Erziehungsberatung
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Die Erziehungsberatung ist in Deutschland eine Hilfe zur Erziehung nach den Regelungen des § 27 Kinder- und Jugendhilfegesetz/SGB VIII im allgemeinen, und des § 28 SGB VIII im speziellen. Sie stellt das niedrigstschwelligste Angebot des Hilfekanons dar. In Gegensatz zu den meisten anderen Hilfen zur Erziehung, wie Soziale Gruppenarbeit oder Erziehungsbeistand sind vornehmlich die Personensorgeberechtigten als Adressaten vorgesehen. Im Jahre 2004 wurden ca 305.000 Beratungsfälle gezählt. Seit 1994 enspricht dies einer Steigerung um 41%. Ca. 177.000 Beratungen betrafen Schullkinder im Alter von 6 - 14 Jahren. Die Hilfen dauerten im Durchschnitt 7 Monate. Siehe auch: Beratungsstelle
Weblinks
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung