung des neuen Meinungsbilds betreut. --Historiograf 15:27, 2. Sep 2005 (CEST)
Wie sieht es denn aus, wenn man Bilder transferiert, die auf der englischen Wiki als gemeinfrei angegeben werden? Im konkreten Fall geht es um ein Politikerporträt. Kann es hier Schwierigkeiten geben?--Bordeaux 18:11, 15. Sep 2005 (CEST)
NASA Bilder
ich glaube hier mal gelesen zu haben, das bilder von der NASA in der wikipedia verwendet werden können - ich kann die stelle aber leider nicht mehr finden... ich weiss, das sie in den USA PD sind - aber wie schauts bei ner verwendung in der deutschen wikipedia aus? kann mir da jemand vielleicht was konkretes sagen?--Moneo 11:37, 2. Sep 2005 (CEST)
- In der deutschen Wikipedia werden Bilder von US-Behörden generell akzeptiert. US-Public Domain ist zwar nicht mit der deutschen Gesetzeslage kompatibel, wir vertrauen aber den US-Behörden, dass sie nicht in Deutschlands Copyrights geltend machen, auf die sie zuhause verzichten (müssen). --Fb78 ☼ 11:54, 2. Sep 2005 (CEST)
- Doch Vorsicht: Sowohl NASA als auch National Park Service (von beiden weiss ich es) halten auch Fotos online bereit mit unklarer Rechtslage. So gibt es ein vom NPS unterhaltenes Archiv alter Fotografien, bei denen zum Grossteil das copyright ungeklärt ist. Im Falle dieses Archivs wird aber darauf hingewiesen und nur wenige Fotos sind PD, diese sind explizit gekennzeichnet. Auch die NASA hat unter ihren zig Unterseiten einige Fotoarchive, wo die NASA zwar ensprechende Lizenzen besitzt, aber nicht der Rechteinhaber selbst ist. Auch diese Fotos sind entsprechend gekennzeichnet. Ein wenig muss man schon schauen, man darf nicht per se den Schluss ziehen, dass die Fotos generell PD sind. Im Falle der NASE und des Harpers historical park archive sieht man es auf den ersten Blick. Ein Klick auf die auf fast jeder Seite zugaenglichen legal notices schadet jedoch nie. --Huebi 12:14, 2. Sep 2005 (CEST)
Beide Antworten sind absolut korrekt. In Wikipedia:Bildrechte sollte auch etwas stehen (wenn nicht, schreib ich was rein). --Historiograf 15:29, 2. Sep 2005 (CEST)
- Ich bin mal durch, aber habe nichts gefunden, was dem Fragesteller hilfreich gewesen waere. --Huebi 15:37, 2. Sep 2005 (CEST)
- Schau bitte nochmal, ich hab doch gerade einen Abschnitt eingefügt - wieso sollte der nicht hilfreich sein?? --Historiograf 16:28, 2. Sep 2005 (CEST)
- Gerne, aber evtl war er noch noicht da, als oich geschaut habe:) --Huebi 16:46, 5. Sep 2005 (CEST)
- Schau bitte nochmal, ich hab doch gerade einen Abschnitt eingefügt - wieso sollte der nicht hilfreich sein?? --Historiograf 16:28, 2. Sep 2005 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten - die Bilder die ich hochladen will, sind ok. hab geschaut - da stand nichts, was darauf schliessen lies, das die bilder nicht PD sind...--Moneo 16:03, 2. Sep 2005 (CEST)
- Das ist aber eigentlich das falsche Vorgehen. Nicht die negative Kenntnis über ein Lizenzrecht darf über das uploaden entscheiden, sondern nur die positive Kenntnis einer mit dem Wikipediaprinzip vereinbarerer Lizenz. --Huebi 16:09, 2. Sep 2005 (CEST)
- hmm, dann hab ich die antwort oben falsch interpretiert. klang so, als wären alle nasa bilder für die wikipedia ok, bis auf die ausnahmen, die aber dann entsprechend gekennzeichnet sind ("Auch diese Fotos sind entsprechend gekennzeichnet") --Moneo 16:41, 2. Sep 2005 (CEST)
- Deswegen schrieb ich ja eigentlich. Die Masse der Bilder ist ja unter PD-USGov lizenziert, und nur Ausnahmen sind es nicht. Im allgemeinen aber muss man eine Positivkenntnis über die Lizenz haben. Wenn man nichts findet darf man nicht einfach annehmen, es sei schon irgendwie PD oder so. --Huebi 16:46, 5. Sep 2005 (CEST)
- hmm, dann hab ich die antwort oben falsch interpretiert. klang so, als wären alle nasa bilder für die wikipedia ok, bis auf die ausnahmen, die aber dann entsprechend gekennzeichnet sind ("Auch diese Fotos sind entsprechend gekennzeichnet") --Moneo 16:41, 2. Sep 2005 (CEST)
Das ist im Prinzip richtig, aber effizienter wäre es allemal, wenn der Anfrage endlich mal die Adressen der von ihm ins Auge gefassten Bilder angäbe, damit wir sie prüfen können! --Historiograf 16:29, 2. Sep 2005 (CEST)
- gehts auch ein wenig freundlicher?? bitte sehr: [1] von hier und [2] von hier --Moneo 16:41, 2. Sep 2005 (CEST)
Ich will ja nicht kleinlich sein, aber der Urheber des Bildes Bild:Lorenbahn.jpg scheint nur die Erlaubniss zur verwendung in der Wikipedia gegeben haben. Das reicht doch nicht aus (Der GFDL-Baustein wurde erst später eingefügt.) -- Timo Müller Diskussion 19:01, 2. Sep 2005 (CEST)
Nein, reicht nicht aus. --Historiograf 19:34, 2. Sep 2005 (CEST)
Bild:John Carew.jpg steht auf en als "This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose, provided that www.vpn.no is credited as the source". Ist das hier erlaubt? Wenn ja, was für ein Lizenzbaustein muss da rein? -- Timo Müller Diskussion 22:47, 2. Sep 2005 (CEST)
- Ich hab das mal als {{Bild-by}} gekennzeichnet nach einer kurzen Besprechung im Wikipedia:Chat. --christian g [aka guenny] (+) 15:04, 3. Sep 2005 (CEST)
Wie auf Benutzer Diskussion:Anna Lüse zu sehen ist, handelt es sich hierbei um eine Skizze von Florian Schneider-Esleben. Es stellt sich mir die Frage ob sowas überhaupt schützenswert ist, so dass wir das Bild als gemeinfrei betrachten können. Gruß --christian g [aka guenny] (+) 15:03, 3. Sep 2005 (CEST)
Schöpfungshöhe klar erreicht. --Historiograf 21:52, 3. Sep 2005 (CEST)
- Das hiesse, Anna Lüse müsste sich erst von besagten Künstler die Erlaubnis holen, diese Skizze, die in ihrem Besitz ist, unter einer freien Lizenz zu verbreiten? --christian g [aka guenny] (+) 12:45, 4. Sep 2005 (CEST)
Darf der Verfasser die ursprüngliche Quelle weiterverwenden?
