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Master

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Masterstudiengänge setzen ein abgeschlossenes Erststudium wie Bachelor, Magister, Diplom oder Staatsexamen (erstes bei Jura und Lehramt, drittes bei Medizin) voraus und dauern im Vollzeitstudium ein bis zwei Jahre. Je nach Ausrichtung des Studiengangs können sie der wissenschaftlichen Vertiefung des Vorstudiums dienen oder ein neues Wissensgebiet erschließen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.

Nach der Studiengangumstellung im Rahmen der Bologna-Prozesses behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse (Magister, Staatsexamen und Diplom) ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben, sondern gelten im Rahmen von Vereinbarungen in Deutschland als äquivalent zum Master.

Der Master in Deutschland

Es gibt verschiedene Mastertypen in Deutschland. Master können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Es wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Absolventen überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird. In Einzelfällen gibt es an den Hochschulen Unterschiede zu der üblichen Benennung (z.B. Master of Fach oder Master (in) Fach). Die Fachbezeichnung hinter dem Master kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen, eine Mischung beider Sprachen ist nicht erlaubt.

Den Master als akademischen Grad verleihen nur Hochschulen (z.B. Fachhochschulen oder Universitäten).

Master of Arts (M.A.)

Der Master of Arts (üblich in den Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften) kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science), um vorhandenes Wissen theoretisch forschungsorientiert zu vertiefen (konsekutiv) oder um sich in einem fremden Fach weiterzubilden. Hierbei ist anzumerken, dass man nicht beliebig einen Bachelorabschluss eines/mehrerer Fächer mit jedem Masterabschluss kombinieren kann.

Master of Science (M.Sc.)

Der Master of Science (üblich in den Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften) kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Arts), um vorhandenes Wissen theoretisch forschungsorientiert zu vertiefen (konsekutiv) oder um sich in einem fremden Fach weiterzubilden.

Hierbei ist anzumerken, dass man nicht beliebig einen Bachelorabschluss eines/mehrerer Fächer mit jedem Masterabschluss kombinieren kann.

Master of Engineering (M.Eng.)

Kann statt des Master of Science im Bereich der Ingenieurwissenschaften erworben werden.

Master of Laws (LL.M)

Der Master of Laws ist ein rechtswissenschaftlicher Aufbaustudiengang und kann sowohl mit einem entsprechenden Abschluss als Bachelor of Laws als auch nach dem ersten Staatsexamen studiert werden.

Master of Business Administration (MBA)

Der Master of Business Administration ist für Leute gedacht, die einen Hochschulabschluss besitzen, der nicht aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich stammt, um sich notwendige Wirtschaftskenntnisse für Führungspositionen zu erarbeiten. Einige (britische) Universitäten erlauben den Zugang zum MBA Studium bei Nachweis relevanter Praxiserfahrung und/oder bestandenen Aufnahmeprüfungen ausnahmsweise auch ohne vorherigen Hochschulabschluss. Häufig wird dann ein (meist einjähriger) Aufbaustudiengang mit dem Abschluß "Diploma in Business Administration" (nicht vergleichbar mit deutschen Diplomstudiengängen) verlangt.

Zugang zu Laufbahnen des höheren Diensts im öffentlichen Dienst

Mit Umstellung der Studiumsabschlüsse waren auch die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes anzupassen. Mit einer gemeinsamen Vereinbarung der Kultusminister- und der Innenminsterkonferenz (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 06.06.2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2002) wurden die Zugangsberechtigungen für Absolventen der Master- und Bachelorstudiengänge geregelt.

Für die Feststellung, ob die Bildungsvoraussetzungen von an Fachhochschulen erworbenen Master-Abschlüssen den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, sind Kriterien festzulegen. Dabei ist auf Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen sowie den vorhergehenden Studienabschluss abzustellen. Ob ein bestimmter Master-Abschluss an einer Fachhochschule diese Voraussetzungen erfüllt und den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, wird im Akkreditierungsverfahren festgestellt.

