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Vermögensverteilung in Deutschland

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Vermögen ist

  1. ein anderer Begriff für Fähigkeit oder Können: "Jemand vermag etwas zu tun". Das Gegenteil ist Unvermögen.
  2. ein Begriff für die Summe materieller Güter, z.B. Bargeld, Immobilien, Aktien: "Jemand ist vermögend". Das Gegenteil ist Vermögenslosigkeit.
    Umgangssprachlich wird Vermögen in diesem Zusammenhang mit größerem Besitz gleichgesetzt: "Jemand hat Vermögen". Das Gegenteil: "Jemand hat kein Vermögen" bedeutet entsprechend nicht, dass er gar nichts besitzt, sondern nur: nicht besonders viel.

Begriffsabgrenzung

Vermögen ist nicht zu verwechseln mit Kapital, das zum Zweck seiner Mehrung in Investitionen angelegt und nicht unmittelbar verfügbar ist. Vermögen dagegen verbleibt im Besitz und also verfügbar, in Form von Geld und Gütern, einschließlich Konsumgütern. Ein anderer Begriff ist Reichtum.

Das Vermögen unterliegt nach herrschender Auffassung in der Staatsrechtslehre nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) und ist damit - zumindest aus verfassungsrechtlicher Hinsicht - auch nicht Bestandteil des Eigentums (vgl. BVerfGE 74, 129/148).

Besonderheiten

Vermögen ist in einigen Staaten (darunter den USA) mit einer Vermögensteuer behaftet. In Deutschland wird Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.

Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen bezeichnet den Gegenwert des Besitzes eines Unternehmens, das neben rein materiellen Gütern (z.B. Kassenbestand, Immobilien, Maschinen, Beteiligungen) auch den Gegenwert geistigen Eigentums (z.B. Patente, Markennamen) umfasst. Das Betriebsvermögen stellt eine der wesentlichen Größen dar zur Bewertung eines Unternehmens bzw. einer Aktie im Rahmen der Fundamentalanalyse.

Volksvermögen

Unter Volksvermögen versteht man i.d.R. die Güter, Leistungen und Steuergelder einer Nation oder Volksgruppe (z.B. enteignetes Volksvermögen der Sudetendeutschen).

In der VGR ist das Volksvermögen definiert als die Summe aller Reinvermögen (siehe unten "Vermögen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung").

Vermehrung des Vermögens

Für die meisten Menschen stellt die Vermehrung des materiellen Vermögens eine wesentliche Motivation ihrer Aktivitäten dar. Dies kann unter anderem durch eine Private Finanzplanung geschehen.

Vermögensverteilung

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 1998) 20 Prozent der Haushalte in Besitz von 71 Prozent des gesamten Bruttogeldvermögens (siehe auch Pareto-Prinzip). Die reichsten 10 Prozent besitzen etwa die Hälfte des Gesamtvermögens.

Dabei versteht man in den finanziellen Vermögensbilanzen (siehe unten „Vermögen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung“) unter Bruttogeldvermögen die Summe aller Forderungen. Zieht man vom Bruttogeldvermögen die Summe aller Verbindlichkeiten (Passiva) ab, erhält man das Nettogeldvermögen.

Förderung

Da private Vermögensbildung eine Alternative zu Versicherungen darstellt wird sie in Staaten üblicherweise gefördert. Der Staat wird durch solche pekuniären externen Effekte entlastet.

Das Europäische System der VGR ESVG stellt in der Aufstellung von Vermögensbilanzen den Vermögenswerten, den Aktiva (Vermögensgüter und Forderungen) die Verbindlichkeiten, die Passiva gegenübergestellt. Der Saldo ist das Reinvermögen. Dieser wird für die Volkswirtschaft insgesamt als das Volksvermögen bezeichnet.

In finanziellen Vermögensbilanzen werden den Forderungen die Verbindlichkeiten gegenübergestellt, der Saldo ist das Nettogeldvermögen. Diese finanziellen Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank aufgestellt und veröffentlicht.

Die Vermögensgüter bestehen aus den produzierten und nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die produzierten Vermögensgüter bestehen aus den Anlagegütern (Anlagevermögen) und den Vorräten und den Wertsachen.

Die nichtproduzierten Vermögenswerte bestehen aus den nichtproduzierten Sachvermögen wie Grund und Boden, Bodenschätze, Freie Tier- und Pflanzenbestände und Wasserreserven sowie aus den immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern wie Patente, Nutzungsrechte, Aktivierte Firmenwerte und sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögenswerte.

Zum Vermögen in der VGR Definition und Erläuterungen des Statistischen Bundesamts in: Revision der Anlagevermögensrechunung 1991 bis 2001