Wenn ich das von mir erarbeitete Unterrichtsmaterial gekürzt hier reinstelle - darf ich mein Originalmaterial dann selbst noch benutzen (und mein Honorar verdienen)? Ich bin freiberuflicher Dozent. Oder muß ich dann etwa auf jeder Seite die GFDL abdrucken? Mal abgesehen vom Papierverbrauch - das sieht dann ja so aus, als hätte ich das Material nicht selbst geschrieben. Klaus Eifert 17:50, 3. Sep 2005 (CEST)
Nein, die Unterstellung unter GFDL überträgt nur ein einfaches, kein ausschließliches Nutzungsrecht an Dritte. Dir verbleiben alle Urheberrechte, du kannst deine Werke ganz normal kommerziell verticken oder aber unter eine andere freie Lizenz stellen usw. --Historiograf 21:54, 3. Sep 2005 (CEST)
- Danke für die Antwort. Da kann ich ja noch viel reinstellen! --Klaus Eifert 01:52, 4. Sep 2005 (CEST)
Wer gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt, kann nicht anschließend einem Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen. Ganz sicher hat der Verlag Schadensersatzansprüche, wenn er entsprechend getäuscht wird. (das bezieht sich aber auf das gleiche Werk, bei Bearbeitungen kann es anders aussehen.) --Historiograf 18:26, 4. Sep 2005 (CEST)
Nachtrag: Er kann kein umfassendes ausschließliches Nutzungsrecht einräumen, ein abgeschwächtes ginge vielleicht. Das einem Dritten eingeräumte einfache Nutzungsrecht bleibt gegenüber dem nachträglich eingeräumten ausschließlichen bestehen (Sukzessionsschutz), siehe Schulze in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, S. 470 § 31 Rdnr. 58 --Historiograf 20:36, 6. Sep 2005 (CEST)
Verwendung von Bilder aus Wikipedia
Hallo, wie finde ich heraus, ob und wie weit ich Bilder die bei Wikipedia veröffentlicht wurden verwenden darf? Wo steht nach welcher Lizenz das Bild veröffentlicht ist? Beispiel aus dem Beitrag Paris:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Tour_eiffel_at_sunrise_from_the_trocadero.jpg
- Dieses Bild wird von Commons aus eingebunden.Um die Lizenz zu sehen musst du nur dem Link dorthin folgen. Das gefragte Bild steht unter GNU-FDL,du kannst es also unter Nennung des Fotografen verwenden.--Mijobe ✉ 16:21, 6. Sep 2005 (CEST)
Danke. Der Rest hat sich erledigt.
- Moment, so einfach ist es nicht. Da muss noch ein Hinweis drann, dass das Bild unter GNU-FDL steht und ein Link auf den Text der Lizenz! Sonst wäre es ja CC-by. -- Timo Müller Diskussion 17:38, 6. Sep 2005 (CEST)
Danke, schon klar, so halt: Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.
mit den entsprechenden Links und dann noch der Urheber des neuen Werkes.
Buchprojekt
Darf ich für ein Buchprojekt Begriffserklärungen fürs Glossar aus Vikipedia übernehmen und unter welchen Bedingungen? Wie muß ich das kennzeichnen, daß die Erklärungen aus Vikepedia übernommen wurden? -- Silvia Allgaier 10:57, 9. Sep 2005 (CEST) (Signatur nachgetragen)
- Wie willst du die Bedingungen der Lizenz denn erfüllen, wenn du das Projekt noch nicht mal richtig schreiben kannst? Lies dir die GNU FDL durch und halte dich dran. Solltest du von ihren Forderungen auch nur ein Jota abweichen, kann es sein, dass dir eine Unterlassungsverfügung ins Haus flattert. --Historiograf 14:58, 7. Sep 2005 (CEST)
- sorry, bin ein "newby" und habe auf die Schnelle nicht alles Wichtige gefunden, bin aber froh, daß Ihr mich nur gebissen und nicht gleich gefressen habt... -- Silvia Allgaier 10:57, 9. Sep 2005 (CEST)
über Tore fotografieren ??
Mein Informationsstand ist der, dass man (bis auf Ausnahmen) alles veröffentlichen darf, was man von einer öffentlichen Straße aus fotografieren kann (ich spreche natürlich von Gebäuden und nicht von Menschen).
Wie sieht es aus, wenn man in einen Hof fotografiert, wenn man die Kamera über das Hoftor hält ? Oder durch ein Loch im Tor fotografiert ? Gilt das dann bereits als Übertreten der Privatsphäte ?
Als kleines Beispiel: ein Fotograf, der 1,60 m groß, wäre bei bestimmten Toren gezwungen, die Kamera drüber zu halten, während ein anderer bei 1,98 m Körpergröße im Vorbeigehen fotografieren könnte.
Ist Zaun (Grundstücksbegrenzung) gleich Zaun (über eine 1 m hohe Hecke fotografiert man ja auch) ? Welche "Verrenkungen" sind erlaubt (auf eine Leiter steigen nicht, das weiß ich) ? - Anghy 19:54, 7. Sep 2005 (CEST)
- Schon mal bei Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, auch den weiterführenden Links, nachgeschaut? -- Arcturus 11:05, 8. Sep 2005 (CEST)
In den einzelnen Artikeln der Website, zB. Albert, heißt es dann: "Empfohlene Zitierweise:". Darf man dann den Text in die Wikipedia übertragen? Wenn nein, reicht es, sich an die Seite zu wenden und nachzufragen, ob man den Text verwenden darf oder muss man sich an den Autor (im Bsp.: Christan Hillen (keine Kontaktadresse)) wenden? --134.109.132.160 16:16, 8. Sep 2005 (CEST)
- Die "empfohlene Zitierweise" ist nur für Quellenhinweise gedacht; das ist keine Lizenzangabe. Du darfst diesen Text auf keinen Fall ohne Genehmigung in einen Artikel kopieren. Nur der Urheber des Artikels, also Herr Hillen, kann den Text unter GFDL freigeben; dies aber nur, wenn er dem Verlag kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat. Diesbezüglich - und um die Kontaktadresse von Herrn Hillen zu erfahren - kann man sich sicher auch an die Kontaktseite wenden.
- Andererseits darfst du natürlich die reinen Fakten nehmen und in eigenen Formulierungen wiedergeben. Wenn du dann noch deine Quellen angibst (Wikipedia:Quellen angeben) ist die Sache optimal. --Fb78 ☼ 01:16, 9. Sep 2005 (CEST)
Artikel Feuerpumpe
In der Artikeldiskussion des Artikels Feuerpumpe macht Erbas darauf aufmerksam, das eine URV vorliege. Große Teile des Textes, besonders im zweiten Abschnitt sind tatsächlich wörtlich der von ihm genannten Quelle entnommen. Ist das trotz einiger Textänderungen URV oder nicht? --Wikisearcher 01:04, 9. Sep 2005 (CEST)
- Danke für die Information. --Wikisearcher 01:22, 9. Sep 2005 (CEST)
Anonyme Werke bzw. kein Rechstnachfolger feststellbar
Hi, Ich habe ein paar Probleme mit den Urheberrechtsfragen bezüglich alter Bilder. Bitte verzeiht mein ausführliche Darstellungsweise, da eine knappe und präzise Darstellung meinen Gedankengängen wohl nicht gerecht werden kann.
Ich bin in den Besitz von alten Fotos im Bereich von ca. 1890 bis 1940 gekommen. Ich habe hier jetzt schon einiges gelesen und weiß daher bis 1900 kein Problem, danach müssen die Urheberrechtsfragen geklärt werden. Darum kümmere ich mich derzeit. Nun ist es aber möglich, dass der Urheber nicht ermittelbar ist und, da die Bilder privat erstellt wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nie wirtschaftlich genutzt werden sollten. Wahrscheinlich auch kein Rechtsnachfolger (werden solche Urheberrechte eigentlich vererbt? Irgendwo habe ich gelesen, dass Urheberrechte nicht an dritte Übertragbar sind, also wohl dann auch nicht an irgendwelche Erben?). Es ist doch nun sehr schade, dass ich keines dieser Bilder verwenden kann, bloß weil man nicht zu 100 % ausschließen kann, dass man doch jemanden auf den Schlips tritt. Gibt es denn da keine Zumutbarkeitsgrenzen, ab den man davon ausgehen kann, dass an dem Bild keine lebende Person mehr ein Urheberrechtsinteresse besitzt (sei es auch einfach deshalb, weil der Urheber des Bildes ganz einfach unbekannt ist und zwar auch für einen eventuellen Rechtsnachfolger). Ich gebe zu dass in der Praxis dies alles recht problematisch ist. So könnte jemand das Bild in der Wikipedia entdecken und sich erinnern, dass er in seinem Keller die alten Bilder von seinen Großvater besitzt und bei genauer Begutachtung feststellen, dass es sich tatsächlich um ein Bild, welches von seinem Großvater erstellt wurde, handelt. Da viele dazu tendieren aus allem Kapital zu schlagen, wo es nur möglich ist, strebt er nun möglicherweise Schadensersatz an. Deswegen noch mal die Frage, ob es nicht eine Zumutbarkeitsgrenze gibt, um nicht Bilder zu schützen, die eigentlich nie geschützt werden sollten?
