Baumpflege
Baumpflege beinhaltet Maßnahmen an Baum und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung und Verbesserung der Vitalität und Verkehrssicherheit eines Baumes.
Im Normalfall wird Baumpflege vorwiegend an Bäumen im Siedlungsraum durchgeführt. Wesentliche Gründe für die Notwendigkeit von Baumpflegemaßnahmen sind der unnatürliche oder räumlich begrenzte Standort und die Ansprüche des Menschen bezüglich Erscheinungsbild und Sicherheit an diese Bäume.
Maßnahmen der Baumpflege
- Baumpflanzung
- Kronenschnitt
- Arbeiten im Wurzelbereich
- Nachbehandlung von Verletzungen
- Baumumfeldverbesserung
- Baumdiagnose
Entsprechend der Definition kann nur von Baumpflege gesprochen werden, wenn es sich um fachgerechte Maßnahmen handelt, die den Baum in seiner Vitalität, Verkehrssicherheit und in seiner Entwicklung stärker fördern als schädigen.
Kronenschnittmaßnahmen
Bei Baumpflegemaßnahmen handelt es sich vorwiegend um Kronenschnittmaßnahmen.
Diese ist entweder aufbauend (Erziehungsschnitt, Kronenpflege), indem sie den Baum darin unterstützt, eine stabile und gesunde Krone aufzubauen, oder sie werden vorsorglich oder aus Gründen der Verkehrssicherheit als Sicherungsmaßnahme durchgeführt (Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Einkürzung von Kronenteilen, Kronensicherung). Diese Schnittmaßnahmen sind in Regelwerken beschrieben (ZTV-Baumpflege). Darin wird u.a. auch beschrieben, was als fachgerechte Maßnahme zu bezeichnen ist:
Fachgerechte Baumpflege
Baumpflegemaßnahmen, die entsprechend der Definition die weitere Entwicklung des Baumes fördern oder negative, nicht verhinderbare Einflüsse (z.B. bei Baumaßnahmen) oder die Folgen eingetretener Schäden oder Schwächen minimieren. Fachgerechte Baumpflegemaßnahmen sollten entsprechend der ZTV-Baumpflege durchgeführt werden unter Berücksichtigung neuer Fortschritte und Erkenntnisse auf diesem Gebiet. Bei fachgerechter Baumpflege werden Kronenschnittmaßnahmen entsprechend der Entwicklungsphase des Baumes ausgeführt. Der Kronensicherungsschnitt ist keinen baumpflegerische Maßnahme, sondern ist habituszerstörend. Er dient dient nur der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, wennder Baum (z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes) nicht vollständig gefällt werden kann oder soll.
Nicht fachgerechte Baumpflege
Als nicht fachgerechte Baumpflege gelten Maßnahmen am Baum, die dem Baum mehr schaden als nützen und sein Wachstum oder seine Lebenserwartung beeinträchtigen. Dazu gehören alle nicht der ZTV-Baumpflege (bzw. den derzeit gültigen Regelwerken) entsprechenden Maßnahmen an Bäumen. Als Einzelmaßnahme ist hierzu die Kappung von Bäumen zu zählen. Nicht fachgerecht sind auch Maßnahmen, die nicht der jeweiligen Entwicklungsphase entsprechen. Ein "Kronensicherungsschnitt" an einem bruchgefährdeten Altbaum ist eine fachgerechte Maßnahme, ein "Kronensicherungsschnitt" an einem Erwachsenen Baum kann nicht als fachgerechte Maßnahme bezeichnet werden, sondern eher als Kappung. Nicht fachgerechte Maßnahmen sind auch falsche Schnittführung oder nicht notwendige Starkastschnitte. Wird bei der Entfernung von Ästen der Stamm stark verletzt, so gehört auch dies zu einer nicht fachgerecht durchgeführten Baumpflege. Unter Umständen kann nicht fachgerechte Baumpflege wegen Baumschädigung einen Schadenersatzanspruch begründen.