Kerbholz
Ein Kerbholz ist eine frühe Zählliste, wobei für jeden einzelnen Vorgang mit dem Messer eine Kerbe in ein dafür geeignetes, längs gespaltenes Holz (sogar Knochen wurden wohl schon in der Altsteinzeit - vor 30.000 Jahren verwendet) geschnitten wurde. Je eine Hälfte wurde dann meist vom Gläubiger und Handelspartner aufbewahrt. An einem bestimmten Termin (Zahltag) wurde das Kerbholz präsentiert, mit dem Gegenstück verglichen und zur Zahlung aufgefordert.
Siehe auch Kerbstock.
- Verwendung
- Rechnungen
- Schulden aus einem Handel
- Steuerquittungen ("exchequer tallies")
- Fangmenge (z. B. Hering) der Fischer-Gemeinschaften (z. B. auf Hiddensee)
- getrunkene Biere im Gasthaus
- gewonnene oder verlorene Geldstücke beim Kartenspiel
- gekaufte Brote beim Bäcker
Bekannt ist dieser Ausdruck vor allem durch die auch heute noch gebräuchliche Redewendung "etwas auf dem Kerbholz haben". Dies bedeutet soviel wie "sich schuldig gemacht haben".
In England war es bis ins 19. Jahrhundert üblich Steuerquittungen in Form von Kerbhölzern ("exchequer tallies") auszustellen. Im Jahr 1834 wurde dieses altertümliche Verfahren durch eine Steuerreform schließlich abgeschafft. Eine gewaltige Zahl von Kerbhölzern war nun überflüssig geworden und am 16. Oktober 1834 entschloss man sich fahrlässigerweise diese im Hof des Parlamentsgebäudes (Westminster-Palast) zu verbrennen, welches daraufhin selbst von den Flammen des riesigen Feuers erfasst wurde und völlig abbrannte. Sechs Jahre später (1840) begann man mit dem Bau des neuen Parlamentsgebäudes, des uns heute bekannten Palace of Westminster mit dem berühmten Big Ben.