Falls das wirklich so strikt ausgelegt werden muss noch folgende Möglichkeit: Ich habe hier eine ganze Menge Bilder, die z.T. von meinem Großvater aufgenommen wurden. Z.B. eine Geschützstellung aus dem ersten Weltkrieg. Mein Großvater ist ca. 1980 verstorben, also keine 70 Jahre tot. Es handelt sich um Privatfotos. Darf ich diese Bilder verwenden, muss ich die direkten Erben fragen (also meine Mutter, Onkel, Tanten; das wäre im übrigen kein Problem, aber dies ist ja auch nur ein Beispiel). Natürlich kann ich auch hier nicht zu 100 % davon ausgehen, dass es von ihm persönlich erstellt wurde. Auch wenn es vom Format her den anderen ähnelt, wo er und Angehörige persönlich zu sehen sind und dazu teilweise auch die Negative in meinem Besitz sind. Wie sieht es mit Bildern aus, die mein Großvater z.B. 1970 aufgenommen hat?
Möglicherweise kann man natürlich sagen die Zumutbarkeitsgrenze liegt an der Stelle, wo man die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzklage für so „ausgeschlossen“ hält, dass man bereit ist, dass Risiko einzugehen. Aber es gibt ja dabei nicht nur mich, sondern auch andere Nutzer, welche die Hintergrundgeschichte nicht kennen und dann eventuell die Löschkeule schwingen. Und dass mit der individuellen Risikobewertung ist aus der Sicht der Wikipedia-Gemeinschaft auch nicht ganz unproblematisch. Hemmschwellen für die Verwendung von fremden Bildern können da möglicherweise recht schnell sinken. Aber andererseits scheint es darauf hinaus zu laufen, dass man entweder ein Bild selber erstellt hat, der Autor lebt und sein Einverständnis gegeben hat oder das Bild vor 1900 erstellt wurde. Dies scheint mir doch zu restriktiv, da es praktisch alle Bilder, die von Verstorbenen erstellt wurden und zu denen kein Rechtsnachfolger (falls es so was, wie oben gefragt, überhaupt gibt) ermittelt werden kann, ausschließt. Gibt es da eigentlich schon Gerichtsurteile, auch im Hinblick wie hoch den bei der Verwendung irgendwelcher Privatbilder, bei denen eigentlich davon ausgegangen werden kann, dass trotz Urheberrechtsverletzung, kein finanzieller Schaden entstanden ist (bitte nicht Missverstehen, dies ist eine eher informelle Frage zur Einschätzung der Situation und soll nicht bedeuten, dass ich vorhabe wissentlich gegen ein Urheberecht, dass jemand geltend macht, zu verstoßen. Frei nach dem Motto, wird schon nicht so schlimm sein).
Mit freundlichen Grüssen --Olivhill 13:42, 9. Sep 2005 (CEST)
- Nein, eine Zumutsbarkeitgrenze gibt es nicht. Auch wenn es schade um das eine oder andere Bild, die Entscheidung, ob ein Bild in irgendeine Wikipedia oder gar Commons darf ist binaer: entweder die Lizenzbedingungen der entsprechenden Wikipedia sind erfüllt oder eben nicht. Stehen die Bilder unter einem dir unbekanntem Urheberrecht und/oder ist der Lizenzstatus unklar, so darf es eben nicht hochgeladen werden. --Huebi 07:58, 12. Sep 2005 (CEST)
Wir akzeptieren Bilder vor 1900 in der Regel unbesehen als PD. Das Problem der "orphan works" (Verwaistes Werk) wird leider nur in den USA, nicht in Deutschland diskutiert. Zur Umsetzung des neuen Meinungsbilds ist Admin Hoch auf einem Baum zu kontaktieren. --Historiograf 00:42, 16. Sep 2005 (CEST)
textbausteine in anderen sprachen - copyright älterer ddr-bücher
hallo ihr wissenden um das urheberrecht. habe gleich zwei fragen an euch:
- gibt es die textbausteine zu anfragen an urheber auch in anderen sprachen? speziell würde mich eine niederländische interessieren, denn ich möchte den inhaber dieser seite fragen, wie es um die rechte an den bilder steht bzw. ob er einer verwendung unter gfdl oder pd zustimmen würde.
- wie steht es um das urheberrecht von büchern aus dem jahre 1970 aus der ddr? ich habe hier ein buch, das sehr viele gute schemazeichnungen und bilder zu diversen themengebieten beinhaltet. konkret handelt es sich um die 18. bearbeitete auflage von 1970 des buches "Weltall Erde Mensch" von 1954 aus dem Verlag Neues Leben Berlin.
--Dirk <°°> 16:47, 9. Sep 2005 (CEST)
Ad 2: Es gilt deutsches Urheberrecht, siehe Bildrechte, kann man also vergessen --Historiograf 00:34, 16. Sep 2005 (CEST)
Was zählt als Anstalt des öffentlichen Rechts?
Die Wappen-PD-Vorlage besagt, dass Hoheitszeichen von Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinfrei sind. Nach meinem Verständnis fallen darunter auch alle Bundes- und Länderministerien und deren Institute, Ämter, usw., da sich diese alle aus einer Gebietskörperschaft direkt herleiten - eben vom Bund oder von den Ländern. Dann sollte z.B. Bild:THW.png eindeutig PD sein.
Hintergrund ist die Verwendung von Hoheitszeichen, um Wikinews-Artikel zu bebildern. Unter anderem würde ich es gerne der Tagesschau gleichtun und Dienststellenschilder (wie Bild:Thw.schild.JPG) benutzen.
Ich bin mir mir zwar relativ sicher, dass die Antwort auf die meisten Frage "ja" sein müsste, aber bevor ich durch Bonn fahre um die verbliebenen Bundesministerien und sonstigen Dienststellen abzuklappern… —da Pete (ノート) 20:35, 9. Sep 2005 (CEST)
Die Bilder Bild:Wladyslaw Gomulka.jpg und Bild:Zomo2.jpg steht in en mit folgendem Lizenzbaustein:
According to the non-retroactive copyright law of July 10, 1952, of the People's Republic of Poland, all photographs of Polish authors published prior to May 23, 1994 without a clear copyright notice are assumed to be in the public domain. This applies worldwide.
Wird das hier akzeptier? Wenn ja, welcher Baustein muss da rein? -- Timo Müller Diskussion 23:53, 9. Sep 2005 (CEST)
- siehe hier: Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder
- --Dirk <°°> 00:14, 10. Sep 2005 (CEST)
- Ganz bestimmt nicht. Der engliche Text sagt, dass alle polnischen Bilder, die vor 1952 entstanden sind, gemeinfrei sind (oder zumindest sein sollen). Der von dir rausgesuchte Baustein sagt nur, dass "amtliche Symbole, Dokumente und Zeichen, welche von polnischen staatlichen Institutionen veröffentlicht wurden" gemeinfrei sind. Das ist ein klarer Unterschied. -- Timo Müller Diskussion 14:28, 13. Sep 2005 (CEST)
In der gesamten EU und damit auch in Polen gilt die Regelschutzfrist von 70 Jahren pma. --Historiograf 00:39, 16. Sep 2005 (CEST)
- Dann müssen die Bilder wohl weg. -- Timo Müller Diskussion 17:15, 17. Sep 2005 (CEST)
Copyright britischer Flaggen
Vor einigen Tagen sind einige von mir hochgeladene Flaggen (z.B. Bild:Royal Standard Scotland.png) mit dem Baustein {{BLU}} versehen worden. Benutzer:Christian Günther hat mich darauf hingewiesen, dass solche Bilder prinzipiell nicht urheberrechtlich schützbar sind. Das verwendete Bild ist allerdings eine Kopie von der "World Flag Database", die ihrerseits geschützt ist und nur für "nicht-kommerzielle Zwecke" freigegeben ist. (siehe entsprechenden Baustein auf der Bildbearbeitungsseite). Falls ich die Flagge selbst zeichnen würde, könnte ich sie dann unter GFDL oder PD hier einstellen? --Nichtbesserwisser 12:33, 10. Sep 2005 (CEST)
Laut Beschreibungsseite ist das Bild public domain. Wenn man jedoch auf den dort angegebenen Link [http://phil.cdc.gov/phil] klickt und dort nach Heidelberg sucht, steht dort "Copyright Restrictions: Yes - This image is copyright protected. Any public or private use of this image is subject to prevailing copyright laws. Please contact the content provider of this image for permission requests. - Content Providers(s): CDC/Dr. Edwin P. Ewing, Jr.". Also eigentlich nicht Public Domain, oder? -- Rene Mas 09:04, 12. Sep 2005 (CEST)
- Ich habs zur Löschung vorgschlagen. Lizenz ist eindeutig nicht PD. --Huebi 09:43, 12. Sep 2005 (CEST)
Potentielle Museumbilder?