Laufbahnrechtlich sind die Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse einheitlich zu behandeln, sodass weder die Dauer eines Bachelor-/Bakkalaureusstudiengangs noch der Hochschultyp, an dem der Abschluss erworben wurde, noch die inhaltliche Ausrichtung Kriterium für die Zuordnung sein können.

Dreijährige und vierjährige Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse sind unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurden - im Unterschied zum Master/Magister - grundsätzlich dem gehobenen Dienst zuzuordnen.

Soweit von der Fachhochschule beantragt, wird im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch festgestellt, ob Masterstudiengänge an Fachhochschulen die oben genannten Kriterien hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen unter Berücksichtigung des vorhergegangenen Studienabschlusses erfüllen.

Fällt die Akkreditierung positiv aus, wird in den Akkreditierungsbescheid der Zusatz aufgenommen: „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“.

Enthält der Akkreditierungsbescheid den o.g Zusatz, sind die Bildungsvoraussetzungen für den Zugang zum höheren Dienst nach § 13 BRRG in Bund und Ländern erfüllt. Die Feststellung, ob der Studiengang für eine bestimmte Laufbahn fachlich geeignet ist, bleibt dagegen – wie bei allen Studiengängen – der laufbahngestaltenden Behörde vorbehalten (§ 13 Abs. 3BRRG).

Master-/Magisterabschlüsse der Universitäten eröffnen den Zugang zum höheren Dienst und bedürfen daher für den Zugang zum höheren Dienst keiner gesonderten Akkreditierung.

Davon unabhängig muss für die Zulassung zum allgemeinen höheren Verwaltunsgdienst ein Vorbereitungsdienst von mindestens zwei Jahren und die Ablegung der Laufbahnprüfung oder einer die Befähigung für die Laufbahn vermittelnden zweiten Prüfung gegeben sein.

Promotionsberechtigung

Für Master- und Magisterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) fest, dass sie - unabhängig davon, ob sie in einem einjährigen oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurden - den Zugang zur Promotion eröffnen.

Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.

Internationaler Vergleich

Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Grade existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfalle durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Das Bachelor-/Master-System varriert in allen Ländern. Hier die wichtigsten Unterschiede zu den anderen Ländern.

England

Hier dauert das Masterstudium ebenfalls ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorausetzung dazu ist der englische Bachelor (hon.), der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen (Diplom, Magister) können sich je nach Hochschule bis zu 50% des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss in jedem Fall geschrieben werden. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in England geht direkt in den Beruf. In England ist die Akkreditierung von Abschlüssen weitestgehend unbekannt. Es wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird.

Ein sehr guter englischer Bachelor (hon.) oder deutscher Bachelor ermöglichen in England nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.

USA

Hier dauert das Masterstudium ebenfalls 1-2 Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvorrausetzung dazu ist der amerikanische oder europäische Bachelor, das deutsche Diplom (Uni oder FH), Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Absolventen mit den traditionellen universitären Abschlüssen können sich je nach Hochschule bis zu 50% des Masterstudiums anerkennen lassen; eine Masterthesis muss in jedem Fall geschrieben werden. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt. Ein Großteil der Bachelorabsolventen in den USA geht direkt in den Beruf. In den USA ist die Akkreditierung von Abschlüssen aus den USA sehr wichtig, weil es viele private Hochschulen gibt, die nicht unter staatlicher Kontrolle sind. Trotzdem wird von den Hochschulen individuell nach vorheriger Hochschule und Person des Bewerbers überprüft, ob er zum Masterstudium zugelassen wird.

Ein sehr guter amerikanischer Bachelor oder europäischer Bachelor ermöglichen in England nach strenger Prüfung des Abschlusses den direkten Zugang zur Promotion. Ein guter bis sehr guter Master (hierbei muss auch die Note des Bachelors mindestens gut sein) oder ein traditioneller universitärer guter bis sehr guter Abschluss ebenfalls.

Ausnahmen zum Zugang zum Masterstudium in Deutschland

Auch ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, allerdings mit universitärem Vordiplom, kann man in Deutschland an wenigen Masterprogrammen teilnehmen, wie z.B. am dreijährigen Masterstudiengang, der zum Master of Science in Economics and Management Science führt, der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.

Siehe auch