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann war das Ergebnis der Museumsdiskussion ja, dass man eigene Photographien aus Museen nicht immer unter der GFDL veröffentlichen kann. Wie soll man mit Bildern wie Bild:Drehstromtransformater im Schnitt Hochspannung.jpg umgehen, die mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Museum aufgenommen wurden? Soll man beim Einsteller anfragen, ob das Museum eine kommerzielle Verwendung des Bildes gestattet?--Gunther 20:55, 12. Sep 2005 (CEST)
- Erstmal beim Autor nachfragen, wo das aufgenommen wurde. Es steht ja nicht im freien und zuhause hat man sowas auch nicht rumstehen :) Dann gibt es eigentlich nur drei Faelle: a) Der Benutzer meldet sich nicht, und es gilt: im Zweifelsfalle gegen den Angeklagten, b) er meldet sich und das Musuem untersagt fotografieren, dann muss es auch entfernt werden, c) er meldet sich und das Bild ist ok. Bilder dürfen nur in die WP, wenn die Lizenzfrage eindeutig geklärt ist, und das ist es hier nicht. Aber erstmal den Fotograg kontaktieren. --Huebi 06:21, 13. Sep 2005 (CEST)
- Wenn das Bild in einem Museum in der Schweiz gemacht wurde, dann ist es urheberrechtsfrei. In der Schweiz gilt die Panoramafreiheit auch innerhalb von öffentlichen Gebäuden.
--84.136.157.162 06:34, 13. Sep 2005 (CEST)
Fall d): Benutzer meldet sich und findet das alles ganz schrecklich übertrieben, siehe meine Diskussionsseite.--Gunther 12:45, 15. Sep 2005 (CEST)
Ich finde das auch äusserst übertrieben und wehre mich dagegen, dass man irgendein Ergebnis einer Diskussion formuliert. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen --Historiograf 00:32, 16. Sep 2005 (CEST)
- Ok, wenn sogar Du das sagst.--Gunther 14:04, 16. Sep 2005 (CEST)
Bilder, die als Presseinfos angeboten werden
Ich habe einen Artikel über Fritz Schösser geschrieben und zufällig gesehen, dass die AOK [3] unter Presseinfos ein Bild von Schösser zum Download anbietet. Ist es ok, ein solches Bild in die WP einzubringen? Und wenn ja, wie soll ich die Urheberrechte kenntlich machen?--Thomas S. 19:01, 11. Sep 2005 (CEST) (hierher verschoben von "Fragen zur Wikipedia, dort gabs auch schon eine Antwort, aber ich hätte gerne noch andere Meinungen dazu)--Thomas S. 10:52, 13. Sep 2005 (CEST)
- Ich wiederhole meine gerne nochmal: Auf der Webseite gibt es keinen Hinweis, dass diese Fotos unter einenr Lizenz liegen, die es ermöglicht, die Bilder in die WP zu laden. Das sie unter Pressematerialen liegen, heisst gar nichts, ausser das gezeigt wird, welche Materialen zur Verfügung stehen. Es heisst nicht, dass diese einfach so benutzt werden dürfen. Das Urheberecht und die Lizenzierung sind auf der Seite klar und eutlich und ich habe sie zitiert. Warum schreibst du nicht einfach den Rechteinhaber an, als wieder und wieder nachzufragen? --Huebi 12:16, 13. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Huebi, ich habe die Frage hierher verschoben, weil ich in sehr freundlicher Art und Weise darauf aufmerksam gemacht wurde, dass "Fragen zur Wikipedia" der falsche Ort für meine Frage sei. Deine Antwort hatte ich nicht mitverschoben, wäre vielleicht besser gewesen ich hätt's getan, war aber keine böse Absicht, die dahintersteckte. Dennoch könnte es ja sein, dass jemand eine andere Meinung vertritt. Gruß --Thomas S. 12:23, 13. Sep 2005 (CEST)
- Es gibt dazu keine andere Meinung. Wenn gar keine Lizenzbedingungen genannt sind oder wenn diese so sind, dass sie nicht den Anforderungen für die WP entsprechen, und wenn du es nicht anderweitig schriftlich vorliegen hast, dann können die Bilder nicht verwendet werden. So einfach ist das. --BLueFiSH ?! 19:49, 13. Sep 2005 (CEST)
- Na dann ist ja alles klar, danke euch beiden!--Thomas S. 08:46, 14. Sep 2005 (CEST)
- Es gibt dazu keine andere Meinung. Wenn gar keine Lizenzbedingungen genannt sind oder wenn diese so sind, dass sie nicht den Anforderungen für die WP entsprechen, und wenn du es nicht anderweitig schriftlich vorliegen hast, dann können die Bilder nicht verwendet werden. So einfach ist das. --BLueFiSH ?! 19:49, 13. Sep 2005 (CEST)
Teile eines Artikels verschieben
Vorbemerkung: da das bearbeiten von WP-Artikeln auch das UR betrifft, ist mir nicht klar, ob diese frage hierher gehört, nach Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten oder nach Wikipedia:Fragen zur Wikipedia oder .. .
WP:AV bzw. WP:URV#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen gibt uns keine antwort auf die frage, wie wir nur einen abschnitt (unter einer überschrift) in einen anderen artikel übersiedeln können. WP:AV#Artikel mit neuem Namen existiert schon funktioniert doch nur, wenn dort ein Redirect liegt, und „das Zusammenführen der beiden Versionsgeschichten“ (WP:URV) kann nur ein administrator machen.
- ähnliches fand ich auch in:
- Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/September#Copy-&-paste-URV
- Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Copy-&-Paste-Verschiebung
- - beide über WP:AV
- Wikipedia:Ich brauche Hilfe/Archiv/2005/April/3#Artikel aufteilen und GNU FDL - hier geht es um das aufspalten in 2 neue artikel, nicht aber das siedeln einer teils in einen anderen vorhanden artikel
wie können wir die Versionsgeschichte von z.b. 5 sätzen erhalten? die 5 Wikipedia:Hauptautoren aus der versionsgeschichte herauszuklamüsern, ist ja meist absolut unpraktikabel! (und wird auch tatsächlich kaum gemacht, abgesehen von der bemerkung Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten#"Artikel , Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen" von kh80). selbst wenn in Zusammenfassung und Quellen der ursprüngliche artikel angegeben wird, die versionsgeschichte wird noch schlechter lesbar und hängt an der existenz des artikels, aus dem die sätze ursprünglich stammen.
bleibt uns eine alternative zu cut & paste? oder darf ich einen satz, der aus einem artikel in einen anderen gehört, garnicht verschieben, sondern muss einen der hauptautoren ausfindig machen und diesen darum bitten?
- eine ähnliche frage fand ich auch in:
- ohne das die Frage geklärt wäre.
--W!B: 21:13, 13. Sep 2005 (CEST)
- Ich sach mal was dazu, bin ja bei den Links beteiligt gewesen: 2 der 3 von dir angeführten Links hatten das Verschieben von Artikeln zum Thema. Das heißt, dass erst in dem einen geschrieben wurde, der Inhalt dann in einen neuen Titel kopiert und der alte Artikel zum Redirect gemacht wurde. Das ist der Part, der geklärt ist. Nicht geklärt ist dagegen das Auslagern von Artikelabschnitten in neue Artikel und die dazu notwendigen Schritte. Dazu gibts in den Verbesserungsvorschlägen ein paar Ideen. Auf meiner Disk fand vor kurzem auch eine Diskussion bezüglich einer solchen Auslagerung statt: Benutzer_Diskussion:BLueFiSH.as#Lizenzverstoß. Ich würde mir eine Klärung des Vorgehens auch sehr wünschen. --BLueFiSH ?! 21:31, 13. Sep 2005 (CEST)
- recht hast Du --W!B: 00:29, 14. Sep 2005 (CEST)
Nachtrag: in Wikipedia:Lizenzauslegung wird dieses thema prinzipell diskutiert Hier frage ich nach einem workaround, der unser eigenes derzeitiges lizenzrecht nicht zerstört und trotzdem handbar bleibt. --W!B: 00:29, 14. Sep 2005 (CEST)
ich verwende derzeit folgende methode:
- in der versionsgeschichte schau ich unten nach den ersten paar autoren, ob die die betreffende stelle schon geschrieben haben, dann mit normaler suche nach allen, die in Zusammenfassung und Quelle den abschnitt angegeben habenund „ü“ (überarbeitet), „erw, erg“, „akt“, „stil“ - das sind dann meine „Hauptautoren“ - wer nicht sauber seine arbeit kommentiert hat, wird ignoriert. passt die aktuelle version nicht mit der letzen gefundenen änderung zusammen, füge ich noch ein „et.al.“ hinzu, um guten willen zu dokumentieren. (nicht ganz korrekt, das wird normalerweise für alle Autoren ab dem vierten verwendet). das alles so, dass es in vertretbarem aufwand bleibt.
- eine andere, lizenzrechtlich saubere methode ist, am ursprünglichen platz das, was man siedeln will, so umzubauen, das man als der alleinige autor gelten darf. dann siedelt man's einfach unter eigenem name. nach dem motto “lies zwei bücher, schreib ein drittes“, mit ein bisschen thesaurus oder literatur geht das schon. wichtig ist hierbei schlechter stil und viele fehler, damit die eigene autorenschaft unzweifelhaft wird - am neuen platz wird's dann schon wer verbessern.. (bestenfalls der, der's ursprunglich schön geschrieben hat, egal, hauptsache er steht wieder in der versionsgeschichte). das ganze ist natürlich eine wiederliche sache, erstens ist das - nicht rechtlich, aber moralisch - diebstahl von geistigem eigentum, zweitens kann's nicht der sinn der WP sein, die arbeit anderer mit füssen zu treten, und drittens macht's nur böses blut, grabenkriege sind vorprogrammiert. alles in allem inakzeptabel, aber mit abstand die schnellste GNU-GPL-konforme methode.
--W!B: 08:10, 28. Sep 2005 (CEST)
Bildverwendung möglich?
Ich würde gerne wissen, ob ich das folgende Bild kommerziell und für Crossmedia-Anwendungen weltweit verwenden und auch modifizieren darf: /media/wikipedia/commons/thumb/9/96/Hospital_Elevator.jpg/180px-Hospital_Elevator.jpg
- Siehe Lizenzbaustein auf commons:Image:Hospital Elevator.jpg. --Blaite 12:46, 14. Sep 2005 (CEST)
Ist das Bild so in Ordnung? -- Timo Müller Diskussion 22:15, 15. Sep 2005 (CEST)
Nein, Darstellung auf Etikett dürfte urheberrechtlich geschützt sein. --Historiograf 01:01, 16. Sep 2005 (CEST)
- Gut, dann werde ich mal einen Löschantrag stellen. -- Timo Müller Diskussion 08:26, 16. Sep 2005 (CEST)
Bilderlizenz
Ich habe ein Bild von Michael Sommer hochgeladen, das auf der Homepage des DGB zur Nutzung freigegeben wurde (Bedingung:Quelle muss genannt werden). Den Link dorthin findet ihr in der Bildbeschreibung. Was muß ich nun in der Bildbeschreibung unter "Lizenz" eintragen, damit das Bild in der WP bleiben kann?--Thomas S. 08:22, 16. Sep 2005 (CEST)
- Wahrscheinlich
{{Bild-by}}
und natürlich die Quelle, aber die Erklärung auf [4] ist ein bisschen mager. Ich weiß nicht, ob wir das Bild hier verwenden können. -- Timo Müller Diskussion 13:47, 16. Sep 2005 (CEST)- ..genau deswegen frag ich ja, schließlich soll alles seine Richtigkeit haben;-)--Thomas S. 17:34, 16. Sep 2005 (CEST)
- Frag mal Benutzer:Historiograf. Ich glaube, der hat Ahnung von Bildrechten. -- Timo Müller Diskussion 19:44, 16. Sep 2005 (CEST)
- Habe ihn mal direkt angeschrieben.--Thomas S. 16:30, 17. Sep 2005 (CEST)
- Frag mal Benutzer:Historiograf. Ich glaube, der hat Ahnung von Bildrechten. -- Timo Müller Diskussion 19:44, 16. Sep 2005 (CEST)
- ..genau deswegen frag ich ja, schließlich soll alles seine Richtigkeit haben;-)--Thomas S. 17:34, 16. Sep 2005 (CEST)
Nach der Erklärung scheint mir die angesprochene Lizenz Bild-by OK. --Historiograf 19:03, 17. Sep 2005 (CEST)
- Habe das Bild entsprechend gekennzeichnet, danke.--Thomas S. 19:53, 17. Sep 2005 (CEST)
Wikiversity Abstimmung
Die Abstimmung über das neue Wikimedia Schwesterprojekt Wikiversity hat begonnen. Dies ist ein Aufruf an alle Interssierten ihre Stimme für oder gegen diesen neuen Projektvorschlag. Das Ergebnis der Abstimmung wird entscheiden, ob dieses Projekt auf einer eigenen Gruppe von wikis als Wikimedia Schwesterprojekt gestartet wird (vorausgesetzt, das Board gibt seine Zustimmung). Diskussionen über den Vorschlag sollten auf der Wikiversity Diskussionsseite stattfinden.
- Was hat das mit einer Urheberrechtsfrage zu tun? -- Timo Müller Diskussion 13:50, 16. Sep 2005 (CEST)
Panoramafreiheit
Im Artikel Panoramafreiheit steht: "Nach § 62 UrhG dürfen Änderungen an der Wiedergabe des Werks nicht vorgenommen werden. Wird also das Foto eines Werks so bearbeitet, dass etwa das dargestellte Gebäude andere Proportionen erhält oder gar entstellt wird, so ist dies nicht von § 59 UrhG gedeckt." Ist es dann überhaubt erlaubt, ein solches Bild unter eine Lizenz wie GFDL zu stellen, die es erlaubt, ein Bild zu verändern? Wollen wir überhaupt Bilder haben, die man nicht verändern darf? Müssten nicht konsequenterweise alle Bilder, die unter Panoramafreiheit fallen, gelöscht werden? -- Timo Müller Diskussion 13:47, 16. Sep 2005 (CEST)
Das ist kein neuer Gesichtspunkt, sondern wurde bereits wiederholt erörtert. Bilder unter Panaoramafreiheit werden hier akzeptiert und basta. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Sind_alle_Inhalte_der_Wikipedia_frei.3F --Historiograf 14:15, 16. Sep 2005 (CEST)
- @Timo: Ist doch logisch. Wenn du das Bild veränderst, verletzt du nicht die Rechte des Fotografen - aber eventuell die des Architekten. Das ist dann dein Problem, nicht das des Fotografen. Wenn du GFDL-Bilder nimmst und mit ihnen etwas Illegales anstellst, kannst du dich nicht auf die Lizenz berufen. Die stellt dir der Urheber aus. An einem Bild können aber auch noch andere Leute Rechte beanspruchen, z.B. die abgebildeten Personen oder eben der Architekt des abgebildeten Gebäudes. --Fb78 ☼ 19:49, 16. Sep 2005 (CEST)
- @ Fb78:Danke. Schön das es hier auch noch ein paar feundliche Leute gibt. (Ich meine die Art von freundlichen Leuten, die nicht gleich jedem, der sich bei der Lizensierung von Bildern nicht sicher ist, vorwirft, er sei auf dem weg zum Bildrechtetroll.) BTW: Wielange ist eigentlich ein Gebäude uhrheberrechtlich geschützt? Auch 70 Jahre p. m. a.? -- Timo Müller Diskussion 20:04, 16. Sep 2005 (CEST)
- Und gibt es da auch eine Schöpfungshöhe? Ist jedes Gebäude geschützt, oder nur Architektonisch bedeutsame? -- Timo Müller Diskussion 17:43, 17. Sep 2005 (CEST)
Es gibt im Urheberrecht immer eine Schöpfungshöhe. Einfache Reihenhäuser sind sicher nicht geschützt. Im Zweifel wird man jedoch davon ausgehen können, dass jedes einigermaßen ambitionierte Bauprojekt, das hier abbildungswürdig ist, 70 Jahre pma geschützt ist. Bei einer Architektengemeinschaft 70 Jahre pma des letztlebenden Miturhebers. @Fb78 Da der Urheber in der Regel aus den Bauakten hervorgeht, ist er de facto immer bekannt. Aber selbst wenn das nicht so wäre, wird bei der Lektüre von Anonymes Werk (Urheberrecht) deutlich, dass es sich bei architektonischen Werken vor 1995 um Werke der bildenden Kunst handelt, für die altes Recht anzuwenden ist. --Historiograf 19:19, 17. Sep 2005 (CEST)
- Wo wir grad beim Thema Panoramafreiheit sind: Diese gibt es ja nicht in allen Ländern, in Frankreich soweit ich das mitbekommen habe nicht. Außerdem heißt es, dass die Commons den kleinsten gemeinsamen Nenner abbilden. Darf man dann eigentlich Bilder von Bauwerken in Deutschland, die hierzulande der Panoramafreiheit unterliegen, in die Commons hochladen? Oder sollte man sie einfach in die de.wp laden, weil sie bei uns ja auf jeden Fall gestattet sind. (Stand bestimmt auch schon mal irgendwo, aber über ein kleines ja oder nein wäre ich sehr dankbar). --BLueFiSH ?! 19:59, 17. Sep 2005 (CEST)
- ja --Historiograf 20:09, 17. Sep 2005 (CEST)
Man sollte mal ein Gebäude unter GFDL stellen. Das wäre mal etwas herrlich sinnbefreites. -- Timo Müller Diskussion 15:15, 19. Sep 2005 (CEST)
WWF-Logo
Hallo, darf ich das en.wiki WWF-Logo, so wie es auch in der englischen Wikipedia genutzt werden darf, in der deutschen so nutzen. Ich wollte ein Artikel damit ausstatten, bin mir aber mit dem Copyright als Trademark nicht ganz sicher!?
Wenn ich beim WWF mir eine Erlaubnis zur Präsentation dieses Logos in der deutschen Wikipedia hole, darf ich es dann einstellen, oder geht es bei Trademarks generell nicht? -- Danke, DocTaxon 17:07, 16. Sep 2005 (CEST)
IMHO knapp über der Schöpfungshöhe, also urheberrechtlich geschützt und daher für uns tabu. Der WWF wird keine Abbildung des Logos unter eine freie Lizenz stellen. --Historiograf 17:46, 16. Sep 2005 (CEST)
- Wenn bei uns nicht, warum darf es dann in der englischen Wikipedia (zwar mit der Angabe © Fair Use) und in der französischen genutzt werden? -- DocTaxon 19:11, 16. Sep 2005 (CEST)
- Wei in der englischen Wikipedia Fair Use erlaubt ist und in der deutschen nicht. -- Timo Müller Diskussion 19:39, 16. Sep 2005 (CEST)
CC-BY
Ich hab da wieder eine Fragen (nur so aus Interesse): Wenn ich ein Bild habe, das unter CC-BY (ich meine nicht CC-BY-SA) steht, und ich es verändere, dann kann ich das veränderte Bild doch unter GFDL stellen, oder? -- Timo Müller Diskussion 22:08, 17. Sep 2005 (CEST)
Nur so aus Interesse sollte man keine Haare spalten. Ohne Gewähr: müsste ok sein. --Historiograf 23:10, 17. Sep 2005 (CEST)
Zentrale Dienstvorschrift
Eine Frage wegen der Bilder Bild:Flugdienstanzug fliegerlederjacke luftwaffe.jpg etc. aus der ZDv der Bundeswehr: Ist die ZDv als gemeinfrei anzusehen (etwa als „amtliches Werk“)? --A.Hellwig 14:45, 18. Sep 2005 (CEST)
Ich hab - ungedient - keine Ahnung, was die ZDv ist, aber wenn es sich um eine amtlich publizierte Zentrale Dienstvorschrift handelt, sollte § 5 Abs. 1 Amtliches Werk gegeben sein, wobei bei der problematischen isolierenden Herausnahme der Abbildung der in Bildzitat angeführte Aufsatz zu beachten wäre. --Historiograf 23:24, 18. Sep 2005 (CEST)
Einmal mit der Sense durch...
...wäre bei solchen [5] Beiträgen wohl bequemer, als jede einzelne Version überprüfen zu müssen, oder? --Wikisearcher 06:25, 20. Sep 2005 (CEST)
hinzufügen von links
kann mir jemand helfen und sagen wo ich infos darüber bekomme welche weblinks ich zu einem artikel hinzufügen darf und welche nicht? zu dem artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Hohenwartetalsperre hätte ich noch ein link wo einige infos zur umgebung (auch mit bildern) vorhanden sind. doch leider ist die seite nicht rein informativ. (www.bootsverleih-saalthal.de) danke schon mal
Wikipedia:Verlinken --Historiograf 23:05, 20. Sep 2005 (CEST)
Ich stelle gerade fest, das die von mir leicht veränderten (im Wesentlichen verlinkten) Liste der Namen der ausgestellten Künstler vom Vorbearbeiter aus der Website übernommen wurde.
Ich halte allerdings bei einer bloßen Aufzählung die Schöpfungshöhe für äusserst niedrig, sodaß ich einen URV für unwahrscheinlich halte. Aber es wäre schön, wenn sich das noch mal jemand anders ansieht und mit der Website vergleicht. --Bahnmoeller 23:01, 20. Sep 2005 (CEST)
Bloße Aufzählung ist nicht geschützt, null Schöpfungshöhe. --Historiograf 23:08, 20. Sep 2005 (CEST)
Liste aus einem Buch kopieren
Für einen Ortsartikel würde ich gerne eine Ortsvorsteherliste und Ereignisliste oder Teile davon aus einem Buch kopieren. Geht das? Die Frage ist gar nicht so dumm wie sie aussieht glaube ich! Denn eine Liste aus Jahreszahlen und Personennamen wird auch wenn man sie selbst recherchiert am Ende genauso wie eine Kopie aus dem/einem Buch aussehen. Danke im Vorraus für die Hilfe! -- Carl Steinbeißer 01:02, 21. Sep 2005 (CEST)
Ortsvorsteherliste OK, Ereignisse nein, die kann man auch anders formulieren, das wäre nahe an der URV. Kommt aber auf die Art der Ereignis-Formuliereung an (1512 Stadtbrand zu übernehmen wäre OK, 1512 verwüstet ein Brand die Stadt und verheert und sengt nicht) --Historiograf 01:22, 21. Sep 2005 (CEST)
Wer erbt Bildrechte?
Ich hatte es in einer vorherigen Frage schon mit einbezogen, bin mir aber nicht sicher ob die Antwort sich auch darauf bezog. Wie sieht es mit Bildern aus die mein Großvater aufgenommen hat, der noch keine 70 Jahre lang tot ist und kein lebender Verwandter etwas gegen die Veröffentlichung hat? Die Frage ist für mich auch für den Fall, dass ich auf Nachkommen fremder Bilder stoße und diese einer GNU-Lizenz zustimmen würden, von Interesse. --Olivhill 01:50, 21. Sep 2005 (CEST)
Es gilt die normale Erbfolge (Ehefrau, Kinder, ggf. Enkel, gemäß §§ 1922 ff. BGB). --Historiograf 02:03, 21. Sep 2005 (CEST)
Bitte Versiongeschichte vereinen, ansonsten URV
Die Versionsgeschichten von Kanton Neuenburg und Neuenburg (Kanton) gehören vereinigt, da der Artikel per copy-paste verschoben wurde, ohne dass jemand es für nötig befunden hatte, auch nur auf die Herkunft des Textes hinzuweisen. Der ältere Teil der History befindet sich unter Neuenburg (Kanton). --Katharina 14:19, 22. Sep 2005 (CEST)
P.S. Die alte Versionsgeschichte befindet sich nun unter Geschichte des Kantons Neuenburg. --Katharina 09:37, 23. Sep 2005 (CEST)
- Sieht erledigt aus. --Flominator 11:32, 23. Sep 2005 (CEST)
- Nein, schau mal die ersten drei Einträge der History von Kanton Neuenburg an. was Wst hier einfügt ist mein Text aus Neuenburg (Kanton), der sich jetzt in der History von Geschichte des Kantons Neuenburg befindet. Sorry, aber das entspricht nicht mal bei der allertolerantesten Auslegung auch nur ansatzweise der GNU FDL. --Katharina 13:47, 23. Sep 2005 (CEST)
- Das habe ich nach Deiner Beschwerde so verschoben, was willst Du denn noch? Wenn aus einem Artikel Material in einen anderen verschoben wird, ist es leider nicht möglich, die Versionsgeschichte auch zu kopieren (zumindest nicht für normale Nutzer, so weit ich weiß), deshalb habe ich ja die Hinweise in der Diskussion hinterlassen. Wenn die Dir zu kurz sind, erweitere sie doch selbst. Klar, das hätte derjenige tun sollte, der die Artikel getrennt hat, aber einen URV-Bapper in den Artikel zu klatschen, wenn man den Hinweis mit gleichem Aufwand auch selbst schreiben könnte halte ich für übertrieben. -- Perrak (Diskussion) 19:54, 28. Sep 2005 (CEST)
- Es geht nicht um die Abtrennung der Geschichte, sondern um diesen Edit hier, auf dem der ganze Artikel basiert. Was ich noch will? Dass Wikipedia die Einhaltung der GNU FDL nicht nur bei anderen reklamiert, sondern gefälligst selbst einhält! Diesen Text habe ich geschrieben, nicht Wst. Und das hat verdammt nochmal in der History zu stehen! Oder wenigstens ein Hinweis darauf, wo er herkommt. Und nein, die Diskussionsseite zählt nicht, da in der Wikipedia jeder überall irgend was hinschreiben kann wie er gerade lustig ist, ausser in der Versionsgeschichte. --Katharina 22:31, 28. Sep 2005 (CEST)
- Und das fällt dir erst nach etwas mehr als 20 Monaten auf? --84.227.21.24 23:25, 28. Sep 2005 (CEST)
- Es geht nicht um die Abtrennung der Geschichte, sondern um diesen Edit hier, auf dem der ganze Artikel basiert. Was ich noch will? Dass Wikipedia die Einhaltung der GNU FDL nicht nur bei anderen reklamiert, sondern gefälligst selbst einhält! Diesen Text habe ich geschrieben, nicht Wst. Und das hat verdammt nochmal in der History zu stehen! Oder wenigstens ein Hinweis darauf, wo er herkommt. Und nein, die Diskussionsseite zählt nicht, da in der Wikipedia jeder überall irgend was hinschreiben kann wie er gerade lustig ist, ausser in der Versionsgeschichte. --Katharina 22:31, 28. Sep 2005 (CEST)
Bildrecht --> Englische Wikipedia
Hallo,
ich würde gerne [dieses] Bild der englischen Wiki benutzen, sprich in die deutsche Wiki hochladen. Allerdings ist ein Copyright Bapperl vorhanden. Kann ich das Bild trotzdem hochladen? Oder muß ich meinen eigenen Ball fotografieren :-) Gruß Gulp 18:45, 23. Sep 2005 (CEST)
The copyright holder allows anyone to use it for any purpose ist liberaler als die GNU FDL. Passenden Lizenzbaustein bitte bei Crux/Leibnizkeks erfragen. --Historiograf 19:03, 23. Sep 2005 (CEST)
- Danke, ich habe Crux angeschrieben. Gruß Gulp 19:15, 23. Sep 2005 (CEST)
- Der richtige Baustein ist meiner Meinung nach Vorlage:Bild-PD -- Timo Müller Diskussion 00:48, 24. Sep 2005 (CEST)
- Habe noch einmal nachgeschaut: Hier wurde geklärt, dass das vom Ergebniss her aufs Gleiche hinausläuft wie Public Domain. Also kanns du die PD-Vorlage verwenden. -- Timo Müller Diskussion 12:16, 24. Sep 2005 (CEST)
- Der richtige Baustein ist meiner Meinung nach Vorlage:Bild-PD -- Timo Müller Diskussion 00:48, 24. Sep 2005 (CEST)
Tabellen und Auflistungen
Hallo, in wie weit unterliegen Tabellen und Auflistungen dem Urheberrecht? Im Artikel Mercedes-Benz C111 wurde mit der Änderung von 12:14, 23. Sep 2005 eine Auflistung von Daten samt Einführungssätzen eingefügt, die exakt den Inhalt und die Formatierung dieser Quelle: [6] aufweisen. Ist das erlaubt, weil es sich nicht um einen Text, sondern um eine Aufzählung/Tabelle handelt? Ich bin der Meinung, das müßte zumindest anders formatiert und umformuliert werden oder liege ich da falsch?--Wikisearcher 00:32, 24. Sep 2005 (CEST)
- Eine generelle Antwort liefert Wikipedia:FAQ Rechtliches. Ich sehe hier keine URV. Eine so kurze Tabelle von reinen Daten ist nicht urheberrechtlich geschützt; sie enthält auch keine Formulierungen, die einen solchen Schutz beanspruchen könnten. (Eine Quellenangabe wäre natürlich im Sinne des Erfinders.) --Fb78 ☼ 01:36, 24. Sep 2005 (CEST)
- Danke für den Link Wikipedia:FAQ Rechtliches. Dort steht aber auch: Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.
- Die Einleitungssätze im Artikel über den Tabellen "Der erste C 111-II mit der Seriennummer 31 wurde auf einen 3ltr, 190PSTurbodiesel-Motor umgerüstet. Folgende Rekorde wurden auf der Rennstrecke Nardo 1976 vom C 111-II Diesel aufgestellt" wurden inkl. fehlender Leerzeichen wörtlich der Quelle entnommen/kopiert.
- Auch in der Auflistung der Fahrzeuge:
- Fahrgestellnummer 22 Version 1; verschrottet am 08.05.1972.
- Fahrgestellnummer 23 Version 1; Leihgabe an Museum Langenburg
- Fahrgestellnummer 24 Version 1; 29.01.1970 in Hockenheim Totalschaden
- Fahrgestellnummer 24a Zwitter ;Version 1 Fahrgestell mit Version 2 Karosserie
- u.s.w stammt der "Punkt hinter der "1972" sowie das fehlende Leerzeichen hinter dem Semikolon bei "Fahrgestellnummer 24a" eindeutig aus der Quelle.
- Insgesamt finde ich das so nicht in Ordnung, es sei denn, Benutzer:HDP ist Betreiber dieser Webseite ;-). Aber falls es in der Form dennoch in Ordnung ist belassen wir es dabei. --Wikisearcher 02:10, 24. Sep 2005 (CEST)
- Du hast recht. Ganze Sätze zu übernehmen liegt über dem gefühlten Limit; das hatte ich übersehen. Die sind umzuformulieren. Was die Liste angeht, bezweifle ich eine ausreichende Schöpfungshöhe. Die Formulierung "verschrottet am 08.05.1972" darf wohl kaum eine eigenständige Gestaltung für sich beanspruchen. --Fb78 ☼ 02:22, 24. Sep 2005 (CEST)
- Habe es mal umformuliert. Wenn es so in Ordnung ist belassen wir es dabei.--Wikisearcher 03:08, 24. Sep 2005 (CEST)
- Ist da eine Versionslöschung nötig? -- Timo Müller Diskussion 11:00, 24. Sep 2005 (CEST)
Verwendung eines Artikel, so ok?
Hallo, ich möchte auf meinen Privaten Homepage Seiten, einige Informationen über Asien einfügen, nun habe ich zum Testen eine Seite hochgeladen, kann mir jemand sagen ob es in dieser Form mit den Lizenzbedingungen richtig ist, oder ob ich änderungen machen sollte. Für jeder Antwort wäre ich sehr dankbar.
Oliver
Hier die Testseite:
http://www.reise-fotos.info/Bali/Bali/Bali.Info.test.htm
- Eine lokale Kopie der Lizenz wäre wünschenswert, sonst scheinbar alles OK. -- Timo Müller Diskussion 15:58, 25. Sep 2005 (CEST)
- Schon fast. Eine lokale Kopie der GNU Free Documentation License, nicht von Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- Timo Müller Diskussion 20:27, 26. Sep 2005 (CEST)
- Ich denke, so dürfte es OK sein. Ich trage es mal bei Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen ein. -- Timo Müller Diskussion 09:39, 28. Sep 2005 (CEST)
- Knapp daneben, leider führt der Autoren-Link auf die Autoren-Liste der Hauptseite und nicht auf die Autoren Seite des jeweiligen Artikels. Außerdem sollte die lokale GNU-FDL nur das Dokument an sich enthalten und nicht diese Schnipsel. Viel Spass beim Nachbessern ;-). --Mdangers 21:21, 28. Sep 2005 (CEST)
- Ich denke, so dürfte es OK sein. Ich trage es mal bei Wikipedia:Projekte, die Wikipedia als Quelle benutzen ein. -- Timo Müller Diskussion 09:39, 28. Sep 2005 (CEST)
Musikerporträts aus öffentlichen Konzerten
Zwei Fragen als blutiger WP-Anfänger und hoffentlich künftiger Mitarbeiter: 1. Kann ich Porträtaufnahmen von Musikern, die ich selbst bei Konzerten aufgenommen habe, in WP als Aufnahmen von Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung ohne Zustimmung veröffentlichen? 2. Kann ich meine eigenen Bildrechte für anderweitige Nutzung dabei bewahren? --Bonehard 04:59, 27. Sep 2005 (CEST)
- 1. Personen öffentlichen Interesses dürfen während öffentlichen Veranstaltungen problemlos aufgenommen und die entstandenen Bilder verwendet werden (siehe: Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen von/mit Personen).
- 2 Die in der WP verwendeten Lizenzen schließen nicht aus, dass du das Bild ein weiteres Mal unter anderer Lizenz verwendest / verkaufst. Du darfst daher natürlich das Bild an andere weiterverkaufen. Wenn der Interessierte das Bild hier findet, wird er dir natürlich nichts abkaufen mögen. Wenn du das Bild hier in einer Bildschirm-tauglichen Version einstellst, könntest du aber immer noch eine Version für den hochauflösenden Druck verkaufen. --ST ○ 13:16, 28. Sep 2005 (CEST)
Frage an die Bild-Spezialisten
Habe in der englischen WP unter [[9]] ein Bild gefunden, das ich gerne in einen deutschen Artikel einbauen würde. Da ist auch ein Hinweis auf public domain vom US Geological Survey. Ist das so zu verstehen, das man es nach unseren -härteren- Kriterien frei nutzen darf? Fb78 meinte : ja --Geos 14:55, 27. Sep 2005 (CEST)
- Ich meine auch: Ja. -- Timo Müller Diskussion 09:36, 28. Sep 2005 (CEST)
Wie ist das bei solchen offiziellen Dokumenten wie Meßtischblättern, Darf man sowas einsetzen und wenn ja - ab wann? Gelten da Regeln für amtliche Dokumente - oder gilt das als Kunst? Kenwilliams 12:44, 28. Sep 2005 (CEST)
Auf keinen Fall. Amtliche Karten sind keine amtlichen Werke, sie sind urheberrechtsgeschützte Darstellungen technischer Art (Urheberrecht bezieht sich nicht nur auf Kunst, gründliche Lektüre von Urheberrecht und Bildrechte ist erwünscht). Siehe auch Rechtsschutz von Geodaten --Historiograf 15:38, 28. Sep 2005 (CEST)
Rechte an Geoinformationen also. OK, dann also wie bei Fotos u.s.w. - 70 Jahre ab dem Tode des langlebigsten beteiligten Kartografen. Kenwilliams 18:36, 28. Sep 2005 (CEST)
Produkte der Landesvermessungsämter genießen freilich darüber hinaus einen öffentlichrechtlichen ewigen Schutz. --Historiograf 20:45, 28. Sep 2005 (CEST)
Hat jemand Lust, sich mit Zahlenmonster herumzuschlagen, der/die nicht glauben will, dass das Austauschen von ein paar Wörtern nicht genügt, um eine URV zu vermeiden?--Gunther 13:52, 28. Sep 2005 (CEST)
Verwendung von Informationen aus anderen Enzyklopädien erlaubt?
Ich würde gern etwas zur Wikipedia beitragen. Da aber das meiste, was ich weiß, nicht ohne Rückgriff auf andere literarische Quellen zustandekam, ist mir nicht klar, ob es einen Verstoß gegen das Urheberrecht bedeuten würde, wenn ich Fakten, die auch in Artikeln anderer Nachschlagewerken stehen, übernehme.
Reicht es also aus, Artikel aus mir zugänglichen Quellen so zusammenzufassen und umzuformulieren, dass zwar die Daten und Fakten übernommen werden, aber der Wikipedia-Artikel nicht als Plagiat der anderen Artikel angesehen werden kann?
--Turdus 19:26, 28. Sep 2005 (CEST)
- Das ist die richtige Herangehensweise. (Einen ähnlichen Ratschlag gibt auch Wikipedia:FAQ Rechtliches.) Im Interesse der Glaubwürdigkeit von Wikipedia ist es auch gut, im Artikel dann das Lexikon als Quellenangabe anzugeben (siehe Wikipedia:Quellen angeben). --Fb78 ☼ 22:17, 28. Sep 2005 (CEST)
Ermittlung des bürgerlichen Namens eines Künstlers
Es geht um einen Künstler mit Pseudonym, dessen bürgerlicher Name umstritten ist. Auf seiner Webseite gibt er einen Namen an ($NAME1), der evtl. falsch ist, hat sich in Interviews nämlich auch anders geäußert ($NAME2). Diese Möglichkeit ist nicht abwegig und ist die von mir vertretene.
Ist folgendes Vorgehen, um die Namensvermutung als richtig zu belegen, erlaubt?
- Whois-Abfrage der Domain führt zu Pseudonym mit vollständiger Anschrift
- Telefonbuch-Abfrage mit $NAME2 in der in 1. ermittelten Stadt führt zu der selben Anschrift.
Ich habe ein ungutes Gefühl, diese Vorgehensweise auf der Diskussionsseite des Künstlers darzulegen, da dies eine Anleitung darstellen würde, die Privat-Telefonnummer und Adresse herauszufinden. (Nicht dass sie nicht frei zugänglich wären.) Davon abgesehen weiß ich nicht, ob durch Whois/Telefonbuch.de ermittelte Informationen einfach so verwendbar sind.
Ich habe bislang aber keine andere Möglichkeit gefunden, die von mir vertretene Auffassung $NAME2 zu belegen.
Kann ich obiges Vorgehen auf der Diskussionsseite des Künstlers erwähnen? --Tangram 23:08, 28. Sep 2005 (CEST)
Ist keine Urheberrechtsfrage, sorry. Im übrigen: Vorsicht erscheint am Platz. Pseudonyme sollten evtl. respektiert werden. Wenn ein anderes Medium über den Fall berichtet, kann das referiert werden, aber solche investigativen Ermittlungen hinterlassen in einer Enzyklopädie ein ungutes Gefühl. --Historiograf 04:28, 29. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Historiograf, danke für deine Einschätzung. Du hast recht, es ist keine Urheberrechtsfrage. An welcher Stelle wäre die Frage angebrachter? Ich bin also nicht der einzige mit einem unguten Gefühl, das ist gut. Wenn man das Pseudonym respektieren soll, sollte man also weder den einen noch den anderen Namen erwähnen? --Tangram 09:17, 29. Sep 2005 (CEST)